Betreff
Auszahlung von Fraktionsgeld;
hier: Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
Vorlage
2015/070
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Auf das Schreiben des Landratsamts Kitzingen (Anlage 1) sowie den Vermerk der Hauptverwaltung (Anlage 2) wird verwiesen.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, den empfohlenen Verteilungsschlüssel als Ausfluss der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes anzuwenden.

 

Der Satz in Höhe von 5,11 Euro (10 DM) gilt seit 1978 und könnte geändert (zumindest aber gerundet) werden.

 

Wie vom Landratsamt mitgeteilt, ist auch eine rückwirkende Einführung möglich.

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Mit dem empfohlenen Kombinationsmodell zur Auszahlung des Fraktionsgeldes besteht Einverständnis.

 

3a.  Das Fraktionsgeld in Höhe von unverändert 5,11 Euro je Stadtratsmitglied wird erstmals für das Jahr 2015 nach dem neuen Verteilungsschlüssel an die Fraktionen/ Gruppen ausbezahlt.

 

- alternativ -

 

3b.  Das Fraktionsgeld in Höhe von __________ Euro pro Stadtratsmitglied wird ab __________ nach dem neuen Verteilungsschlüssel an die Fraktionen/ Gruppen ausbezahlt.