Beitragsersatz für die Monate Januar bis Mai 2021
Der
Freistaat Bayern gewährt den Trägern der Kindertageseinrichtungen für die
Monate Januar bis Mai 2021 einen Beitragsersatz, sofern der Träger die
Elternbei-träge im jeweiligen Monat nicht erhoben oder vollständig
zurückerstattet hat oder zurückerstatten wird, weil die Einrichtung durch das
jeweilige Kind in Folge der Corona-Pandemie nicht besucht wurde. Es werden
hierbei die aus dem letzten Jahr bereits bekannten Pauschalen zu 70 % vom
Freistaat erstattet. Die restlichen 30 % der Pauschalen können von den
Gemeinden erstattet werden.
Jedes
Kind erhält den Beitragsersatz, wenn es nicht mehr als fünf Betreuungstage im
jeweiligen Monat in Anspruch genommen hat.
Der
Beitragsersatz beträgt für:
·
Krippenkinder
300,00 €, davon trägt der Freistaat 240,00 € und die Kommune 60,00 €
·
Kindergartenkinder
150,00 €, davon trägt der Freistaat 135,00 € und die Kommune 15,00 €
·
Schulkinder
100,00 €, davon trägt der Freistaat 70,00 € und die Kommune 30,00 €
·
Mittagsbetreuung
68,00€ bzw. 110,00 €, davon trägt der Freistaat 48,00 € bzw. 77,00 € und die
Kommune 20,00 € bzw. 33,00 €.
Für
die Monate Januar bis März 2021
haben die Träger bereits einen Antrag auf Beitragsersatz gestellt.
Der staatliche Beitragsersatz für die
Kitzinger Kindertageseinrichtungen sowie für die Gastkindergärten beträgt 93.620,00 € und für die
Mittagsbetreuung 7.140,70 €, welcher
bereits an die Träger erstattet wurde.
Der freiwillige kommunale Beitragsersatz
für die Kitzinger Kindertageseinrichtungen sowie für die Gastkindergärten würde
30.180,00 € und für die
Mittagsbetreuung 3.060,30 €
betragen.
Für
die Monate April bis Mai 2021 können derzeit von den Trägern die Anträge
gestellt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen freiwilligen kommunalen Beitragsersatz für die Monate Januar bis Mai 2021 für die Kitzingen Kindertagesbetreuungen (Kindergärten und –krippen, Schülerhort und Mittagsbetreuungen und für die Gastkindergärten zu übernehmen.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Der
freiwillige kommunale Beitragsersatz für die Monate Januar bis Mai 2021 des
Elternbeitrages wird für die Kitzinger Kindertages-betreuungen (Kindergärten
und -krippen, Schülerhort, Gastkindergärten und Mittagsbetreuungen an den
Schulen) gemäß der vom Freistaat Bayern angedachten Verteilung übernommen.
3.
Die
benötigten Haushaltsmittel sind auf den entsprechenden Haushaltsstellen
bereitzustellen.