A: Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge
B: Aufhebung desBeschlusses vom 24.09.2020
A. Beschlussfassung
über die vorliegenden Anträge.
In der Sitzung des Stadtrates am 24.09.2020 behandelte das Gremium den Antrag von WirKT auf Förderung eines Koordinationszentrums für Bürgerschaftliches Engagement. Nachdem die Anträge von WirKT in der Vergangenheit zwei Mal keine Mehrheit im Finanzausschuss gefunden haben (Hauptargument war eine Beteiligung über die Kreisumlage), befürwortete der Stadtrat den Antrag vom Mai 2020 mit 23 zu 3 Stimmen. Hintergrund war die Darstellung des Mehrwertes für die Stadt Kitzingen und, dass der 25 %ige Anteil (= 17.809,00 €) der ausschließlichen Tätigkeit für das Stadtgebiet Kitzingen entsprach.
Der Beschluss stand unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis seinerseits ebenfalls einen positiven Beschluss zur beantragten Förderung (= 65 % der Gesamtkosten) fasst.
Die Sitzungsvorlage, samt Antrag und Auszug als Anlage 1 anbei.
Mit dem Antrag befasste sich der Landkreis am 11.11.2020 im Ausschuss für Bildung und Soziales und letztlich der Kreistag am 07.12.2020. Der Antrag wurde abgelehnt und es soll zukünftig dem BRK die Trägerschaft des Koordinierungszentrums Bürgerschaftliches Engagement übertragen werden.
Daraufhin richtete das BRK einen vergleichbaren Antrag an die Verwaltung, für die Leistungen im Stadtgebiet Kitzingen einen 25 %igen Anteil (= 10.214,00 €) für die Jahr 2021 – 2023 zu übernehmen (Anlage 2).
WirKT stellte den Antrag, die bereits beschlossenen Mittel ausschließlich für das Freiwilligenzentrum für die Stadt Kitzingen zu verwenden (Anlage 3).
Somit liegen zwei konkurrierende Anträge mit unterschiedlicher Ausrichtung vor. Letztlich ist es eine politische Entscheidung, ob und welcher Weg gewählt wird
In einer ersten Information im Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss am 26.01.2021 brachte die Mehrheit der Redner folgende Argumente vor:
Auch beim Antrag des BRK, beteiligt sich die Stadt Kitzingen mit einem Anteil an der Kreisumlage an der Finanzierung der Stelle.
Der bereits beschlossene WirKT-Anteil entspricht nach wie vor dem Anteil der Arbeitsleistung für die Stadt Kitzingen. Die begonnene Arbeit könnte somit fortgeführt werden.
Nur ein Redner lehnte die Förderung komplett ab, nachdem damit nach einer Anschubfinanzierung durch den Staat, die Kosten nun von den Kommunen übernommen werden müssen.
Letztlich ist es die Entscheidung des politischen Gremiums.
B: Aufhebung des Beschlusses vom 24.09.2020
Gleich (bzw. ob) welcher Antrag mehrheitlich beschlossen wird, muss der Beschluss vom 24.09.2020 aufgehoben werden, nachdem darin die Förderung noch unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landkreises stand.
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
A. Beschlussfassung über die vorliegenden
Anträge
1. Es besteht Einverständnis, das Freiwilligenzentrum für die Stadt Kitzingen „WirKT“ in den Jahren 2021 -2023 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 17.809,00 € zu unterstützen.
Alternative
Der Antrag von WirKT auf Förderung des Freiwilligenzentrums für die Stadt Kitzingen wird abgelehnt.
oder
2. Es besteht Einverständnis, das Koordinationszentrum Bürgerschaftliches Engagement unter der Trägerschaft des BRK in den Jahren 2021 -2023 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.214,00 € (= 25 % der Gesamtkosten) zu unterstützen.
Alternative
Der Antrag des BRK auf Unterstützung des Koordinationszentrums Bürgerschaftliches Engagement wird abgelehnt.
B. Aufhebung des Beschlusses vom 24.09.2020
Der Beschluss vom 24.09.2020 im Wortlaut
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Es besteht Einverständnis, das Koordinationszentrum
Bürgerschaftliches Engagement „WirKT“ in den Jahren 2021 -2023 mit einem
jährlichen Zuschuss in Höhe von 17.809,00 € (= 25 % der Gesamtkosten) zu
unterstützen.
- Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis
seinerseits ebenfalls einen positiven Beschluss zur beantragten Förderung
(65 % der Gesamtkosten) fasst.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung mit
WirKT und dem Landkreis zu schließen.
wird aufgehoben.