Um
die Entwicklung der Kitzinger Altstadt voranzubringen bedarf es ein
ganzheitliches herangehen. Die bisherigen formalen Rahmenbedingungen, wie z. B.
die Sanierungssatzung mit der Ausweisung als Fördergebiet
„Städtebauförderprogramm –Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ oder die
Gestaltungssatzung, Werbeanlagensatzung bzw. Stellplatz- und Garagensatzung
sind erforderlich, jedoch noch nicht ausreichend um die Erneuerung in Gang zu
bringen.
Mit
dem vorliegenden Konzept der „Voruntersuchung Zentraler Bereich der Kitzinger
Innenstadt“ vom Februar 2019 welches u. a. auf das Verkehrskonzept von 2013
inhaltlich aufbaut, liegt eine weitere Grundlage vor, die jedoch präzisiert
werden muss. Über die breite Beteiligung der Betroffenen sollen die notwendigen
Hinweise und Anregungen in das Konzept einfließen aber auch die Konflikte
aufgezeigt werden.
Die
geplante Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes und die Passantenbefragung
in diesem Herbst sollen weitere Grundlagen liefern. Damit soll der aktuellen
Entwicklung der Einwohnerzahlen und dem Einkaufsverhalten (u. a auch in
Etwashausen, Marshall Heights) Rechnung getragen werden Parallel dazu ist
vorgesehen den Leerständen in den innerstädtischen Einzelhandelseinrichtungen
nachzugehen.
Eine
inhaltliche Vertiefung braucht das Thema „Radverkehr“. Hier geht es um
Möglichkeiten der Verkehrsführung und den konkreten Maßnahmen zur sicheren
Führung der Wege. Der Radverkehr hat durch die E-Bikes deutlich zugenommen. Die
bisherigen Radwege, insbesondere von und zu den Stadtteilen und den
überregionalen Radwegen reichen nicht mehr aus.
Für
ausgewählte Innenstadtbereiche sollen sogenannte Quartierskonzepte erstellt
werden. Schon jetzt ist z. B. absehbar, dass die Polizeiinspektion ihren Standort
verlagert. Im Bereich des Schwalbenhofes besteht Erneuerungsbedarf. Um hier
entsprechend auf die Eigentümerinteressen reagieren zu können, braucht es einen
planerischen Vorsprung mit der Fortschreibung der Sanierungsziele.
Für
die Bewohner und Touristen der Stadt soll ein Leitsystem (Beschilderung z. B.
in Form einer Stele), welches auf die touristischen, kulturellen Einrichtungen
und behördlichen Stellen hinweist erarbeitet werden.
Unbenommen
davon sind die konkreten städtischen Vorhaben, wie die Sanierung der
Touristinformation, der Sanierung der Friedrich-Bernbeck Schule,
Generalsanierung der VHS oder die Fassadenerneuerung des Rathauses
fortzusetzen. Dazu gehört auch die Entwicklung des Bereiches an der Alten
Poststraße und die Sanierung der Alten Mainbrücke.
Die
Sanierungsvorhaben der privaten Eigentümer sind mit den gegebenen Möglichkeiten
des Sanierungsgebietes und der Städtebauförderung zu unterstützen.
Die
Zwischenergebnisse zu den o. a. Themen sind im Stadtentwicklungsbeirat zu
erörtern und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Auf
der Grundlage des vorliegenden Konzeptes „Voruntersuchung Zentraler Bereich der
Kitzinger Innenstadt“ vom Februar 2019 wird eine umfangreiche Beteiligung der
Bewohner, Eigentümer, Gewerbetreibende, Gastronomen, Einzelhändler, dem
Stadtmarketingverein und den wesentlichen Verkehrsteilnehmern, wie z. B. Bus-
und Taxiunternehmen durchgeführt. Die Ergebnisse sind bei der Konkretisierung
des o. g. Konzeptes zu berücksichtigen.
3.
Auf
der Grundlage des Verkehrsentwicklungsplanes von 2013 sind Vorschläge zu
erarbeiten, wie der innerstädtische Radverkehr und die Anbindung an die
Kitzinger Stadtteile gestärkt und weiterentwickelt werden kann.
4.
Für
ausgewählte Altstadtbereiche, wie z. B. dem katholischen Dekanatszentrum an der
Schrannenstraße, Polizeiinspektion an der Landwehrstraße bzw. dem Schwalbenhof
sind Quartierskonzepte zu erstellen und als Sanierungsziel festzulegen.
5.
Zur
Stärkung der Aufenthaltsqualität sind Vorschläge zur Erneuerung der Stadtmöbel
(u. a. Bänke, Beleuchtung, Poller etc.) und ein Leitsystem (Beschilderung) für
die touristischen, kulturellen Einrichtungen und behördlichen Stellen zu
erarbeiten.
6.
Für
die Erarbeitung der Beschlusspunkte 2 – 5 ist ein geeignetes Büro vertraglich
zu binden. Die Zwischenschritte bzw. Zwischenergebnisse sind im
Stadtentwicklungsbeirat zu diskutieren.