Betreff
KIK Antrag Nr. 174 Notwohngebiet - Handlungsziel,
Grundsatzentscheidung
Vorlage
2019/016
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Antrag der KIK-Fraktion vom 31.12.2018

Siehe Anlage 1.

 

  1. Stellungnahme der Verwaltung
  2. Es wird empfohlen, dem Antrag nicht zu folgen. Diese Empfehlung entspricht dem mehrheitlichen Votum der AG Sozialen Stadt vom 22.01.2019 (siehe Anlage 2).

 

Hintergrund der Empfehlung der AG Sozialen Stadt sind der Stadtratsbeschluss vom 01.02.2018 zur Auftragsvergabe eines Konzeptes für das Notwohngebiet und für die zukünftige Obdachlosenarbeit der Stadt Kitzingen (enthalten in Anlage 4) und der Stadtratsbeschluss zur Auftragsvergabe an das Büro Planwerk vom 26. Juli 2018 (Anlage 3). Die Aufgabe des Büros Planwerk besteht darin, die Kitzinger Obdachlosenfürsorge und das sogenannte Notwohngebiet in rechtlicher, (städte-) baulicher und sozialer Hinsicht zu überprüfen und die zukünftige Vorgehensweise vorzuschlagen. Ein Zeit-, Kosten- und Maßnahmenkonzept ist ebenfalls Teil des Auftrages. (Aufgabenstellung Büro Planwerk, Anlage 4).

 

Ein Schwerpunktthema ist die hochbauliche Entwicklung, die sich mit dem Thema der einzelnen Gebäude im sogenannten Notwohngebiet auseinander setzt und dabei auf dann vorliegende Zwischenergebnisse der Konzeption zurückgreift. Mithin sind auf Grundlage der zukünftigen Obdachlosenarbeit Fragen zur Größe und Möglichkeiten der Sanierung, des Umbaus bzw. des Neubaus zu klären. Mögliche Varianten sind dabei vom Büro neutral aufzuzeigen.

 

Der oben angeführte Antrag der KIK – Fraktion ist insofern eine Vorwegnahme der Inhalte der Konzeption durch das Büro Planwerk ohne die notwendigen Rahmenbedingungen zu kennen.

Weiter empfiehlt die Verwaltung im Falle einer Ablehnung, dass diese Ablehnung des Antrages zum jetzigen Zeitpunkt keine Einschränkung für Planwerk bei der Prüfung aller möglichen Varianten darstellen soll.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

 

2.    Der Stadtrat beschließt eine Grundsatzdebatte mit Beschlussfassung zur Weiteren Verwendung der Immobilien Egerländer Straße 22-24 mit dem Ziel einer vorgezogenen Errichtung von ca. 20 WE für die Unterbringung von Bürgern mit akuter Wohnraumnot sowie eines zeitnahen Abbruches der Altgebäude.

 

3.    Für die Planung und Erstellung einer Unterkunft für Wohnungslose sind im HH 2019 100.000,00 EUR bereitzustellen. Die weiteren Mittel für den Neubau samt Umgriff, Infrastruktur und Rückbau in Höhe von 900.000,00 EUR sind mittelfristig bereitzustellen. Die Fragen der Projektförderung sind zeitnah und vorab zu klären.