TZ 29
TZ
29: Wir empfehlen, für den Wohnmobilstellplatz auf einen angemessenen Kostende-ckungsgrad
zu achten.
Prüfungsbeanstandung
BKPV:
Zum Zeitpunkt unserer Prüfung erhob
die Stadt Gebühren für die Benutzung des Wohnmo-bilstellplatzes nach Maßgabe
der Benutzungs- und Gebührensatzung vom 26.03.2015. Den Gebührensatz pro
Benutzungstag hatte die Stadt zuletzt 2015 von 7 € auf 9 € (inkl. MwSt.)
erhöht. Nach dem kameralen Abschluss ergab sich für die Wohnmobilstellplätze
zuletzt ein Kostendeckungsgrad von lediglich 74 %.
Der Wohnmobilstellplatz stellt
grundsätzlich eine kostenrechnende Einrichtung dar, für deren Benutzung
Gebühren erhoben werden sollen, welche die nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken (vgl. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG).
Nachdem der Wohnmobilstellplatz nach den kameralen Abschlüssen im Berichtszeitraum
zuletzt lediglich einen Kostendeckungsgrad von rd. 74 % aufweist, empfehlen wir
der Stadt, im Rahmen der Gebührenbemessung einen angemessenen
Kostendeckungsgrad anzustreben. Werden die Gebühren nicht kostendeckend
festgesetzt, werden in der Regel die allgemeinen De-ckungsmittel belastet und
es wird gegen den Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsfüh-rung (vgl. Art.
61 Abs. 2 GO) sowie gegen die Reihenfolge der Einnahmebeschaffung (vgl. Art. 62
GO) verstoßen.
Stellungnahme
SG 20:
Mit
Stadtratsbeschluss vom 12.12.2013 wurde beschlossen, dass die
Wohnmobilstellplatz-gebühr auch im Blick auf die Konkurrenz geringfügig
angehoben wird (Gebühr 9,00 €/Tag) und die Unterdeckung aus der
Wirtschaftsförderung bezuschusst wird.
Wie
vom Rechnungsprüfungsausschuss erbeten wurde die Kostenaufstellung 2016 (Nach-kalkulation)
sowie ein Gebührenvergleich mit anderen Wohnmobilstellplätzen im Landkreis als
Anlage beigefügt.
1.
Es
wird davon Kenntnis genommen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in der Sit-zung
am 18.07.2017 die Stellungnahme zur nachfolgend genannten Textziffer ohne Än-derungen
anerkannt hat:
TZ 29
Empfehlung
des BKPV für den Wohnmobilstellplatz auf einen angemessenen Kostende-ckungsgrad
zu achten.
2.
Der
Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses, die Stellungnahme der Verwal-tung
anzuerkennen, wird zugestimmt.