1.
Ausgangslage
a)
Am
b)
Darüber hinaus hat der Stadtrat am
c) Nun gilt es, über die Verlängerung der bisherigen Verkaufsbedingungen städtischer Bauplätze für Familien mit Kindern neu zu entscheiden.
2.
Familienrabatt
- Verkaufsbedingungen für städtische Bauplätze
a)
Gemäß o. g. Beschluss vom
Die
„Förderung von Familien mit Kindern“ beim Verkauf von Bauplätzen der Stadt
Kitzingen wird verlängert und gilt bis
Es bleibt bei den beschlossenen Bedingungen
1.1. es muss ein Kind unter 18 Jahren vorhanden sein
1.2. es werden 10 v. H. vom Netto-Preis gewährt
1.3. es gelten die normalen Bebauungsfristen
b)
Darüber hinaus hat der Stadtrat am
Die Frist zur Bebauung eines Bauplatzgrundstückes wird verlängert
auf 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages.
Dies gilt für Kaufverträge, die bis zum 31.12.201 abgeschlossen werden.
1.
Für Bauplätze, die nach dieser Maßgabe verkauft
werden, wird grundsätzlich kein Rabatt für Familien mit Kindern eingeräumt. Sofern
der Bauwerber ein Wohngebäude innerhalb von 2 Jahren nach der notariellen
Beurkundung errichtet, wird der Rabatt
für Familien mit Kindern nachträglich gewährt, sobald eine Baubeginnsanzeige
vorgelegt wird. Die Kosten für den hierdurch notwendigen Nachtrag zur
Kaufurkunde (Kaufpreis-Änderung!) trägt der Erwerber.
2. Es werden die Bedingungen für die Einräumung eines Rabattes für Familien gemäß Punkt 4. wie folgt konkretisiert und ergänzt:
1.4. In den Genuss kommen Familien, die innerhalb der Frist von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben
1.5. Familien gleichgestellt sind eheähnliche Gemeinschaften gleich welchen Geschlechts und Alleinerziehende.
1.6. Voraussetzung für die Gewährung des Familienrabattes ist die mindestens 5-jährige Eigennutzung des zu errichtenden Wohngebäudes. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist der Rabattbetrag an die Stadt nachzuzahlen. Der Rabattbetrag wird nicht durch eine Sicherungshypothek im Grundbuch gesichert.
3.
Erfahrungswerte
mit der bisherigen Handhabe
Bislang sind in den verschiedenen Baugebieten der Stadt folgende Parzellen verkauft worden:
Baugebiet |
Parzellen insgesamt |
davon verkauft |
davon mit Rabatt |
Hammerstiel |
41 |
18 |
11 |
Buddental |
36 |
13 |
1 |
Holunderweg |
7 |
4 |
1 |
Gesamt |
84 |
35 |
13 |
Aus dieser Übersicht ist zu erkennen, dass der Familienrabatt überwiegend für das Baugebiet Hammerstiel in Anspruch genommen wurde.
Die Vermutung liegt daher nahe, dass die überproportionale Inanspruchnahme des Rabattes für dieses Baugebiet ein Indiz dafür ist, dass der Verkaufspreis allgemein als sehr hoch empfunden wird.
4.
Vorschlag
der Verwaltung / Resümee:
Die Verwaltung kann aufgrund ihrer nunmehr 6-jährigen Erfahrung seit Bestehen der Baugebiete im Zusammenhang mit den seither geführten Verkaufsgesprächen bestätigen, dass von den potenziellen Kunden für städtische Bauplätze die Verkaufspreise insbesondere für das Baugebiet „Hammerstiel“ überwiegend als zu hoch empfunden werden.
Andererseits gelang es gerade durch das Mittel des Familienrabattes, für das Baugebiet „Hammerstiel“ überwiegend junge Familien anzusiedeln und somit eine attraktive demographische Gliederung im Baugebiet zu bewirken.
Der Familienrabatt als zeitlich begrenztes Marketingmittel hat sich daher nach Auffassung der Verwaltung nicht bewährt, wohl aber als geeignetes Mittel, eine interessante Klientel in die Baugebiete zu „lenken“.
Durch die Beibehaltung des Familienrabattes wird eine formale Senkung des Verkaufspreises verhindert, ein Mittel, welches nach Auffassung der Verwaltung zur Nachfragesteigerung auf absehbare Zeit unabdingbar wäre.
Ein solches Zeichen nach außen hin wäre jedoch negativ besetzt und würde auf dem Markt große Unruhe hervorrufen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, den Familienrabatt nicht mehr zeitlich befristet, sondern auf Dauer zu installieren. Somit würde auch ein deutliches Signal der Stadt nach außen hin gesendet und der Anspruch, familienfreundlich zu sein, nachhaltig dokumentiert.
Er würde somit sehr ernst genommen und nicht als rein marketing-technische Überlegung begriffen werden.
Die Möglichkeit, Bauplätze mit einer langen Bebauungsfrist als Anlageobjekt zu erwerben wurde bislang nicht nachgefragt. Diese Variante kann jedoch als zusätzliches Mittel der Aufmerksamkeitssteigerung für die städtischen Bauplätze ohne negative Auswirkungen beibehalten werden.
1. Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat stimmt ab sofort zu, weiter einen Rabatt für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren beim Kauf von Bauplätzen aus dem Eigentum der Stadt Kitzingen ohne zeitliche Befristung zugewähren.
3. Es bleibt bei den bisher festgelegten Voraussetzungen für den Familienrabatt:
3.1.
In den Genuss des Rabatts kommen Familien, in
denen zum Zeitpunkt der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages oder
innerhalb der Frist von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Beurkundung mindestens
ein Kind unter 18 Jahren vorhanden ist.
3.2. Der Rabatt wird sofort vom Kaufpreis abgezogen.
3.3. Familien gleichgestellt sind eheähnliche Gemeinschaften gleich welchen Geschlechts und Alleinerziehende
3.4. Voraussetzung für die Gewährung des Familienrabattes ist die mindestens 5-jährige Eigennutzung des zu errichtenden Wohngebäudes.
3.5. Bei einem Verstoß gegen auch nur eine der vorgenannten Regelungen ist der Rabattbetrag an die Stadt nachzuzahlen. Der Rabattbetrag wird künftig durch eine Sicherungshypothek im Grundbuch gesichert.
4. Die bisher eingeräumte Möglichkeit, Bauplätze mit einer langen, 10-jährigen Bebauungsfrist zu erwerben, wir weiter aufrecht erhalten. In diesem Fall wird jedoch kein Familienrabatt eingeräumt.