Betreff
Jugendsozialarbeit an Schulen, Einrichtung an der St.-Hedwig-Grundschule Kitzingen
Vorlage
304/2010
Aktenzeichen
SG 13
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die St.-Hedwig-Grundschule Kitzingen stellte mit Schreiben vom 05.08.2010 beim Landkreis Kitzingen einen Antrag auf Einrichtung einer Schulsozialarbeiterstelle – siehe Anlage 1.

Die Stadt Kitzingen unterstützte diesen Antrag mit weiteren Ausführungen an die Landrätin am 11.08.2010, da das Landratsamt als örtlicher Träger der Jugendhilfe im Landkreis KT die zuständige Behörde für die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist.

 

Die Landrätin antwortete mit Schreiben vom 11.08.2010, das dies für soziale Brennpunktschulen gilt, für die Grundschulen aber der jeweilige Schulaufwandsträger die Trägerschaft der JaS übernehmen soll.

 

Nachdem aber die Stadt KT nur Sachaufwandsträger ihrer Schulen ist und dazu nicht der Personalaufwand zählt, wurden die Verhandlungen mit dem Landkreis weitergeführt.

 

Es konnte nun der Kompromiss erarbeitet werden, dass die Stadt und der Landkreis KT sich die Personalkosten teilen und wie bei den bereits vorhandenen JaS-Stellen der Landkreis die Stelle schafft und der Sachaufwandsträger die Bürokosten übernimmt.

 

Siehe hierzu Anlage 2.

 

Die politischen Fachgremien des Landkreises KT – nämlich der Jugendhilfeausschuss und der Kreisausschuss (am 29.11.2010) - haben bereits diese Vorgehensweise und die Installierung von JaS an der St.-Hedwig wie oben beschrieben beraten und positiv entschieden – beide vorbehaltlich der Beteiligung der Stadt KT in Höhe von 50 %, siehe Beschlussentwurf heute.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Aufnahme in das Förderprogramm des Freistaats Bayern – ein entsprechender Antrag wurde von der Landkreisverwaltung fristgerecht gestellt.

 

 

1.      Die Stadt Kitzingen bestätigt den Bedarf an Jugendsozialarbeit an der St.-Hedwig-Grund-schule Kitzingen aufgrund des hohen Migrationsanteils bei der Schülerschaft.

 

2.      Vorbehaltlich der projektbezogenen Förderung durch den Freistaat Bayern beteiligt sich die Stadt Kitzingen mit 50 % an den nach Abzug der staatlichen Fördergelder verbleiben-den Kosten für eine halbe Stelle mit Beginn des Schuljahres 2011/12, befristet für die Dauer von drei Jahren.

 

Diese 0,5 Stelle – befristet auf drei Jahre – wird im Stellenplan des Landkreises Kitzingen geschaffen.

 

Die Stadt Kitzingen trägt die Bürokosten innerhalb der Räumlichkeiten der St.-Hedwig-Grundschule Kitzingen.

 

Die Stadt Kitzingen gewährt einen Sachkostenzuschuss von 650 € pro Haushaltsjahr

(analog der Ganztags –JaS-Stelle mit 1.300 €).