Betreff
Einrichtung einer Sicherheitswacht in der Stadt KItzingen
Vorlage
294/2010
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die Gründung der sog. „Sicherheitswacht“ geht auf eine Idee des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren Anfang der 90er Jahre zurück, die Polizei durch den Einsatz von Freiwilligen zu unterstützen bzw. zu entlasten. Es soll sich dabei nicht um eine „Hilfspolizei“ nach dem Vorbild anderer Bundesländer handeln. Es sollen sich vielmehr Bürger auf ehrenamtlicher Basis, ausgestattet mit beschränkten Befugnissen im Bereich der Gefahrenabwehr, im Besonderen zur Identitätsfeststellung und zur Erteilung von Platzverweisen, engagieren können. Ziel war es, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger in einem Gesamtkonzept „Prävention durch Präsenz“ zu stärken, um die Arbeit der Polizei dort unterstützen zu können, wo Straftaten drohen, aber noch keine konkrete Gefahr erkennbar ist. Um Erfahrungen sammeln zu können, wurde zunächst das Sicherheitswacht-Erprobungsgesetz vom Bayerischen Landtag verabschiedet. Aufgrund dieses Gesetzes wurde ein Modellversuch über drei Jahre in verschiedenen Städten gestartet. Dieser Modellversuch verlief positiv. Nach insgesamt 16 Jahren Sicherheitswacht kann grundsätzlich ein positives Resümee gezogen werden. Aus den anfänglich 35 Ehrenamtlichen sind zwischenzeitlich landesweit ca. 540 Einsatzkräfte in 60 Städten und Gemeinden geworden. Die Sicherheitswacht soll nun weiter ausgebaut werden.

 

Grundlage für die Tätigkeit der Sicherheitswacht bildet das Sicherheitswachtgesetz (SWG). Durch dieses Gesetz wurde die Sicherheitswacht in Bayern dauerhaft installiert. Die Angehörigen der Sicherheitswacht unterstützen die Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Straßenkriminalität

(Art. 2 SWG).

 

Organisatorisch sind die Sicherheitswachten einheitlich bei den örtlich zuständigen Polizeiinspektionen angegliedert. Feste Ansprechpartner betreuen sie dort in allen relevanten Angelegenheiten. Aus einer Hand erfahren sie die Unterrichtung zur aktuellen Sicherheitslage, die Dienstplanung und die konkreten Aufgabenzuweisungen für den Streifendienst. Die Auswahl der Bewerber obliegt der Polizeidienststelle, die auch die Ausbildung der Sicherheitswacht übernimmt. Diese Ausbildung ist umfangreich und zeitintensiv. Die Ausbildung umfasst grundsätzlich 40 Unterrichtseinheiten von 45 Min. mit abschließender Prüfung. Die Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Monaten. Das Mindestalter für die Einstellung beträgt 18 Jahre; das Höchstalter 60 Jahre. Die durchschnittliche Arbeitszeit eines freiwilligen Helfers der Sicherheitswacht beträgt pro Monat 10 bis 15 Stunden.

 

Die gesamten Kosten für die Sicherheitswacht übernimmt der Freistaat Bayern. Die Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit beträgt derzeit 7,16 Euro pro Stunde.

 

Von der Polizeiinspektion Kitzingen würde die Installierung einer Sicherheitswacht in der Stadt Kitzingen begrüßt. Dem Polizeipräsidium Unterfranken wird der Einsatz einer Sicherheitswacht mit zunächst acht Personen vorgeschlagen. Voraussetzung für die Installierung der Sicherheitswacht ist ein Beschluss des Stadtrates, dass die Einführung einer Sicherheitswacht in der Stadt Kitzingen begrüßt und befürwortet wird.

 

 

 

Die Einrichtung einer Sicherheitswacht in der Stadt Kitzingen wird befürwortet

–nicht befürwortet-.