Betreff
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015,
das Investitionsprogramm 2014 - 2018 und die Finanzplanung 2014 - 2018 sowie über den Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe
Vorlage
2015/071
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Siehe "Vorbericht der Stadtkämmerei zur Haushaltsverabschiedung" vom 10.03.2015 sowie "Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen" vom 05.03.2015.

 

A)   Haushaltssatzung

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung und des § 6 der Satzung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haus-

haltssatzung:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt:

 

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                        45.556.770 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                        13.291.430 €

ab.

 

 

 

 

Der Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haus-

haltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt:

 

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                               21.430 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                             110.970 €

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen wird auf 2.332.600 € festgesetzt.

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaus-

haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 282.000 € festgesetzt.

 

Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt fest-

gesetzt:

 

1.    Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        315 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                  315 v. H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                    360 v.H.

 

 

 

 

§ 5

 

1.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

 

2.    Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaus-

haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.

 

B)   Haushaltsplan

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2015 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:

 

·         Gesamtplan

·         Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit

Deckungsvermerken und sonstigen Vollzugsbestimmungen

·         Sammelnachweis

·         Stellenplan

 

C)   Finanzplan und Investitionsprogramm

Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2014 bis 2018 mit folgenden Summen.

 

für 2014                                                     57.614.200 €

für 2015                                                     58.848.200 €

für 2016                                                     58.618.660 €

für 2017                                                     59.641.990 €

für 2018                                                     51.701.940 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

und das der Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm mit folgenden Summen:

 

für 2014                                                     13.946.650 €

für 2015                                                     13.291.430 €

für 2016                                                     13.361.700 €

für 2017                                                     13.657.150 €

für 2018                                                       5.854.600 €

 

D)   Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2015 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgenden Summen:

 

Verwaltungshaushalt                                        21.430 €

Vermögenshaushalt                                       110.970 €