das Investitionsprogramm 2014 - 2018 und die Finanzplanung 2014 - 2018 sowie über den Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe
Siehe "Vorbericht der Stadtkämmerei zur Haushaltsverabschiedung" vom 10.03.2015 sowie "Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen" vom 05.03.2015.
A) Haushaltssatzung
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung und des § 6 der Satzung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haus-
haltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 45.556.770 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.291.430 €
ab.
Der Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haus-
haltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 21.430 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 110.970 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen wird auf 2.332.600 € festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaus-
haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 282.000 € festgesetzt.
Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt fest-
gesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 315 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 315 v. H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
2. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaus-
haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.
B) Haushaltsplan
Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2015 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:
· Gesamtplan
· Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit
Deckungsvermerken und sonstigen Vollzugsbestimmungen
· Sammelnachweis
· Stellenplan
C) Finanzplan und Investitionsprogramm
Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2014 bis 2018 mit folgenden Summen.
für 2014 57.614.200 €
für 2015 58.848.200 €
für 2016 58.618.660 €
für 2017 59.641.990 €
für 2018 51.701.940 €
und das der Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm mit folgenden Summen:
für 2014 13.946.650 €
für 2015 13.291.430 €
für 2016 13.361.700 €
für 2017 13.657.150 €
für 2018 5.854.600 €
D) Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen
Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2015 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgenden Summen:
Verwaltungshaushalt 21.430 €
Vermögenshaushalt 110.970 €