1. Anlass und Ziele der Planung
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 24 „Flugplatzstraße“ setzt ein Industriegebiet fest. Das Gebiet ist über die Flugplatzstraße erschlossen und über die Panzerstraße an das übergeordnete Erschließungsnetz angebunden. Der bestehende Bebauungsplan soll in Richtung Osten auf Teile der Flächen der ehemaligen Harvey Barracks erweitert werden. Den beiden in diesem Bereich ansässigen Unternehmen (LEONI Bordnetz-Systeme GmbH, Höhn) soll damit die Möglichkeit der Betriebserweiterung und Optimierung eingeräumt werden um eine langfristige Standortsicherung zu ermöglichen.
Die Erweiterung des Industriegebietes an der Flugplatzstraße stellt somit den ersten Schritt einer Entwicklung von Teilflächen der ehemaligen Harvey Barracks dar. Mit der Bebauungsplanänderung wird eine Fläche von ca. 3 ha als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO überplant.
2. Erneute verkürzte Auslegung
Im Rahmen der förmlichen
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 09.12.2013
seitens der Höheren Naturschutzbehörde eine Stellungnahme abgegeben in der
zusätzliche die Zauneidechse fördernde Maßnahmen gefordert wurden. Die
Anregungen der Höheren Naturschutzbehörde wurden aufgenommen und die sich
daraus ergebenden notwendigen Maßnahmen wurden mit der Behörde abgestimmt.
Die Planzeichnung sowie die
textlichen Festsetzungen wurden im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen
Anforderungen konkretisiert. Da es sich hierbei um wesentliche Änderungen
handelt, war eine erneute Auslegung bzw. Anhörung erforderlich. Die Auslegung hat
sich auf die artenschutzrechtlichen Belange beschränkt und erfolgte daher nur
verkürzt (2 Wochen).
Die im Rahmen der Auslegung
eingegangenen Einwendungen hatten keine Auswirkungen auf die Planung daher
verweisen wir auf den Planungsstand aus der Stadtratssitzung vom 10.07.2014.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen können der anliegenden
Abwägungstabelle entnommen werden.
3. Verfahrensstand
(1)
Der Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr.
24 „Flugplatzstraße“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am
18.10.2012 in öffentlicher Sitzung vom Stadtrat gefasst. Der Stadtrat hat die
Vorentwürfe der 40. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem
Landschaftsplan und der Bebauungsplanänderung bzw.
-erweiterung zur Kenntnis genommen und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
(2)
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 11.03.2013 frühzeitig unterrichtet und am
Bebauungsplan-änderungsverfahren beteiligt. Es wurde um Stellungnahme bis zum
15.04.2013 gebeten.
(3)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand
in Form einer 4-wöchigen Planauflage im Stadtbauamt statt (11.03.2013 –
12.04.2013). Parallel wurden die Planunterlagen auch im Internet
bereitgestellt.
(4)
Mit Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2013 wurden
die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der frühzeitigen Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Anregungen gewürdigt und der Billigungsbeschluss gefasst.
Des Weiteren wurde die Öffentlichkeits-beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
die Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
(5)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2
BauGB fand in Form einer Planauslage im Stadtbauamt vom 04.11.2013 bis
einschließlich 06.12.2013 statt. Parallel wurden die Planunterlagen auch im
Internet bereitgestellt.
(6)
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2013 über die Auslegung unterrichtet und
am Bebauungsplanänderungsverfahren beteiligt. Es wurde um Stellungnahme bis zum
06.12.2013 gebeten.
(7)
Auf Grund der eingegangenen Anregungen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB war eine erneute öffentliche
Auslegung erforderlich. Die vorgebrachten Anregungen wurden am 10.07.2014 in
öffentlicher Stadtratssitzung behandelt. Der Entwurf mit örtlichen
Bauvorschriften zum Bebauungsplan wurde mit Stadtratsbeschluss vom 10.07.2014 erneut
gebilligt und seine erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
(8)
Die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3
BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 28.07.2014 bis
einschließlich 08.08.2014 statt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.07.2014 nach § 4a Abs. 3 BauGB
erneut beteiligt und von der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2
Satz 3 benachrichtigt.
4. Vorbereitende
Bauleitplanung
Die Stadt Kitzingen verfügt über einen
rechtswirksamen Flächennutzungsplan in der letzten Gesamtüberarbeitung, 23.
Änderung, vom 08.04.2008. Zuletzt geändert wurde der Flächennutzungsplan durch
die 39. Änderung, wirksam geworden mit Bekanntmachung vom 07.03.2012.
Der Flächennutzungsplan stellt an dieser
Stelle aktuell Gemeinbedarfsfläche dar. Auf Grund der angestrebten Nutzung ist
eine Flächennutzungsplanänderung mit der Darstellung als Gewerbegebiet
erforderlich. Der Flächennutzungsplan wurde im Parallelverfahren geändert.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde
vom Stadtrat am 10.07.2014 beschlossen und inzwischen der höheren
Planungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
5. Erneute
öffentliche Auslegung
Die im Rahmen der erneuten öffentlichen
Auslegung von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
vorgebrachten Anregungen zum Änderungsentwurf ergeben sich aus der beigefügten
tabellarischen Zusammenstellung. Die Anlagen aus dem Einwandsschreiben der
Franken Guss Kitzingen GmbH & Co. KG wurden zur Erläuterung nochmals beigefügt.
Es wurden im Rahmen der erneuten
öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht.
1.
Die im
Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung
mit § 3 Abs. 2 BauGB vom 28.07.2014 bis
einschließlich 08.08.2014 eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
(nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend den in der beigefügten tabellarischen
Zusammenstellung vorgeschlagenen Abwägungsvorschlägen beschlossen. Von Seiten
der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.
2.
Der
beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24 „Flugplatzstraße“ in der Fassung
der 3. Änderung mit gemeinsamem zeichnerischen Teil, planungsrechtlichen
Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung
vom 11.06.2014, sowie der gemeinsamen Begründung mit Umweltbericht nach § 2a
BauGB in der Fassung vom 11.06.2014, Schallimmissionsprognose des Büros Wölfel vom 25.06.2014,
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Büros ÖAW in der Fassung von Mai
2014, Schreiben des Büros Roos Geo Consult vom 04.12.2013 zum Thema Altlasten, Kampfmittelfreigaben
vom 06.06.2014, wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81
BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.