Betreff
Bayer. Kommunaler Prüfungsverband
Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 - 2010;
TZ 29 e)
Vorlage
2014/180
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Die örtliche Kassenprüfung muss jährlich einmal durchgeführt werden. Das Rechnungsprüfungsamt wird dabei nicht im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses tätig, sondern im Auftrag des Oberbürgermeisters.

 

Während der längeren Abwesenheit der Leitung des Rechnungsprüfungsamt im Jahre 2011 wurde versäumt, eine andere Stelle der Verwaltung mit der Kassenprüfung zu beauftragen.

 

Es wird daher künftig darauf geachtet, dass im Falle der Verhinderung des Rechnungsprüfungsamtes der Oberbürgermeister durch den Stadtkämmerer auf das Erfordernis der Kassenprüfung rechtzeitig hingewiesen wird, damit dieser eine andere Person mit der Prüfung beauftragen kann.

 

TZ 29 e) Unvermutete Kassenprüfung