Betreff
Beschaffung von leitungsgebundener Energie;
weiteres Vorgehen
Vorlage
2014/164
Aktenzeichen
61.3
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

  1. Ausgangssituation:

In den öffentlichen Gebäuden der Stadt werden jährlich ca. 4,5 GWh (rund 4.500.000 kWh) Erdgas und ca. 3,0 GWh Strom verbraucht. Dies bedeutet Ausgaben für die Energie von jährlich rund 210.000,00 € (Gas) bzw. rund 660.000,00 € (Strom). Aufgrund dieses Verbrauchs wird der Schwellenwert von 200.000,00 €, ab dem die Beschaffung der Energieträger europaweit auszuschreiben ist, regelmäßig überschritten, zumal wenn die Vergabe über zwei oder mehr Jahre erfolgt.

 

  1. bestehende Lieferverträge:

Derzeit bestehen folgende Lieferverträge:

- mit Strom wird die Stadt Kitzingen ab dem 01.01.2015 bis zum 31.12.2016 von der E.On AG beliefert. Der Arbeitspreis (d. i. der reine Energiepreis ohne gesetzliche Zulagen, Netzentgelten und Steuern) beträgt 4,1 Ct/kWh.

- bezüglich Erdgas besteht ein Liefervertrag mit der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH bis zum 31.12.2015. Der Arbeitspreis beträgt 2,94 Ct/kWh.

 

  1. europäische Ausschreibung:

Das Verfahren der europaweiten Ausschreibung bedingt einen straffen Terminrahmen mit verschiedenen Verfahrensstufen (Veröffentlichungen, Angebots- oder Teilnahmefristen etc.). Gerade bei leitungsgebundener Energie bestehen bspw. sehr kurze Bindungsfristen (oftmals im Bereich von 1 bis 2 Tagen), da die Energieversorger die jeweils benötigte Energiemenge zu tagesaktuellen Börsenpreisen erwerben.

Die Eintaktung dieser Ausschreibungsfristen mit dem jeweiligen Sitzungsplan des Stadtrates ist schwierig und geht auch zu Lasten der Flexibilität.

Andererseits ist es von Vorteil, die Entwicklung der Börsenpreise aufmerksam zu beobachten und schnell, ohne Berücksichtigung von Sitzungsterminen, auf Marktentwicklungen zu reagieren und ein Beschaffungsverfahren einzuleiten.

 

  1. Handlungsempfehlung der Stadtverwaltung:

Aufgrund der Ausschreibung ist sichergestellt, dass die Stadt das jeweils wirtschaftlichste Angebot erhält. Insofern hält es die Verwaltung für sachgerecht, in Zukunft dem Oberbürgermeister die Zuständigkeit zur Vergabe der Energielieferungen zu erteilen, ohne dass es hierzu eines Beschlusses im Stadtrat über die Vergabe bedarf.

Der Stadtrat wird jedoch umgehend von der Vergabeentscheidung des Oberbürgermeisters informiert.

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Es besteht Einverständnis damit, ab sofort dem Oberbürgermeister die Zuständigkeit zur Ausschreibung und Vergabe leitungsgebundener Energie zu übertragen.

 

  1. Dem Stadtrat ist nach Auftragsvergabe über das jeweilige Ergebnis zu berichten.