Betreff
Gemeinde Sulzfeld a.Main, 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, hier: Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2013/194
Aktenzeichen
61.1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.        Anlass und Zweck der Planung

Für die Gemeinde Sulzfeld am Main besteht ein wirksamer Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1978, genehmigt 1994, dessen 1. Änderung in den Jahren 1995/1996 durchgeführt wurde.

In der 1. Flächennutzungsplanänderung, die mit Bescheid vom 08.07.1999 durch das Landratsamt Kitzingen genehmigt wurde, wurden Teilbereiche der Ortslage Sulzfeld am Main überarbeitet.

In der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sind alle für die Entwicklung der Gemeinde Sulzfeld am Main maßgeblichen Prognosen und Nachweise im Rahmen einer Raum- und Strukturanalyse geführt worden.

An den Zielsetzungen der damaligen Planung hat sich prinzipiell nichts geändert.

Die hier betroffene Fläche war in der 1. Änderung als Ackerfläche ausgewiesen (s. Begründung Seite 3).

In der 2. Flächennutzungsplanänderung soll diese Fläche hinsichtlich der Art der Nutzung geändert werden, da hier ein Projekt der regenerativen Energieversorgung, d. h. eine Photovoltaikanlage errichtet werden soll (s. Begründung Seite 4).

Die vom Gesetzgeber begrüßte Umsetzung von Projekten der regenerativen Energien erfordert, parallel zu dem vorhabensbezogenen Bebauungsplan der Firma BELECTRIC Solarkraftwerke GmbH, eine Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sulzfeld am Main.

 

Im Übrigen wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.

Die Stadt Kitzingen wird hier als Nachbargemeinde im Rahmen der Offenlage des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

2.        Stellungnahme der Verwaltung

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sulzfeld a. Main. Belange der Stadt Kitzingen werden durch die Änderung nicht berührt. Daher wird eine Zustimmung zum vorliegenden Entwurf empfohlen.

Der Beschluss ist der Verwaltungsgemeinschaft mitzuteilen.

 

 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadt Kitzingen hat keine Einwände gegen die geplante 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sulzfeld a. Main. Belange der Stadt Kitzingen werden durch die Änderung nicht berührt.