Im Bereich Standesamt lassen sich
im Unterabschnitt 0501 lediglich die
Weitere Einnahmeverbesserungen sind nicht zu erwarten, da bei den Verwaltungsgebühren und dem Verkauf von Stammbüchern keine Steigerung zu erwarten ist. Die Höhe dieser Gebühren wird nicht durch die Stadt Kitzingen festgelegt.
Da die Einnahmen des Standesamtes
mit den Verwaltungsgebühren und dem Verkauf von Stammbüchern auch in Zukunft
nur unwesentlich beeinflusst werden können und das Standesamt auch auf die
Ausgaben (
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Aufgrund der im Sachvortrag dargestellten Gründe werden beim Budget Standesamt (UA 0501) keine Einsparvorschläge unterbreitet.
3. Es besteht Einverständnis, das Budget Standesamt ab dem Haushaltsjahr 2011 aufzulösen.