hier: Begrenzung der Gültigkeit zum 31.12.2024
Durch Stadtratsbeschluss vom 25.05.2023 wurde die Verwaltung zur Prüfung des Förderprogramms beauftragt; die Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Flächenentsiegelung, Nachbegrünung und Biodiversität (Förderprogramm Flächenentsiegelung) wurde mit Stadtratsbeschluss vom 19.10.2023 beschlossen.
Ziel des Förderprogramms der Stadt Kitzingen ist die Verbesserung des Mikroklimas und der Biodiversität im bebauten Stadtgebiet von Kitzingen und deren Ortsteile.
Die Richtlinie ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten und wurde auf unbestimmte Zeit erlassen; für das Förderprogramm eingeplant waren jährlich Mittel i. H. v. 25.000 €.
Für 2024 liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch kein einziger Antrag vor; auch nachgefragt wurde das Programm bisher noch nicht.
Aus dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 7 GO) ergeben sich sowohl Pflicht- als auch freiwillige Aufgaben für die Gemeinde, wobei die Pflichtaufgaben vorrangig zu erfüllen sind.
Um die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen, ist eine Überschuldung zu vermeiden (Art. 61 Abs. 1 GO); die Gemeinde ist deshalb dazu angehalten, freiwillige Leistungen zu kürzen, sofern sie die finanzielle Leistungsfähigkeit gefährdet sieht.
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2024 ist die Kürzung einiger freiwilliger Leistungen notwendig, um eine Überschuldung zu vermeiden, unter anderem auch die Gewährung von Zuschüssen zur Flächenentsiegelung, Nachbegrünung und Biodiversität.
Das Förderprogramm soll in der zeitlichen Gültigkeit bis 31.12.2024 begrenzt werden; die Verwaltung schließt jedoch nicht aus, dieses bei finanzieller Leistungsfähigkeit in den Folgejahren wiederaufzunehmen.
1. Vom
Sachvortrag 2024/072 wird Kenntnis genommen.
2. Für
das Förderprogramm sind für das Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 10.000 €
(statt 25.000 €) auf der Haushaltsstelle 1.6151.9883 bereitzustellen. Für die
Folgejahre ist der Ansatz auf 0 € zu reduzieren.
3. Es
besteht Einverständnis mit der zeitlichen Begrenzung der Gültigkeit der „Richtlinie
zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Flächenentsiegelung,
Nachbegrünung und Biodiversität (Förderprogramm Flächenentsiegelung)“ zum 31.12.2024.
4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt das Förderprogramm entsprechend Ziffer 2 und 3 des Beschlussvorschlags zu ändern und anzupassen.