Betreff
Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude;
hier: Reduzierung des Fördertopfes auf jährlich 25.000 €
Vorlage
2024/071
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude (Förderprogramm Nutzung regenerativer Energiequellen) wurde durch Antrag der Bayernpartei vom 25.11.2021 (Stadtratsbeschluss vom 20.01.2022) angestoßen und mit Stadtratsbeschluss vom 22.10.2022 final beschlossen.

Ziel des Förderprogramms der Stadt Kitzingen ist es, durch Förderung regenerativer Energiequellen für privates Wohneigentum möglichst wenig Energie durch die Netze zu leiten, um diese zu entlasten.

Die Richtlinie ist zum 01.11.2022 in Kraft getreten und wurde auf unbestimmte Zeit erlassen; für das Förderprogramm eingeplant waren jährlich Mittel i.H.v. 50.000 €.

 

Für 2022 wurden 25 Anträge gestellt und 42.390 € ausbezahlt (6.380 € stehen noch aus).
Für 2023 wurden 25 Anträge gestellt und 40.830 € ausbezahlt (6.700 € stehen noch aus).

Für 2024 liegen zum jetzigen Zeitpunkt 6 Anträge vor, wovon 2 abgelehnt werden mussten (Stand 26.03.2024).

 

 

Aus dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 7 GO) ergeben sich sowohl Pflicht- als auch freiwillige Aufgaben für die Gemeinde, wobei die Pflichtaufgaben vorrangig zu erfüllen sind. Um die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen, ist eine Überschuldung zu vermeiden (Art. 61 Abs. 1 GO); die Gemeinde ist deshalb dazu angehalten, freiwillige Leistungen zu kürzen, sofern sie die finanzielle Leistungsfähigkeit gefährdet sieht.

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2024 ist die Streichung bzw. Reduzierung einiger freiwilliger Leistungen notwendig, um eine Überschuldung zu vermeiden, unter anderem auch die Gewährung von Zuschüssen für regenerative Energiequellen. Die Richtlinie soll aufgrund der guten Akzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich weiterhin Bestand haben; der Fördertopf muss jedoch vorerst auf unbestimmte Zeit von 50.000 € auf 25.000 € / Jahr reduziert werden. Die Verwaltung schließt es nicht aus, je nach zukünftiger Haushaltslage, den Fördertopf wieder anzuheben.

 

In diesem Zuge sollen weitere redaktionelle Änderungen der Richtlinie mit Anlagen vorgenommen werden, die größtenteils die Digitalisierung der Anträge betreffen und damit Papier sparen sollen. Die Änderungen der Richtlinie und der Anlagen 1 und 2 zur Richtlinie sind der Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen.


1.    Vom Sachvortrag 2024/071 wird Kenntnis genommen.

2.    Die Fördermittel auf der Haushaltsstelle 1.6151.9881 sind jährlich von 50.000 € auf 25.000 € zu reduzieren.

3.    Die Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude (Förderprogramm Nutzung regenerativer Energiequellen) ist in § 3 Abs. 1 entsprechend anzupassen (jährliche Haushaltsmittel 25.000 € statt 50.000 €).

4.    Die Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Kitzingen zur Gewährung von Zuschüssen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude (Förderprogramm Nutzung regenerativer Energiequellen) inkl. Anlagen 1 und 2 ist hinsichtlich weiterer Punkte entsprechend der Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage zu ändern.

5.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Änderungen des Förderprogramms vorzunehmen.