Betreff
Antrag der Bayernpartei Kitzingen vom 22.01.2023;
Flächensuche Tiny-House
Vorlage
2024/038
Art
Antrag

Auf den Antrag der Bayernpartei Kitzingen vom 22.01.2023 sowie der Beschlussfassung in der Stadtratssitzung vom 04.05.2023 (Vorlagen-Nr. 2023/087) wird verwiesen. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob es eine geeignete städtische Fläche für die Errichtung einer möglichen Tiny-House Ansiedlung gibt.

 

Auch eine nochmalige Überprüfung der stadteigenen Flächen in Kitzingen hat zum Ergebnis, dass keine für Tiny-Häuser geeigneten Grundstücke vorhanden sind. Für die Bebauung einer Fläche mit einem Tiny-House ist eine Baugenehmigung erforderlich, genauso wie für ein Wohnhaus in herkömmlicher Bauweise. Hinzu kommt, dass eine problemlose Zufahrt für Schwerlastverkehr (Transporter, Kran) möglich sein muss. Tiny-Häuser sind auch dafür gedacht, dass eine örtliche Flexibilität möglich ist. Im Ergebnis darf ein Umzug mit einem Tiny-House keine größeren Verkehrsprobleme verursachen.

 

Im Stadtgebiet Kitzingens gibt es eine Vielzahl von Baulücken in Privateigentum, möglicherweise ist die ein oder andere Fläche als Stellfläche für ein Tiny-House geeignet.

 

Soll eine ganze Tiny-House Siedlung entstehen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hier kann insbesondere das Bedürfnis einer problemlosen Zufahrt mit Schwerlastverkehr berücksichtigt werden. Auch ist die Nähe der Innenstadt wünschenswert. Eine geeignete Fläche steht der Stadt derzeit nicht zur Verfügung.

 

 

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.