Betreff
Antrag der AWO auf Fortführung und Erweitertung der Förderung des WirKT Freiwilligenzentrums Koordinationszentrum Bürgerschaftliches Engagement; Beschlussfassung
Vorlage
2024/030
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit Schreiben vom 13.10.2023 ging der Antrag der AWO auf Fortführung bzw. Erweiterung der Förderung des WirKT Freiwilligenzentrums Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement bei der Stadt Kitzingen ein (Anlage 1).

 

Der Antrag wurde mit Mail vom 12.02.2024 mit der Vorlage des Konzeptes KinderheldInnen (Anlage 2) komplettiert bzw. mit einem weiteren Vorschlag zum Fortbestand der Taschengeldbörse (Anlage 3) ergänzt.

 

Der letzte Beschluss zur Förderung von WirKT erfolgte in der Sitzung am 11.02.2021.

Bei einem Stundenumfang von 10 Std./Woche wurde ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 17.809,00 € gewährt.

Die alte Sitzungsvorlage samt Anlagen und Beschlussauszug als Anlage 4.

 

Der neue Antrag lässt sich in drei Bereiche unterteilen, gestaffelt nach Stunden mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen und unterschiedlichen Förderbeträgen:

 

                        A)        10 Std./Woche mit 21.240,00 €

                        B)        20 Std./Woche mit 37.890,00 €

                        C)        25 Std./Woche mit 45.540,00 €

 

Bei der Variante A kann der gegenwärtige Stand fortgeführt werden. Die Mehrkosten gegenüber der bisherigen Beschlussfassung liegen bei 3.431,00 €.

 

Bei der Variante B mit 20 Std./Woche können ein bis zwei Veranstaltungen mehr pro Jahr durchgeführt und die Schulung bzw. Akquise neuer Ehrenamtliche im Projekt „Landsleute helfen Landsleute“ optimiert werden. Wesentlicher Bestandteil der Variante B ist das Projekt KinderheldInnen. Hierbei sollen Betreuerinnen und Betreuer für Kinder gefunden werden zur Unterstützung der Eltern, die im Alltag keine Unterstützung von Familie oder Freunden haben.

Die Mehrkosten gegenüber der bisherigen Beschlussfassung liegen bei 20.081,00 €

 

Bei der Variante C können zusätzlich zur Variante B die Referenten im Stadtrat intensiver unterstützt werden, es bleibt mehr Spielraum für neue Ideen und weitere Aufträge bzw. weitere Veranstaltungen. Mit dem Ergänzungsantrag vom 12.02.2024 soll im Rahmen der Variante C die Taschengeldbörse von jungstil weitergeführt werden.

Die Mehrkosten gegenüber der bisherigen Beschlussfassung liegen bei 27.731,00 €

 

Vergleicht man lediglich die Variante A mit dem ursprünglichen Beschluss, dann ist festzustellen, dass die Personalkosten relativ stabil geblieben sind. Ein leichterer Anstieg ist bei den Mietkosten bzw. Kosten für Öffentlichkeitsarbeit zu verzeichnen. Ggf. kann durch eine Integration in das Haus für Jugend und Familie der Bereich der Mietkosten etwas reduziert werden.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass das WirKT eine wichtige Tätigkeit zur Vernetzung von Ehrenamtlichen im Stadtgebiet Kitzingen erbringt. Auch die betroffenen Referentinnen im Stadtrat profitieren von der Arbeit von WirKT.

Auch wenn sehr viele Projekte dazu beitragen werden, dass Kitzingen einen lebens- und liebenswerte Stadt bleibt, ist immer zu berücksichtigen, dass es sich dabei um freiwillige Leistungen handelt, die bei der gegenwärtigen Haushaltslage immer mehr im Blick behalten werden müssen.

 

Für den Haushalt 2024 wurden proaktiv bereits Mittel in Höhe der alten Beschlussfassung (18.000,00 € gerundet) eingestellt. Je nach Beschluss müssen die o. g. Mehrkosten zusätzlich im Haushalt 2024 veranschlagt bzw. in den Jahren 2025 und 2026 eingeplant werden.

 

 

 

Die Verwaltung spricht sich mindestens für die Variante A aus.

Letztlich ist es die politische Entscheidung des Gremiums, in welchem Umfang WirKT unterstützt wird.

 

An dieser Stelle gilt es den Respekt und den Dank an WirKT und deren Akteure auszusprechen, die sich seit Beginn und in der vergangenen drei Jahren vermehrt für die Belange der Kitzinger Ehrenamtlichen eingesetzt haben.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Es besteht Einverständnis, das Freiwilligenzentrum Koordinationsstelle für Bürgerschaftliches Engagement, WirKT, in den Jahren 2024 – 2026 mit einem jährlichen Zuschuss zu unterstützen.

 

  1. Der Zuschuss erfolgt im beantragten Rahmen von ___________ Stunden/Woche mit insgesamt jährlichen Kosten in Höhe von ___________________ €.

 

  1. Die finanziellen Mittel sind in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 bei der Haushaltsstelle 4701.7012 bereitzustellen.