Betreff
Beschaffung eines mobilen Stromaggregats für Krisen- und Katastrophenfälle
hier: Beschluss der Maßnahme und Durchführung der Ausschreibung
Vorlage
2024/017
Aktenzeichen
31
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

Die Gemeinden haben die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten. Im Zusammenhang mit der für den Winter 2022/2023 befürchteten Energiekrise musste festgestellt werden, dass die Stadt Kitzingen nicht auf einen flächendeckenden Stromausfall vorbereitet ist. Es wurde ein Notfallplan erarbeitet und Maßnahmen zur Einrichtung von Wärmepunkten und Leuchtpunkten ergriffen. Hinsichtlich einer Notfallstromversorgung stehen bisher nur die Stromaggregate der Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung. Diese werden jedoch grundsätzlich für Tätigkeiten bei Einsätzen vorgehalten und gebraucht. Die Stromaggregate sind auch nicht dazu geeignet, eine Notstromversorgung, z. B. für ein ganzes Gebäude, aufrecht zu erhalten. Insofern ist festzuhalten, dass die Stadt Kitzingen bisher keinerlei Mittel für eine Notstromversorgung, z. B. zur Aufrechterhaltung eines Notbetriebs der Stadtverwaltung oder anderer Gebäude, vorhält.

 

Nach zahlreichen Gesprächen mit den Verantwortlichen der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH, der Leitung der Kläranlage Kitzingen sowie der Feuerwehr konnte festgestellt werden, dass ein flächendeckender, über Kitzingen hinausgehender Stromausfall sehr unwahrscheinlich ist. Auch die Möglichkeit eines Gasausfalls für private Haushalte aufgrund einer Gasmangellage sei nicht sehr groß. Um jedoch sowohl für überregionale als auch für lokale Notfälle vorbereitet zu sein, sollte von der Stadt Kitzingen mindestens ein mobiles Stromaggregat mit einer Mindestleistung von 100 kVA vorgehalten werden. Mit einem solchen Aggregat wäre es z. B. möglich, bei einem großen Stromausfall in Kitzingen, der Stadtverwaltung einen Notbetrieb zu ermöglichen. Gleichzeitig wäre es möglich, dass Menschen, welche auf medizinische Geräte angewiesen sind, diese in der Rathaushalle an Steckdosen anzuschließen und zu betreiben. Bei einer entsprechenden Notlage bestünde z. B. auch die Möglichkeit, eine Sporthalle mit Strom zu versorgen und dadurch eine Anlaufstelle oder Notunterkunft zu betreiben. Für solche Einsatzmöglichkeiten müssten dann auch in den Gebäuden die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

Es ist beabsichtigt, ein mobiles Stromaggregat zu beschaffen. D. h. das Aggregat ist fest auf einen Anhänger montiert und kann ohne zusätzliche Kräne an den Einsatzort gebracht werden. Auf diesem Anhänger sollte zusätzlich eine Beleuchtung angebracht sein, so dass das Umfeld ausgeleuchtet und dort ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist. Des Weiteren sollte es Stauraum für das benötigte Zusatzmaterial, wie z. B. Verlängerungskabel, Verteilerdosen, Kabeltrommel, Kabelbrücken etc. geben. Dieses Zusatzmaterial sollte zeitgleich mit dem Anhänger beschafft werden.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Mit der Beschaffung eines mobilen Stromaggregats mit einer Mindestleistung von 100 kVA, sowie dem dazugehörigen Zubehör, besteht Einverständnis.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung eines mobilen Stromaggregats mit einer Mindestleistung von 100 kVA, sowie dem dazugehörigen Zubehör, auszuschreiben.

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge im Ergebnis der Ausschreibungen zu unterzeichnen.

 

4.    Für die Beschaffung eines mobilen Stromaggregats, wie unter Nr. 1 beschrieben, werden Haushaltsmittel i. H. v. 130.000,00 EUR im Vermögenshaushalt für das Jahr 2024 bereitgestellt.