Ausgangslage
Am 18.
November 2021 hat der Stadtrat der Stadt Kitzingen beschlossen, die Stelle
eines Klimaschutzmanagers zu schaffen und ein integriertes Klimaschutzkonzept
zu erstellen.
Klimaschutzmanager Martin Schneider stellt das
integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Kitzingen nun vor. Hierbei wird
insbesondere auf den entwickelten Maßnahmenkatalog eingegangen, da dieser das
Herzstück des Klimaschutzkonzeptes darstellt und den Rahmen der zukünftigen
Tätigkeit des Klimaschutzmanagements bildet.
Klimaschutzkonzept
Im Maßnahmenkatalog sind in mehreren Themenfeldern
diverse Maßnahmen angefertigt worden, um die auf der Basis der
Treibhausgasbilanz und der zugehörigen Szenarien entwickelten Klimaschutzziele,
erreichen zu können und Kitzingen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung auf
die künftigen Entwicklungen vorzubereiten. Die Maßnahmen umfassen die
Kernkompetenzen und Wirkungsbereiche einer Kommune. Einige Maßnahmen werden im
Rahmen dazugehöriger Workshops oder anderer Beteiligungsformen von einzelnen
Teams ausgearbeitet, finalisiert und umgesetzt. Der Maßnahmenkatalog ist unter
Berücksichtigung vieler verschiedener Faktoren entstanden. Bisherige
Stadtratsbeschlüsse im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung wurden ebenso
berücksichtigt, wie auch geplante Maßnahmen der Verwaltung. Der
Maßnahmenkatalog dient ebenfalls als Konzentration der Aktivitäten der Stadt
Kitzingen in diesem Bereich, um Sie übersichtlich darstellen zu können.
Zusätzlich wird auch auf Rahmenbedingungen der
Bilanzierung, Energie- und Treibhausgasbilanz, Potenzialanalyse mitsamt
Szenarienentwicklung, Akteursbeteiligung, Verstetigungsstrategie,
Controllingkonzept und die Kommunikationsstrategie eingegangen.
Das Klimaschutzkonzept ist anhand des
Anforderungsprofils des Fördergebers ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft)
aufgebaut. Die geltenden Vorschriften und Rahmenbedingungen seitens ZUG wurden
eingehalten. Zur Förderungsauszahlung ist ein positiver Beschluss des
Klimaschutzkonzeptes bis Ende Januar 2024 erforderlich. Das Klimaschutzkonzept
wird im Anschluss vom Fördergeber auf Vollständigkeit und Richtigkeit
überprüft. Nach der Rückmeldung seitens ZUG erfolgt das Lektorat und die
grafische Überarbeitung. Danach wird das Klimaschutzkonzept veröffentlicht.
Bisher fehlen noch die vollständigen Daten der Kaminkehrer. Falls diese in den
kommenden Monaten eintreffen, können Sie noch eingefügt werden. Der Stadtrat
wird über mögliche geänderte Ergebnisse informiert.
Anschlussförderung
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen ist es
wichtig, Klimaschutz dauerhaft in der Verwaltung und der Gemeinde zu verankern,
um die Umsetzung zu lenken und Mitwirkung zu ermöglichen. Deshalb soll ein
Fördermittelantrag für das Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement gestellt
werden. Die Förderquote beträgt 40 %. Bezuschusst werden u.a. das Fachpersonal,
die Öffentlichkeitsarbeit, Dienstreisen und externe Dienstleister zur
Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen. Die Haushaltsmittel
sind hierfür unter der Haushaltsstelle 3601 9582 angemeldet
worden.
Finanzierung und weiteres Vorgehen
Der Beschluss zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts führt zu keinen direkten haushaltsrechtlichen Ausgaben. Die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel. Viele Maßnahmen werden im Laufe der Ausarbeitung dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Mit Beschluss des Stadtrates beginnt die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt das vorliegende integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Kitzingen. Das Klimaschutzkonzept, insbesondere der Maßnahmenkatalog, dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die zukünftigen Tätigkeiten der Stadt Kitzingen im Klimaschutz. Der Stadtrat beauftragt das Klimaschutzmanagement zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes.
3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Fördermittelantrag zum Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement zu stellen.