Betreff
Haushaltsüberschreitungen; HSt. 4641 7181 - Tageseinrichtungen für Kinder - Betriebskostenförderung - Weiterleitung Bundesmittel sowie Leitungsbonus
Vorlage
2023/251
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss ist für diese Haushaltsüberschreitung i.H.v. 169.909 € sachlich zuständig (50.001 € - 300.000 €).

 

Stellungnahme der Schulverwaltung:

 

Der Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2023 wurde nur als Schätzbetrag angemeldet, da die endgültigen Zahlen erst Ende Januar 2023 feststanden.

 

Im August 2023 wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mitgeteilt, dass zur Entlastung der Träger die Zahlung eines staatlichen Sonderabschlags in Höhe von rund 90 Mio. Euro vorgesehen ist, um die laufende Tariferhöhung vorzeitig auszugleichen. Die Auszahlung soll mit dem vierten Abschlag am 15. November 2023 erfolgen. Mit der Zahlung des Sonderabschlags erhalten die Träger den benötigten finanziellen Handlungsspielraum. Vor allem soll auch eine (weitere) Erhöhung von Elternbeitragen abgewendet werden.

 

Dieser staatliche Sonderabschlag belief sich bei der Stadt Kitzingen auf 147.891,00 Euro.

 

Diese Mittel wurden bei den Mittelanforderungen nicht mit einberechnet, die somit nun fehlen.

 

Die Nachzahlung bei der Endabrechnung 2022 fiel gegenüber der Schätzung etwas höher aus, was den Restbetrag ausmacht.

 

Da es sich hier um staatliche Mittel handelt, die vom Landratsamt kommen und wir an die Einrichtungen weiterleiten, haben wir am Ende des Jahres bei der HHSt. 4641.1710 eine Mehreinnahme zu verzeichnen.

 

Da diese Mehreinnahme zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht vorliegt, erfolgt die Deckung über die Deckungsreserve (HSt. 9141 8500).

1.    Vom Sachvortrag SiVo-Nr. 2023/251 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Für das Rechnungsjahr 2023 wird eine Haushaltsüberschreitung bei

 

HSt.

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs-betrag

VwHh:

4641 7181

 

Tageseinrichtungen für Kinder – Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen Bereiche, Betriebskostenförderung - Weiterleitung Landesmittel

 

Bisher bereitgestellt:

Insgesamt:

 

 

4.500.000,00 €

 

169.909,00 €

 

 

 

 

 

0 €

169.909,00 €

 

genehmigt.

 

Die Deckung erfolgt über die Mittel der Deckungsreserve - HSt. 9141 8500.