Mit Schreiben vom 30.07.2023 wurde durch
Herrn Stadtrat Markert der als Anlage beigefügte Antrag gestellt und begründet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf dem Grundstück „Am Dreistock 14“
befindet sich ein Logistikbetrieb, sowie ein Einkaufsmarkt. Beide Betriebe
werden über die Ortsverbindungsstraße zwischen Kitzingen und Albertshofen
erschlossen. Die Zufahrt zum Logistiker befindet sich aus Richtung der St 2271
kommend, nach der Einmündung zur Straße „Am Dreistock“. In dem vom
Antragsteller angesprochenen Bereich befindet sich an der Einmündung zur St
2271 eine Verkehrsinsel, des Weiteren sind verschiedene Abbiegespuren auf der
Fahrbahn markiert. Durch die vorhandene Verkehrsinsel, sowie den aufgebrachten
Markierungen, verbleibt, wenn geparkt werden würde, für die jeweilige andere
Fahrtrichtungsspur keine ausreichende Restfahrbahnbreite von mindestens 3 m.
Somit ist fest zu stellen, dass ein Parken in diesem Bereich bereits jetzt
nicht gestattet ist.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist
festgelegt, dass ein und derselbe Tatbestand nur einmal zu regeln ist, d. h.
entweder durch Markierungen oder durch Verkehrszeichen. Nachdem hier bereits
eine Regelung besteht, ist es nicht notwendig weitere Verkehrszeichen
aufzustellen. Eine Verbesserung der Situation könnte allenfalls durch ständige
Kontrollen erreicht werden, wobei diese nur dann Erfolg zeigen dürften, wenn
immer dieselben Verkehrsteilnehmer verwarnt werden würden, da der
bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für diesen verbotenen Parkvorgang lediglich
eine Verwarnung i. H. v. 35,00 – 55,00 EUR vorsieht.
Das vom Antragsteller beschriebene
Problem war dem Sachgebiet 31 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, bis zum
Zeitpunkt der Antragstellung, nicht als so schwerwiegend bekannt. Mittlerweile
wurde das Unternehmen aufgefordert seine Betriebsabläufe dahingehend zu regeln,
dass Lieferanten, ohne auf der Ortsverbindungsstraße warten zu müssen, auf das
Firmengelände gelangen, bzw. im nicht abgesperrten Bereich des Geländes auf
ihre endgültige Einfahrt warten können. Aus Sicht der Verwaltung kann hier nur
über eine offene Kommunikation eine Verbesserung erreicht werden.
1. Vom Sachvortrag
wird Kenntnis genommen.
2. Die Stadt
Kitzingen erlässt durch das Ordnungsamt kurzfristig eine Anordnung, die
vorschreibt, dass auf der Verbindungsstraße ab sofort ein absolutes Halteverbot
gilt. Sie soll gewährleisten, dass künftig keine LKWs mehr auf der
Verbindungsstraße außerhalb des Netto-Gelände parken dürfen.
3. Die
Stadtverwaltung erarbeitet zusammen mit dem Netto-Zentrallager ein Konzept,
damit Zuliefer-LKW, die auf die Abarbeitung am Netto-Zentrallager warten
müssen, dies zukünftig nicht mehr auf der Verbindungsstraße nach Albertshofen
tun müssen.