Bedarfsmitteilung 2024
Der
Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Übersicht der geplanten Maßnahmen
des kommenden Haushaltsjahres sowie der Finanzplanungsjahre mitzuteilen
(Bedarfsmitteilung). Die geplanten Maßnahmen werden in einer sog.
Bedarfsmitteilungsbesprechung gemeinsam mit der Regierung von Unterfranken, dem
Stadtbauamt und der Stadtkämmerei besprochen. Sie dient der Regierung als
Planungsgrundlage für deren Haushalt. Aus der Bedarfsmitteilung kann noch keine
Förderzusage der Regierung von Unterfranken abgeleitet werden.
Für
jede Maßnahme muss ein separater Zuwendungsantrag bei der Regierung von
Unterfranken gestellt werden, welcher
einen konkreten Maßnahmenbeschluss des Stadtrates voraussetzt.
Die
in der Anlage angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten
Gesamtkosten der Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt
rd. 60 % aus den tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den
Einzelanträgen ergeben.
Stellungnahme des Stadtbauamtes zu den
beabsichtigten Einzelmaßnahmen
Der Stadtteil Kitzingen-Siedlung
wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt
aufgenommen. Die Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrierten
Handlungskonzept Kitzingen-Siedlung „Meine Siedlung - Unser Kitzingen“, das verschiedene
Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.
Ziel ist es, die städtebaulichen
und funktionellen Nachteile des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale
Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei
soll die Integration des Stadtteils in die Gesamtstadt gestärkt werden, um
diese in ihren Versorgungsaufgaben als Mittelzentrum zu fördern.
Aufgrund der Änderung von
örtlichen und gesamtstädtischen Bedingungen und Erfordernissen wurde das
Integrierte Handlungskonzept 2016 und 2017 fortgeschrieben. Die Evaluation
ergab zum einen, dass die bisher umgesetzten Vorhaben im Freiraum, wesentlich
zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils beigetragen haben. Zum anderen
wurde aber auch deutlich, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Als
Schlüsselprojekte für die weitere Quartiersentwicklung sind die Entwicklung der
öffentlichen Freizeit- und Grünflächen, die Stärkung des Zentrums und die
Neukonzeption des sogenannten Notwohngebietes im IHK-Bericht genannt.
Ergänzt wurde das IHK um ein
Grünflächenkonzept (GFK). Daraus leiten sich verschiedene Vorhaben der
Erneuerung ab.
1. Ordnungsmaßnahmen
1.1 Gestaltung des öffentlichen Raumes (Grünflächen und Verkehr)
Die Gestaltung des öffentlichen
Raumes wird im Grünflächenkonzept geregelt. Es benennt, aufgrund der
komplexeren Aufgabenstellung, u. a. eine Konzeptentwicklung für die
Freiflächen am Sickersbach. Dies soll mit einem Wettbewerbsverfahren
vorbereitet werden – siehe Punkt 2.1.
Weitere Maßnahmen aus dem
Grünflächenkonzept sollen u. a.
die Aufwertungen an der Grünfläche am Texasweg und die weiteren Verbesserungen
im Bereich des Rückhaltebeckens sein. Zudem sollen weitere
„nachtfalterfreundliche“ Staudenbeete, sowie zusätzliche Ergänzungen von
Seniorengeräten, die auch für Jugendliche interessant sein könnten (z. B.
schwebende Plattform, Balancierbalken u. ä.), am Kleistplatz angebracht
werden. Die Grünfläche der Egerländer Sstraße soll durch Rückbau der Straße und
weitere Begrünung aufgewertet werden.
Ebenfalls ist eine Aufwertung der
Freifläche Klettenberg vorgesehen.
1.2. Neugestaltung Sickershäuser Straße
Zur Verbesserung der
verkehrsrechtlichen Situation im Teilabschnitt der Sickershäuser Straße soll
zum einen die Neuordnung des ruhenden Verkehrs durch die Neuanlage von 16
Stellplätzen in Schrägaufstellung realisiert werden. Ziel ist es, somit
einerseits die Sicherheit beim Ein- und Aussteigen der Kinder des Kindergartens
St. Vinzenz zu erhöhen, andererseits zusätzliche Parkmöglichkeiten z. B.
für Besucher der Senioreneinrichtung, die derzeit nicht an anderer Stelle
möglich sind, zu schaffen. Zudem soll die Sicherheit für Fußgänger durch die
Anlage eines zusätzlichen Gehwegs auf der Südseite erhöht werden.
2. Sonstige
Maßnahmen
2.1 Wettbewerb Sickerpark
Schon seit Längerem beschäftigt sich die Stadt Kitzingen mit einer
möglichen Konzeption für ein Naherholungsgebiet im Sickergrund. So wurde
bereits im Jahr 2009 im Rahmen der Erstellung des Integrierten
Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung (IHK) und 2017 im Rahmen der
Fortschreibung die Idee eines Sickerparks in Form eines Naherholungs- und
Freizeitgebietes als südliche grüne Lunge der Siedlung entwickelt.
Es wurde, auf Grundlage des GFK 2021, ein Bike-Park mit Pumptrack und
Dirt-Bike-Strecke im südöstlichen Teil des Sickergrundes zwischen Sporthalle
und Erich-Kästner-Schule umgesetzt. Im Zusammenhang mit dem Bike-Park ist ein
ganzheitliches Konzept für die angrenzenden Bereiche sinnvoll und notwendig.
Die Stadtverwaltung hat dies aufgegriffen und drei Abschnitte bestimmt: BA I
Freizeitanlage Bike-Park, BA II Umfeld Bike-Park, BA III
Renaturierungsmaßnahmen / freiraumplanerische Gestaltung im Sickergrund. Die
nächsten Abschnitte sind nun BA II und BA III.
Auch das Grünflächenkonzept 2021 empfiehlt neben der schrittweisen
Umsetzung einzelner Grünflächen im Sickergrund ein wettbewerbliches Verfahren
für die komplexe Aufgabenstellung eines Naherholungsgebietes.
Die Stadtverwaltung beabsichtigt demnach die Freiflächen in der Talsohle
am Sickersbach und am Weidiggraben mit Hilfe eines freiraumplanerischen
Wettbewerbs zu überplanen und umzugestalten.
2.2 Verkehrskonzept Siedlung
Für die zusammenhängende Analyse und Bewertung der
Verkehrswegebeziehungen und des Straßenraumes innerhalb des Stadtteils
Kitzingen-Siedlung soll im Rahmen des Bund- Länder-Städtebauförderungsprogramms
Sozialer Zusammenhalt ein Verkehrskonzept erarbeitet werden, das neben den
Straßenräumen den fließenden motorisierten Verkehr, den ruhenden Verkehr sowie
den Rad- und Fußverkehr im Ist-Zustand untersucht und einen Maßnahmenkatalog
zur Optimierung vorschlägt.
Das Konzept dient zur
Vorbereitung für die Umsetzung konkreter Maßnahmen.
2.3 Verfügungs- und Investitionsfonds
Maßnahmen des Verfügungsfonds
ermöglichen die schnelle Durchführung kleinerer sozialer Projekte zur
Aktivierung und Beteiligung der BürgerInnen und sind unverzichtbarer
Bestandteil zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes
Kitzingen-Siedlung.
Maßnahmen des Investitionsfonds
dienen der kurzfristigen Umsetzung kleinerer investiver Projekte zur Stärkung
der Lebensraumqualität. Unter Beteiligung der BürgerInnen kann das Wohnumfeld
dadurch unbürokratisch gestaltet werden.
2.4 Quartiersmanager
Im Integrierten Handlungskonzept (IHK) Kitzingen-Siedlung ist die
Einrichtung eines Quartiersmanagements als Schlüsselmaßnahme mit höchster
Priorität festgelegt. Bereits 2006 wurde diese Maßnahme als dringend notwendig
erachtet. Der Quartiersmanager ist das zentrale Organ zur Umsetzung des
Integrierten Handlungskonzepts und eng in das Netzwerk aus lokalen Akteuren,
Verwaltung, Politik und weiteren Institutionen eingebunden. Allgemeine Ziele
des Quartiersmanagements sind vor allem die Bürgerbeteiligung und die gemeinsame
Umsetzung der im Handlungskonzept und Grünflächenkonzept aufgezeigten Maßnahmen
und Projekte zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils. Weiterhin sind
u. a. ein Verkehrskonzept für die Siedlung und ein Wettbewerbsverfahren im
Sickergrund geplante Maßnahmen. Hierfür wird auch weiterhin ein
Quartiersmanager benötigt.
2.5 Neugestaltung Breslauer Straße
Im Handlungsfeld Verkehr /
Straßenraum, ist unter Maßnahme V3 Aufwertung der Straßenräume u. a. im
Umgriff Galgenwasen und Breslauer Straße mit höchster Priorität genannt (IHK
2017: S.78). Die Breslauer Straße inkl. der Verlängerung Galgenwasen sollte im
Zuge der baulichen Aufwertung der angrenzenden Bereiche zu einer
verkehrsberuhigten Wohnstraße umgestaltet werden. In diesem Bereich bestehen
bei einer Gesamtbetrachtung des Siedlungsgebietes nur in untergeordneter Form
Erschließungsbedarfe.
Mit dem Ausbau der Breslauer
Straße sollen folgende Verkehrsverbesserungen, die wesentlich zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit beitragen, erreicht werden:
-
Anlage von beidseitigen Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radweg baulich getrennt
vom MIV mit neu zu schaffendem Anschluss an das überörtliche Fahrradnetz
- Anlage von separaten
Parkstreifen außerhalb der Fahrbahn
-
Ausstattung der Verkehrsanlage mit gestalterisch hochwertiger Beleuchtung sowie
mit verkehrsrechtlicher und wegweisender Beschilderung
-
Maßnahmen an Gehwegen und Straßenkreuzungen, welche die Belange von Menschen
mit Behinderung und Mobilitätsbeeinträchtigung in angemessener Weise berücksichtigen.
Eine städtebauliche Aufwertung der
Straße mit der Schaffung von Aufenthaltsbereichen würde das gesamte Quartier
aufwerten.
Folgende bauliche Grundsätze
werden beachtet:
- regelkonformer Straßenaufbau
- Schaffung von Zufahrten über
Tiefborde/Schrägbordsteine mit verstärktem Aufbau
- Ausstattung der Breslauer Straße
mit Grünstreifen und Pflanzung von Bäumen
- ökologisch sinnvolle
Versickerung des Oberflächenwassers in den Baumrigolen
- aufgehellter Fahrbahnasphalt
(besseres Kontrastsehen) und weniger Erhitzung
- Fahrbahnverschwenkungen zur
Geschwindigkeitsreduzierung
1. Vom
Sachvortrag 2023/231 wird Kenntnis genommen.
2. Das
Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm
Sozialer Zusammenhalt wird für die Haushaltsjahre 2024 - 2027 wie folgt
festgesetzt:
2024: 1.614.500
€
2025: 1.317.500
€
2026: 405.000
€
2027 45.000 €
Gesamt 2024 - 2027: 3.382.000 €
3. Die
aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.