Betreff
Neubaumaßnahme des Tierschutzvereins Kitzingen Stadt und Landkreis e. V.
hier: Beschlussfassung über die finanzielle Beteiligung
Vorlage
2023/230
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit der Genehmigung des Neubaus des Tierheimes im September 2023 ist die letzte große Hürde für den Tierschutzverein genommen.

 

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage geht es um die finanzielle Beteiligung der Stadt Kitzingen für den Neubau des Tierheimes auf der Gemarkung der Stadt Kitzingen.

 

Mit dem Grundsatzbeschluss vom 16.10.2018 wurde die Grundlage für die finanzielle Beteiligung der Stadt Kitzingen getroffen (Anlage 1).

Seinerzeit ging man noch von einer Beteiligung in Höhe von 1,04 €/Einwohner aus.

 

Mit Beschluss vom 31.01.2020 wurde darüber hinaus der Grundsatz für einen Einredeverzicht getroffen, der Voraussetzung für das Darlehen an den Tierschutzverein und somit den Verhandlungen mit dem Kreditinstitut war.

 

In der Zwischenzeit liegen alle Voraussetzungen vor bzw. wurden seitens des Tierschutzvereins erarbeitet, so dass nun die finale Beschlussfassung erfolgen kann.

 

Als Grundlage für den Finanzierungskostenzuschuss dient eine Vereinbarung mit dem Verein (Anlage 3 – nichtöffentliche Anlage).

 

Der Vertrag soll zum 01.01.2024 beginnen und eine Laufzeit von 20 Jahren haben.

Der jährliche Zuschuss beträgt 1,20 €/Einwohner.

Die maßgebliche Einwohnerzahl für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 22.886 (Stichtag: 30.09.2022). Der jährliche Zuschuss beträgt somit 27.463,20 €.

 

Darüber hinaus ist die Formulierung des Einredeverzichts auf die gegebenen Umstände anzupassen.

 

Der Einredeverzicht stellt ein kreditähnliches Rechtsgeschäft dar und ist nach der positiven Beschlussfassung von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen.

 

Mit Blick auf die o. g. Grundsatzbeschlüsse und die umfassenden Vorarbeiten durch den Tierschutzverein sollte der umseitige Beschluss gefasst werden.

 

Informativ: Der Aufwendungsersatz (Fundtierpauschale) bleibt unverändert bei 0,70 €/Einwohner. Der Beschluss vom 15.03.2018 hat weiterhin bestand.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadt Kitzingen beteiligt sich an der Finanzierung eines Neubaus für ein Tierheim im Landkreis Kitzingen. Sie übernimmt die Tilgungs- und Zinslasten für ein 20-jähriges Darlehen in Höhe von 1,20 €/je Einwohner.

 

3.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage 3 der Sitzungsvorlage beigefügte Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

4.    Vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch das Landratsamt Kitzingen wird Oberbürgermeister Güntner ermächtigt folgenden Einredeverzicht abzuschließen.

 

-       Die Stadt Kitzingen verpflichtet sich in der unter Ziffer 3 genannten Vereinbarung gegenüber dem Tierschutzverein Stadt und Landkreis Kitzingen e.V. als Gegenleistung für den von diesem zu errichtenden Tierheimneubau zur Zahlung eines jährlichen Entgeltes in Höhe von 27.463,20 €. Der Stadt Kitzingen ist bekannt, dass der Tierschutzverein diese Zahlungsforderung zur Sicherheit an die Sparkasse Mainfranken abgetreten hat.

 

-       Vor diesem Hintergrund erklärt die Stadt Kitzingen gegenüber der Sparkasse Mainfranken Würzburg umfassend, unbedingt und unwiderruflich, auf die Geltendmachung von jeglichen gegenwärtigen und zukünftigen Einreden und Einwendungen sowie sonstiger Gegenrechte, insbesondere das Recht zur Minderung, zur Aufrechnung, zur Anfechtung oder zur Zurückbehaltung zu verzichten. Die Stadt Kitzingen verpflichtet sich zudem, die abgetretene Forderung gemäß der im Vertrag mit dem Tierschutzverein getroffenen Regelungen jeweils vollständig und pünktlich an den Tierschutzverein Stadt und Landkreis Kitzingen e.V zu begleichen.

 

  1. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bei der Haushaltstelle 1146.7098 ab dem Jahr 2024 bereitzustellen.