Betreff
Bahnhofsumfeld mit ZOB in Kitzingen; TGA-Planungen
hier: Beauftragung der Planungsleistungen
Vorlage
2023/210
Aktenzeichen
jp SGL 63
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.   Ausgangslage

 

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die bisherigen Planungen zum Bahnhofsumfeld mit dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) bestätigt. Gleichzeitig hat der Stadtrat am 16.12.2021 entsprechende Entscheidungen zum Parkdeck im nördlichen Bereich, zu den Kleingärten und zur Ausfahrt auf die Innere Sulzfelder Straße getroffen.

 

Der vorliegende Vorentwurf wird auf der Grundlage der oben genannten Beschlüsse derzeit weiterentwickelt und mit einer Kostenschätzung ergänzt. Wesentliche Schwierigkeiten ergeben sich aus dem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Flächen und den nicht unerheblichen Schleppkurven insbesondere für Gelenkbusse.

 

Die Hinweise und Anregungen aus der o.g. Stadtratssitzung werden soweit wie möglich in der Planung berücksichtigt. Der ZOB befindet sich in seiner Form und Größe u.a. in der Detailabstimmung mit dem Landratsamt/ ÖPNV.

 

Die Kosten (ohne Amalienweg und ohne die PV-Anlagen) betrugen nach Schätzung vom Juni 2022 inklusive Baunebenkosten ca. 13,7 Mio. €. Nicht enthalten sind dabei u. a. die öffentliche Straßenbeleuchtung, Sortierung und Entsorgung von Altlasten und Kampfmitteln, Geländevermessung, ggf. notwendige Sondergutachten sowie die Fachplaner TGA. Der Baupreisindex für den Straßenbau ist seitdem um ca. 10,5 % gestiegen.

 

Folgende Planungsleistungen wurden bisher vergeben:

 

-        arc.grün landschaftsarchitekten stadtplaner gmbH aus 97318 Kitzingen

mit HKR Architekten aus 97080 Würzburg einschl. Molenaar Architekten aus 82166 Gräfelfing sowie Weimann Ingenieure aus 97337 Dettelbach für Freianlagen-/ Gebäude- und Verkehrsplanungen

-       kimmelmann + sälzer aus 97074 Würzburg für die Tragwerksplanung

-       Geotechnik Badel GmbH aus 97469 Gochsheim für die Bugrunduntersuchungen

 

2.   Förderung/Finanzierung

 

Die Möglichkeiten der Förderung wurden u. a. mit dem Vertreter der Regierung von Unterfranken besprochen. Weitere Abstimmungen sind erforderlich. Die bisherigen Abstimmungen ergaben, dass verschiedene Förderprogramme zur Anwendung kommen könnten. Das heißt, neben der Städtebauförderung für den Vorplatz selbst (bis zu 60 %) könnten 50 % - 60 % der Kosten im Rahmen der GVFG / FAG bzw. der ÖPNV-Förderung gewährt werden. Konkrete Aussagen können aber erst mit der Vorlage der Leistungsphase 3 einschl. Kostenberechnung getroffen werden. Schwierig wir eine Förderung der Parkplatzerweiterung. Diese Ergebnisse wären bzw. sind durch den Stadtrat zu beschließen. 

 

Parallel wurde in Zusammenarbeit zwischen der Kämmerei und dem Sachgebiet 63 gem. dem Projektaufruf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom März 2023 eine Interessensbekundung zum Förderangebot für Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen eingereicht. Die Stadt Kitzingen wurde in dem vielfach überzeichneten Förderprogramm jedoch nicht aufgenommen. Ziel bleibt es jedoch weiterhin, den Radverkehr und den öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) besser miteinander zu verknüpfen. Somit wird in Anlehnung an das Bundesförderprogramm eine gesonderte Förderung über ein vergleichbares Landesförderprogramm und ggf. der StBaFö angestrebt. Grundlage sind ca. 100 Fahrabstellplätze inkl. Flächen für Fahrräder mit Anhängern, Kinderfahrräder, Liegefahrräder und Transport- und Lastenfahrräder.

 

Die notwendigen Mittel für die Planungsleistungen stehen im Haushalt 2023 unter der Haushaltsstelle 1.6810.9592 inkl. FiP-Rest ausreichend zur Verfügung. 

 

3.   Weiteres Vorgehen

 

Nach einem positiven Stadtratsbeschluss wird die TGA-Planung vergeben und in den Planungsentwurf integriert. Ziel ist es, mit den Bauleistungen Anfang 2025 zu beginnen und die Baumaßnahmen Ende 2026 zu beenden. Voraussetzungen dafür sind jedoch ein Satzungsbeschluss für die B-Planänderung (Ziel November 2023) und die Klärung der Finanzierung (Förderung).

 

Die Umsetzung wird entsprechend der zu erstellenden Entwurfsplanung, welche dem Stadtrat noch zur Entscheidung vorgelegt wird, in Teilabschnitten erfolgen.

 

 

4.    Angebotsauswertung

 

Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb wurden 8 Büros um die Abgabe eines Angebotes für die Leistungen Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektro gebeten.

 

Bei Baukosten von vorläufig 714.000,00 € brutto (ohne PV-Anlage und E-Ladesäulen) betragen die Honorarleistungen vom Büro hoh Ingenieure aus 97318 Biebelried

171.196,40 €.

 

 

1.   Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit dem Büro hoh Ingenieure aus 97318 Biebelried einen stufenweisen Ingenieurvertrag gem. dem Angebot vom 15.08.2023 abzuschließen.

 

3.   Die notwendigen Mittel für die Planungsleistungen stehen im Haushalt 2023 unter der Haushaltsstelle 1.6810.9592 inkl. FiP-Rest ausreichend zur Verfügung.