Betreff
Ausbaukonzept Kläranlage 2040
hier: VgV-Verfahren
Vorlage
2023/166
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.         Ausgangslage:

 

Am 15.04.2021 wurde die Erstellung eines Sachstandsberichts zum Zustand der Kläranlage im Bau- und Umweltausschuss beschlossen. Hintergrund war der bevorstehende Abschluss des Handlungskonzeptes von 2011/2012, mit dem die technischen Einrichtungen in der Kläranlage auf den aktuellen Stand der Technik gebracht wurde. Mit dem gerade laufenden Einbau des BHKW1 wird das Handlungskonzept abgeschlossen.

Es wurde ein Fahrplan für die Kläranlage aufgestellt, der mit einem neuen Handlungskonzept hinterlegt werden sollte. Die folgenden Punkte sollen im neuen Konzept bearbeitet und erörtert werden:

 

Auszug aus der damaligen Vorlage:

 

Weiteres Vorgehen:

Um den hohen Standard der Abwasserbehandlung auch zukünftig zu gewährleisten ist aus Sicht der Verwaltung eine Fortführung des Handlungskonzeptes zwingend notwendig.

Schwerpunkte eines „Handlungs- bzw. Ausbaukonzeptes 2035“ wären folgende Themen:

           Bilanzierung des alten Handlungskonzeptes

           Aufbau einer 4. Reinigungsstufe

           Zukünftiger Umgang mit Klärschlamm (Phosphor-Recycling)

           Betriebsräume, Neuordnung im Hinblick auf die aktuellen Arbeitsstättenrichtlinien

 

Hierfür wurde das Büro Miller aus Nürnberg gewonnen.

Der Bericht des Büro Miller liegt mittlerweile vor und wird in dieser Stadtratssitzung vorgestellt. Die Unterlagen werden im Nachgang an die Stadträte auf Wunsch digital verteilt.

 

2.         Sachvortrag Büro Miller

 

Persönliche Präsentation über die weitere Vorgehensweise in der Stadtratssitzung.

 

3.         Weitere Informationen

 

Eine erste Information erging an die Fraktionsvorsitzenden am 26.06.2023

Die Partnergemeinden der Stadt Kitzingen wurden am 03.07.2023 über die Erweiterungen auf der Kläranlage informiert. Die Stimmungslage der Partnergemeinden wird Ihnen mündlich vorgetragen.

Die im Vortrag genannten Vorhaben sollten kurz- bis mittelfristig auf dem Weg gebracht werden. Wie in der Präsentation aufgezeigt und auch bei der Begehung des Bau- und Umweltausschusses im Jahr 2021 vor Ort festgestellt, ist die bauliche Substanz innerhalb des Betriebsgebäudes in einem schlechten Zustand. Dies ist auf das Alter der Einrichtung zurück zu führen. Nachdem die Anlage fast 24/7 besetzt ist, stellen sich zwangsläufig Missstände in allen Bereichen und den geänderten Rahmenbedingungen für die Arbeitsplätze der Mitarbeiter (Büro, Leitstelle, Werkstätten, Labor) sowie gestiegene Anforderungen an die Hygiene (Duschen, Waschräume, Schwarz-Weiss-Bereich) ein.

Die maschinentechnischen Anlagen sind teilweise ungünstig angeordnet und mittelfristig abgängig. Der Neubau eines Maschinenhauses ermöglicht eine nachhaltige Erneuerung ohne Eingriff in den Betriebsablauf.

Die 4. Reinigungsstufe wird voraussichtlich bald Pflicht. Um rechtzeitig darauf reagieren zu können, insbesondere in Hinblick auf Förderungen, ist eine Entwurfsplanung sicherlich sinnvoll.

 

 

 

4.         Weiteres Vorgehen:

 

Die Verwaltung wird bei einem entsprechenden Votum des Gremiums ein VGV-Verfahren für den Neubau des Betriebsgebäudes in Verbindung mit den im Konzept genannten weiteren Ausbaumaßnahmen (Gasbehälter 1+2, 4. Reinigungsstufe, Maschinenhaus etc.) einleiten und betreuen. Dafür wird der Oberbürgermeister ermächtigt, entsprechende Fachbüros zu bestellen, die das VGV-Verfahren für die Stadt Kitzingen durchführen.

 

5.         Finanzierung:

 

Auf der Haushaltsstelle 1. 7080 9680 stehen 100.000,00 € für das Jahr 2024 zur Verfügung.

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, ein VGV-Verfahren für den Neubau des Betriebsgebäudes in Verbindung mit den im Konzept genannten weiteren Ausbaumaßnahmen (Gasbehälter 1+2, 4. Reinigungsstufe, Maschinenhaus, etc.) einleiten und betreuen. Dafür wird der Oberbürgermeister ermächtigt, entsprechende Fachbüros zu beauftragen, die das VGV-Verfahren für die Stadt Kitzingen durchführen.

 

3.         Auf der Haushaltsstelle 1. 7080 9680 stehen 100.000,00 € für das Jahr 2024 zur Verfügung.