Betreff
Vollzug Baugesetzbuch (BauGB); Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bürgersolarpark Darstadt"; Stadt Ochsenfurt; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2023/142
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

Die Stadt Ochsenfurt hat in Ihrer Sitzung am 25.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bürgersolarpark Darstadt“ gefasst. In der Sitzung am 13.07.2021 hat der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ochsenfurt den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit gebilligt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren gem. EAG-Bau und soll die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen.

Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Es wird ein Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen.

 

Ziele:

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Anlagen, die der Sonnenenergie dienen (Photovoltaik-Freiflächenanlagen) nach § 11 Abs. 2 BauNVO. Hierdurch soll Baurecht für die Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren seiner 25. Änderung unterzogen.

Mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage soll das Ziel von Bund und Land unterstützt werden, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung auszubauen und hierdurch den CO2 - Ausstoß zu verringern.

 

Lage und Geltungsbereich:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Bürgersolarpark Darstadt“ umfasst einen Gesamtflächenumfang von 70 ha. Der Bebauungsplan besteht aus zwei Teilgebieten, Teilgebiet Nord und Süd (siehe Anlage 1).

Das Teilgebiet Nord mit 44,8 ha (38,2 ha Sondergebiet und 2,8 ha Eingrünung) umfasst die Flurstücke mit den Fl.Nrn. 431 TF, 429 TF, 426, 440 TF, 383 TF, 432 TF, 434 TF, 433 TF, 435 TF, 425, 424 TF, 410 TF, 411 TF, 409 TF, 406 TF, 405 TF, 404 TF, 403 TF, 402 und 401, alle Gemarkung Darstadt.

Das Teilgebiet Süd mit 25,2 ha (16,8 ha Sondergebiet und 1,1 ha Eingrünung) umfasst die Flurstücke mit den Fl.Nrn. 264, 265, 266, 262 TF, 260, 259, 258, 257, 256 TF, 302, 303 TF, 306, 304 TF, 305 TF, 239, 238, 237 TF, 236, 235, 234, alle Gemarkung Darstadt.

 

Das Plangebiet mit den beiden Teilgebieten befindet sich auf ackerbaulich genutzten Hoch- und Hangflächen nördlich und südlich von Darstadt. Das nördliche Teilgebiet wird im Westen von Feldhecken entlang eines Flurweges abgeschirmt. Die Lage des Teilgebietes Nord wurde so gewählt, dass dieses vom Ort Darstadt kaum mehr gesehen werden kann. Die Flächen für Photovoltaikanlagen verlaufen von Westen nach Osten über eine Hochfläche und fallen im Osten zum Fencheltal und im Westen zur Mulde der Rotleite ab.

Der westliche Teil des südlichen Teilgebiets liegt auf dem Mühlberg der nach Westen sanft ansteigt. Im Süden liegt der Talraum des Muckenbaches, im Norden schließen die Hänge des Saarbaches an. Der Hügel zwischen den Bachtälern Muckenbach und Saarbach wird durch eine Mulde getrennt, durch die der Feldweg von Darstadt nach Acholshausen führt.

 

Beteiligung:

Im Rahmen der erfolgten frühzeitigen Beteiligung wurde die Stadt Kitzingen bereits von der Stadt Ochsenfurt beteiligt. Dabei wurde der Stadt Ochsenfurt der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 05.05.2022 mitgeteilt, dass Bedenken hinsichtlich der Überplanung des qualitativ hochwertigen Bodens bestehen (siehe Anlage 2).

Dazu wird u.a. in der Abwägung der Stadt Ochsenfurt ausgeführt, dass die Flächen bisher für Maisanbau für Biogas genutzt werden und nicht mehr nur der Nahrungsmittelproduktion dienen (siehe Anlage 3). Weiterhin wird dargestellt: „Die Stromerzeugung über Photovoltaikanlagen leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und dem Erreichen der Klimaziele und zeichnet sich zudem gegenüber der Erzeugung von Biogas durch eine deutlich höhere Energieeffizienz (Faktor ca. 50, d.h. durch 50 ha Maisanbau wird so viel Strom produziert, wie durch eine 1 ha große Photovoltaik- Freiflächenanlage) aus, wodurch sich der angesprochene Flächenentzug durch die geplante PV – Anlage relativiert.“

Der vorliegende Standort ergibt sich laut Stadt Ochsenfurt gem. Aspekten der Regionalplanung, Kriterienkatalog der Stadt und beschränkter Einspeisepunkte.

 

Am 27.04.2023 erfolgte im Stadtrat der Ochsenfurt der Billigungs- und Auslegungsbeschluss und der Beschluss zur folgenden öffentlichen Auslegung. Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 09.06.2023 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 12.07.2023 abzugeben.

 

Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um Stellungnahme gebeten:

SG 23 – Liegenschaftsverwaltung

SG 60 – Bauverwaltung

SG 61 – Stadtplanung

SG 63 – Tiefbauverwaltung

 

Ergebnis hierzu:

Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder Anregungen zum vorliegenden Bebauungsplanverfahren genannt worden.

 

Fazit:

Im Hinblick auf die Bauleitplanung und die erfolgte Abwägung der eigenen Stellungnahme bestehen seitens der Stadt Kitzingen keine Bedenken oder Anregungen zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans. Der Abwägungsvorschlag der Stadt Ochsenfurt ist plausibel dargestellt.

Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Nach Beschluss wird die Verwaltung der Stadt Ochsenfurt das Ergebnis mitteilen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt das Beschlussergebnis der Stadt Ochsenfurt mitzuteilen.