hier: Vorplanung und Beauftragung
1. Ausgangslage
Für
eine Erweiterung der Evangelischen Kindertageseinrichtung St. Michael in
Etwashausen wurde das Grundstück in unmittelbarer Nachbarschaft durch einen
Beschluss (2021/041) in der Sitzung des Stadtrates am 01.02.2021 erworben.
Die Kindertageseinrichtung
soll um 2 Kindergartengruppen, 2 Kinderkrippengruppen und einer Hortgruppe
erweitert werden. Somit sind in Zukunft insgesamt 9 Gruppen (5 Kindergarten + 3
Kinderkrippen + 1 Hortgruppe) plus Personal auf dem Gelände in der Gartenstraße
untergebracht. Weiterhin wird die Kindertageseinrichtung um eine vollwertige Küche
mit Speiseraum vergrößert.
Für die Architektenleistungen
wurde ein VgV-Verfahren eingeleitet. Im Juli 2021 wurde die EU-Bekanntmachung für das
Verfahren im Internet veröffentlicht. Im September 2021 fand die Vorauswahl der
Bewerber statt und im Oktober 2021 wurden die Bieterpräsentationen der
jeweiligen Architekturbüros durchgeführt. Mit einem Beschluss (2021/252) in der
Sitzung des Stadtrates am 18.11.2021 wurde das Architekturbüro Jäcklein aus
Volkach mit den Architektenleistungen beauftragt.
2. Bestandsgebäude
Das zweigeschossige, nicht
unterkellerte Bestandsgebäude wurde 1997 als Massivbau mit einem Holz-Walmdach
erstellt. Im Zuge der Baumaßnahme 2009 wurde an der Nordseite für die
Errichtung einer Kinderkrippe mit 14 Plätzen angebaut, sowie ein Umbau für die
Mittagsbetreuung durchgeführt und ein Carport mit Schuppen für eine
witterungssichere Unterbringung der Kinderfahrzeuge errichtet.
3. Bearbeitung und Beschreibung der Vorplanung
(Leistungsphase 2)
Im Nordosten wird ein
Erweiterungsbau an den bestehenden Baukörper angeschlossen. Aufgrund der
höheren Einstellung der Hochwasserthematik ist ein Verbindungsbau mit Rampe
notwendig. In beiden Erdgeschossen sind die Kinderkrippengruppen, Küche,
Speiseraum und die Verwaltungsräume untergebracht. In den Obergeschossen
befinden sich die Kindergartengruppen und die Hortgruppe. Im Bestandsgebäude
ist eine größere Neuordnung der Treppenanlage, Garderobe und Sanitärbereiche
notwendig.
Der Neubau wird als Massivbau
geplant (Stahlbetondecken, -Stützen, Mauerwerk) und die Gebäudehülle erhält
eine hinterlüftete Außendämmung. In den Gruppenräumen werden
Schallabsorptionsflächen vorgesehen, um die erforderliche Nachhallzeit zu
erreichen. Bei den Außenanlagen werden zum Teil bestehende Spielgeräte
ausgetauscht und ergänzt, die befestigten Flächen und die Bepflanzung im
Wesentlichen gehalten.
Anmerkung: Zwischenzeitlich im
Planungsverlauf wurde auch die Möglichkeit eines Neubaus für die verschiedenen
Gruppen geprüft. Aufgrund der Nachnutzung und dem Erhalt des Bestandsgebäudes
wurde ein Neubau für alle Gruppen inkl. Hort nicht weiterverfolgt. Weiterhin
muss im Bereich der Förderung eines Ersatzneubaus die Wirtschaftlichkeit
nachgewiesen werden.
4. Kostenschätzung
Architekturbüro
Die Kostenschätzung des
Erweiterungsbaus und den notwendigen Umbauarbeiten im Bestand liegt bei
insgesamt 12,0 Mio. €.
KG 100 |
0,00 € |
KG 200 |
99.322,10 € |
KG 300 |
5.533.631,74 € |
KG 400 |
2.170.577,57 € |
KG 500 |
1.250.578,80 € |
KG 600 |
360.000,00 € |
KG 700 |
2.447.668,66 € |
Summe |
11.861.778,87
€ |
5. Haushaltsstelle
Die Gesamtkosten i. H. v. 12,0
Mio. € werden auf der Haushaltsstelle 1.4649.9450 bereitgestellt.
6. Fördersituation
Bei der Regierung von Unterfranken
wird ein Förderantrag nach Art. 10 BayFAG gestellt. Der derzeitige Fördersatz
bei der BayFAG-Förderung liegt bei 60 % der förderfähigen Kosten. Die
Finanzverwaltung stellt die Förderanträge bei den jeweiligen Fachstellen.
7. Weiteres
Vorgehen
Nach
der erfolgreichen Entwurfsplanung werden die Architekten und Fachplaner
stufenweise mit den weiteren Leistungsphasen beauftragt. Der Bauantrag wird
eingereicht und der Förderantrag wird an die Regierung von Unterfranken
geschickt.
Im II. Quartal 2024 werden voraussichtlich die Bauarbeiten starten und es wird von einer Bauzeit von 2 Jahren ausgegangen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis
genommen.
2.
Das
Projekt „Erweiterung Kindertageseinrichtung Etwashausen“ wird entsprechend der
vorliegenden Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2) umgesetzt (siehe Anlage).
3.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, die weiteren Leistungsphasen 3 und 4 HOAI an
die Architekten und Fachplaner zu beauftragen.
4. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel i. H. v. 12,0 Mio. € werden auf der Haushaltsstelle 1.4649.9450 bereitgestellt.