Betreff
Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Kitzingen und
der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe sowie Entlastung der Verwaltung
Vorlage
2023/084
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt mit Gutachten vom 12.01.2023.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 27.03.2023 nach Abschluss der Beratungen folgenden Beschluss gefasst:

 

1.     Das Gutachten des Rechnungsprüfungsamtes (neu: Stabsstelle Rechnungsprüfung – S 2) über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe wird zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Hindernisse für die Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Oberbürgermeisters liegen nicht vor. Die Prüfungsfeststellungen sind durch die Verwaltung zu erledigen.

 

  1. Dem Stadtrat wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:

„Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2021 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt und vorbehaltlich der Erledigung der offenen Textziffern die Entlastung erteilt.“

 

Die Erledigung der noch offenen Textziffern wird weiterhin überprüft und in das aktuelle Gutachten der Jahresrechnung übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird über den aktuellen Sachstand informiert.

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2023/084 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Feststellung der Jahresrechnung 2021 (Abstimmung mit Oberbürgermeister)

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2021 der Großen Kreisstadt und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt.

 

3.    Entlastung der Verwaltung (Abstimmung mit Ausschluss Oberbürgermeister)

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung werden für die Jahresrechnung 2021 der Großen Kreisstadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen der Verwaltung die Entlastung erteilt.