Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses vom 30.03.2023 und 11.05.2023 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses vom 30.03.2023 und 11.05.2023 gelten gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.