Betreff
Vollzug Baugesetzbuch (BauGB); Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarenergieanlage Bibergau am Obstgarten"; Stadt Dettelbach; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2022/182
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Ausgangslage:

Die Stadt Dettelbach hat in ihrer Sitzung des Bau- und Agrarausschusses am 30.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarenergieanlage Bibergau am Obstgarten“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren gem. EAG-Bau und soll die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen.

Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Es wird ein Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen.

 

Ziele:

Ziel ist es, erneuerbare Energie zu gewinnen und diese in das Netz des örtlichen Energieversorgers einzuspeisen. Hierzu beabsichtigt der Vorhabenträger eine Freiflächen-Photovoltaik-Solaranlage (FF-PVA) zu errichten.

Es ist vorgesehen, dass sich auch Bürger vor Ort an diesem regionalen Projekt zur Gewinnung erneuerbarer Energien beteiligen können.

Mit einer Vereinbarung der Rückbauverpflichtung und der Festsetzung soll eine Folgenutzung zur uneingeschränkt landwirtschaftlichen Nutzung sichergestellt werden, dass der Außenbereich und die für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung grundsätzlich geeigneten Böden in geringstmöglicher Weise und nicht dauerhaft beansprucht werden.

 

Lage und Geltungsbereich:

Die Errichtung der FF-PVA soll eine Fläche von ca. 7,3 ha in der Gemarkung Bibergau umfassen. Die Überbauung mit Solarmodulen beinhaltet eine geplante Fläche von ca. 4,5 ha.

Nördlich des Plangebiets grenzen Obstplantagen des Obsthofes an, auf den übrigen Seiten ist das Gebiet von ackerbaulich genutzten Flächen umgeben.

 

Beteiligung:

Im Rahmen der erfolgten frühzeitigen Beteiligung wurde die Stadt Kitzingen bereits von der Stadt Dettelbach beteiligt. Dabei wurde der Stadt Dettelbach per Eilentscheid mitgeteilt, weil keine Fristverlängerung gewährt wurde, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Dettelbach hat in öffentlicher Sitzung am 01.09.2022 die Entwürfe des Bebauungsplans gebilligt und die folgende öffentliche Auslegung beschlossen. Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 21.09.2022 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 20.10.2022 abzugeben.

 

Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um Stellungnahme gebeten:

SG 23 – Liegenschaftsverwaltung

SG 60 – Bauverwaltung

SG 61 – Stadtplanung

SG 63 – Tiefbauverwaltung

 

Ergebnis hierzu:

Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder Anregungen zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans genannt worden.

 

Fazit:

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken oder Anregungen zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans.

Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Stadt Dettelbach mitteilen.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt das Beschlussergebnis der Stadt Dettelbach mitzuteilen.