In der Sondersitzung „Wohnen in Kitzingen“
am 16.03.2021 hat das Stadtbauamt dem Stadtrat eine Übersicht über die
derzeitige städtische Wohnungssituation aufgezeigt und die Strategie über die
weitere Nutzung der städtischen Immobilien vorgestellt.
Zu der Strategie des Stadtbauamtes gehört,
einen Teil der städtischen Wohnimmobilien, die der Aufgabenerfüllung der
Kitzinger Bau GmbH dienen und von dieser wirtschaftlich betrieben werden
können, in das Eigentum der Kitzinger Baugesellschaft mbH zu übertragen. Die
Kitzinger Baugesellschaft mbH ist ein im Jahre 1927 gegründetes,
hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Kitzingen, dessen zentrale
Aufgabe die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenen und bezahlbarem
Wohnraum ist.
Im Rahmen der in der Sitzung vom 16.03.2021
angedachten Reduktion von parallelen Strukturen sollen die städtischen
Anwesen Hindenburgring Nord 10 (Fl.-Nr. 136, Teilfläche zu ca. 770 m² aus
15.402 m²), Innere Sulzfelder Str. 15c (Fl.-Nr. 1585/6), Rosenstr. 24
(Fl.-Nr. 460) und Wörthstr. 38 (Fl.-Nr. 1293) in das Eigentum der Kitzinger Baugesellschaft mbH übertragen
werden (siehe Anlage 1). Im Gegenzug sollen die Anwesen der Kitzinger
Baugesellschaft mbH, Galgenwasen 12 + 12a (Fl.‑Nr. 5792/2), in das
Eigentum der Stadt Kitzingen übergehen (siehe Anlage 2).
Hindenburgring
Nord 10:
Das Objekt, das sich im Bereich des
Sanierungsgebietes „Kitzingen Altstadt“ befindet, weist sechs vermietete
Wohnungen auf. Der bauliche Zustand ist gut und das Anwesen kann durch die
Kitzinger Bau GmbH wirtschaftlich betrieben werden.
Sulzfelder
Str. 15c:
Bei dem Anwesen Innere Sulzfelder Str. 15c
sind derzeit neun von zehn Wohnungen vermietet. Da das Gebäude aufsteigende
Feuchte aufweist, plant die Kitzinger Bau GmbH einen Leerzug und den
anschließenden Abbruch zum Zweck der Neubebauung.
Rosenstr.
24:
Im Gebäude Rosenstr. 24 befinden sich acht
Wohnungen, von denen aktuell sechs vermietet sind. Aufgrund des schlechten
Gebäudezustandes plant die Kitzinger Bau GmbH, das Anwesen grundlegend zu
sanieren. Eine Neubebauung an derselben Stelle ist aufgrund des
darunterliegenden Gewölbes nicht sinnvoll. Das Objekt liegt im Bereich des
Sanierungsgebietes „Kitzingen Altstadt“.
Wörthstr.
38:
In der Wörthstr. 38 sind derzeit sieben von
acht Wohnungen vermietet. Das Objekt befindet sich in einem baulich guten
Zustand. Eine wirtschaftliche Nutzung durch die Kitzinger Bau GmbH ist
gewährleistet.
Galgenwasen
12 + 12a:
In dem Objekt Galgenwasen 12 + 12a befinden
sich sieben vermietete Wohnungen. Mittelfristig ist eine Einfachsanierung von
freiwerdenden Wohnungen und eine Nutzung als dezentrale
Obdachlosenunterbringung von Familien durch die Stadt Kitzingen geplant.
Stellungnahme
der Kitzinger Baugesellschaft mbH:
Bereits in der Stadtratssitzung am
16.03.2021 teilte die Kitzinger Baugesellschaft mbH mit, dass sie grundsätzlich
nur am Erwerb von Objekten mit mindestens ca. sechs Wohnungen interessiert ist.
Dies hängt damit zusammen, dass bei der Sanierung eines Mietobjektes die Kosten
dieser Maßnahme wieder über die Mieteinnahmen finanziert werden müssen. Bei
weniger als sechs Wohnungen teilen sich Kosten für Maßnahmen, wie zum Beispiel
Fassadendämmung, Instandsetzung des Daches, usw. auf zu wenig Wohnfläche auf,
so dass eine deutliche Steigerung des Mietpreises erfolgen müsste. Nach der
Übertragung der Liegenschaften plant die Kitzinger Baugesellschaft mbH
mittelfristig die Sanierung der Rosenstraße 24 und den Neubau der Inneren
Sulzfelder Straße 15c. Der hierfür notwendige Leerzug der Wohnungen fällt der
Kitzinger Baugesellschaft mbH mit ihren 513 Wohnungen, die bei Kündigung als
Ersatzwohnung zur Verfügung stehen, leichter als der Stadt Kitzingen.
Fazit
und Vorschlag der Verwaltung:
Die für die Übertragung vorgeschlagenen
städtischen Immobilien erfüllen mit jeweils sechs bis zehn vermieteten
Wohnungen die vorgenannten Kriterien der Kitzinger Baugesellschaft GmbH und
tragen damit zur Erfüllung des vorrangingen Zwecks der Gesellschaft, einer
sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung der breiten Schichten
der Bevölkerung, bei. Die Verwaltung schlägt vor, die Voraussetzungen für das Immobiliengeschäft genauer zu prüfen und den zeitlichen Ablauf mit der Kitzinger
Baugesellschaft mbH abzustimmen. Hierzu ist es auch erforderlich, alle fünf Anwesen
durch Verkehrswertgutachten bewerten zu lassen, da ein sich ergebender Mehr-
oder Minderwert grundsätzlich ausgeglichen werden muss. Die Kosten der
Wertermittlung werden zwischen der Stadt Kitzingen und der Kitzinger
Baugesellschaft mbH objektbezogen aufgeteilt. Sobald die Ergebnisse der
Wertermittlung vorliegen, erarbeitet
die Verwaltung einem Vorschlag
zur konkreten Umsetzung des Immobilientauschgeschäftes
und legt diesen dem Stadtrat
zur weiteren Beschlussfassung vor.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zum
vorliegenden Beschlussentwurf.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Übertragung der Anwesen
Hindenburgring Nord 10,
Innere Sulzfelder Str. 15c,
Rosenstr. 24,
Wörthstr. 38
von der Stadt Kitzingen an die Kitzinger Bau GmbH wird grundsätzlich zugestimmt.
- Der Übertragung der Anwesen
Galgenwasen 12 + 12a
von der Kitzinger Bau GmbH an die Stadt Kitzingen wird grundsätzlich zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verkehrswertgutachten für die unter Nrn. 2. und 3. genannten Anwesen in Auftrag zu geben.
- Ein Vorschlag zur konkreten Umsetzung des Immobiliengeschäftes ist dem Stadtrat nach Abschluss der Verkehrswertermittlung zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen, insbesondere ist ein Vorschlag zum Wertausgleich zu unterbreiten.