HSt. 2901 6393 - Schülerbeförderung (nach dem Gesetz notwendig);
Kosten der Schülerbeförderung sofern n. d. Gesetz notwendig zuwendungsfähige Farten - freigestellter Linienverkehr
Stellungnahme der
Schulverwaltung:
Im
laufenden Jahr 2021 wurden mehr Kosten an Busunternehmen fällig, als geplant.
Da
die Schülerbeförderung eine Pflichtaufgabe der Stadt Kitzingen ist, mussten
dafür im November und Dezember insgesamt noch 57.031,00 € zur Verfügung
gestellt werden.
Die
Mehrausgaben entstanden dadurch, dass Corona-Entschädigungsleistungen gezahlt
werden mussten und Schwimmunterricht nachgeholt wurde.
Der
Corona-Krisenstab hat im Mai 2021 beschlossen, dass dem Busunternehmen in
Anlehnung an die Empfehlung des Kultusministeriums 60% der Vergütung für die
ausgefallenen Fahrten aufgrund von Corona erstattet wird.
Des
Weiteren ist der Schwimmunterricht der Schulen aufgrund von Corona ausgefallen.
Nachdem das Schwimmen wieder möglich war, wurde der fehlende Schwimmunterricht
nachgeholt. Das fand am Nachmittag statt. Die Kinder wurden von Zuhause zurück
in die Schule gefahren und von dort aus sind sie zum Schwimmbad gefahren. Diese
zusätzlichen Schwimmfahrten sowie die Entschädigungsleistungen waren bei den
Haushaltsplanungen für das Jahr 2021 nicht vorherzusehen und stellten zusätzliche
Kosten dar. Die bereitgestellten Mittel reichten also bei weitem nicht mehr
aus.
Da
die vorliegenden Rechnungen noch in 2021 beglichen werden mussten, wurde die
Genehmigung der Haushaltsüberschreitung am 20.12.2021 im Rahmen der
Dringlichkeit gem. Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) durch Oberbürgermeister
Güntner erteilt.
Die
Deckung erfolgte durch Ausgabeeinsparungen bei HSt. 4641 7183 –
Tageseinrichtungen für Kinder, Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen
Bereiche Strukturzulage, Bauunterhalt u. Defizitübernahme.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2021 eine Haushaltsüberschreitung bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs- betrag |
VwHh: 2901 6393 |
Schülerbeförderung (nach dem Gesetz notwendig) – Kosten der Schülerbeförderung sofern n. d. Gesetz notwendig Zuwendungsfähige Fahrten – freigestellter Linienverkehr bisher bereitgestellt somit insgesamt: |
190.000,00 € |
34.108,00 € 57.031,00 € |
genehmigt
wurde.
Die Deckung erfolgte durch Ausgabeneinsparungen bei HSt. 4641 7183 –
Tageseinrichtung für Kinder, Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen
Bereiche Strukturzulage, Bauunterhalt u. Defizitübernahme.