Als Konsequenz aus den Erfahrungen der Musikschule in der Corona-Pandemie wird vorgeschlagen, auch in der Satzung die Möglichkeit des digitalen Unterrichts aufzunehmen. Der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. hat eine entsprechende Änderung der Satzung vorgeschlagen und empfohlen. Die Formulierungen der Satzungsänderungen orientieren sich an diesen Empfehlungen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Stadt Kitzingen erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende
1. Änderungssatzung zur Satzung für die
Musikschule der Stadt Kitzingen
(Musikschulsatzung)
§ 1
Satzungsänderung
1. § 19 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 19 Unterrichtsstätten
(1) Der Unterricht der Musikschule findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Online-Angebote können diesen ergänzen.
(2) Der Schulträger (Stadt Kitzingen) sorgt für geeignete Unterrichts- und Verwaltungsräume im bedarfsgerechten Umfang und für deren fachgerechte Ausstattung. Der Unterricht als Präsenzunterricht findet ausschließlich in den von der Musikschule zugewiesenen Räumen statt.
(3) In Zeiten, in denen die Musikschule aufgrund von Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen oder behördlichen Anordnungen geschlossen ist, kann der Unterricht durch digitale Technologien im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erfolgen. Die Art der digitalen Technologie, die in Online-Formaten der Musikschule zum Einsatz kommt, liegt ausschließlich in der Entscheidungshoheit der Musikschule. Es liegt in der Verantwortung der Nutzer bzw. der Erziehungsberechtigten, die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese digitalen Technologien genutzt werden können.“
2. § 22 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 22 Daten / Datenschutz
Die
Musikschule erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer
Aufgaben benötigt. Die Daten werden nur für diese Aufgaben verwendet. Die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen werden dabei beachtet. Mit der Anmeldung wird die Einwilligung in
die Erhebung und Nutzung von Daten, auch für den Unterricht durch digitale
Technologien, erteilt.“
3.
§ 23 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 23 Öffentliches
Auftreten
Der Schüler
verpflichtet sich, Meldungen zu Wettbewerben und Prüfungen in den an der
Musikschule belegten Fächern der Schulleitung rechtzeitig anzuzeigen.
Öffentliche Auftritte, auch in digitalen Formaten und von Musikschulensembles,
bedürfen der vorherigen Absprache.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2021
in Kraft.