1. Art. 18 b Abs. 1 der Bayer. Gemeindeordnung -Bürgerantrag- lautet wie folgt:

„Die Gemeindebürger können beantragen, dass das zuständige Gemeindeorgan ein

gemeindliche Angelegenheit behandelt (Bürgerantrag).“

 

            Über die Zulässigkeit des am 04.12.2019 eingereichten Bürgerantrages hat der Stadtrat

            in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2019 mit 28:0 Stimmen positiv entschieden.

 

 

  1. In der Sitzungsvorlage vom 12.12.2019 wurden die formellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit und die weitere Vorgehensweise dargelegt.
    Demzufolge ist in der Stadtratssitzung am 30.01.2020 über den Antrag selbst zu entscheiden.
    Das Anliegen des Bürgervereins Kitzingen e. V. ist es,

 

è die Vereinsarbeit im städtischen Gebäude Schrannenstr. 35 zu belassen und die Vereinsarbeit dort fortzusetzen

è den beabsichtigten Verkauf des Gebäudes zu revidieren und

è das Gebäude dauerhaft dem Verein Bürgerzentrum Kitzingen e. V. zu überlassen

 

Es ist nun die Angelegenheit des dafür zuständigen Stadtrates, hierüber zu entscheiden.

 

  1. Der Sachverhalt ist hinreichend bekannt. Zur Verdeutlichung werden folgende Anlagen beigefügt:

 

a)    Beschlussvorlage 2019/291 zum Stadtrat am 12.12.2019 mit Schreiben des Bürgerzentrums Kitzingen e. V. vom 02.122019 nebst Bürgerantrag und Begründung (Anlage 1)

b)    Pressebericht vom 06.11.2019 (Anlage 2)

c)    Stellungnahme der Stadt Kitzingen zum Presseartikel vom 06.11.2019 (Anlage 3)

d)    Vermerk vom 07.11.2019 zum Sachstand. Chronologie vom 27.07.2017 bis 06.11.2019 (Anlage 4)

e)    Schreiben des Bürgerzentrums vom 19.10.2019 zur Immobilie in der Kaltensondheimer Straße (Anlage 5)

f)     Schreiben vom 28.10.2019 an Rechtsanwälte Bohl & Kollegen (Anlage 6)

 

  1. Zusammenfassend muss leider festgestellt werden, dass es in Anbetracht der Vorgeschichte bis hin zum Bürgerantrag zu keiner einvernehmlichen Lösung kam.

Es besteht ein klassischer Zielkonflikt: Auf der einen Seite möchte die Stadt das Gebäude für das städtebauliche Ziel eines Hotels am Main veräußern und ein Bürgerzentrum an anderer Stelle haben.

Auf der anderen Seite beharrt das Bürgerzentrum auf den bisherigen Standort Schrannenstr. 35.

 

Fazit: Der Stadtrat muss nunmehr darüber entscheiden, ob er an seiner klaren Beschlusslage pro Hotel am Main festhält oder dem  Bürgerantrag folgt.

 

Beschlussentwurf (Bürgerantrag des Bürgerzentrums Kitzingen e. V. gem. § 18 b BayGO)

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen

 

2.     „Gemäß § 18 b BayGO stellt der Verein Bürgerzentrum Kitzingen e. V. folgenden Bürgerantrag:

Die Unterzeichner/innen befürworten die Forderung des Vereines Bürgerzentrum Kitzinngen e. V. nach  dem Verbleib und die damit verbundene Fortführung der Arbeit des Vereins im städtischen Gebäude Schrannenstraße 35. Der Stadtrat wird aufgefordert, den beabsichtigten Verkauf des Gebäudes zu revidieren und das Gebäude dauerhaft dem Verein Bürgerzentrum Kitzingen e. V. zu überlassen.“