Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II - Soziale Stadt;
Bedarfsmitteilung 2020
Vorlage
2019/243
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die in der Bedarfsmitteilung aufgeführten Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt 60 % der tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

Stellungnahme des Stadtbauamtes in Verbindung mit dem Quartiersmanagement zu den beabsichtigten Einzelmaßnahmen

 

2009 wurde der Stadtteil Kitzingen-Siedlung in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt aufgenommen. Die Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrierten Handlungskonzept Kitzingen-Siedlung „Meine Siedlung - Unser Kitzingen“, das verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.

 

Ziel ist es, die städtebaulichen und funktionellen Nachteile des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei soll die Integration des Stadtteils in die Gesamtstadt gestärkt werden, um diese in ihren Versorgungsaufgaben als Mittelzentrum zu fördern.

 

Aufgrund der Änderung von örtlichen und gesamtstädtischen Bedingungen und Erfordernissen wurde das Integrierte Handlungskonzept 2016 und 2017 fortgeschrieben. Die Evaluation ergab zum einen, dass durch die bisher umgesetzten Vorhaben im Freiraum, wie der Spielplatz am Kleistplatz und die Etablierung des Stadtteilzentrums sowie die Veranstaltungen, wie Ramadama und Winterzauber wesentlich zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils beigetragen haben. Zum anderen wurde aber auch deutlich, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Als Schlüsselprojekte für die weitere Quartiersentwicklung sind die Entwicklung der öffentlichen Freizeit- und Grünflächen, die Stärkung des Zentrums und die Neukonzeption des sogenannten Notwohngebietes im IHK-Bericht genannt.

 

Mit dem Quartiersmanagement gibt es eine Stelle, die die Bürger in ihrem Engagement bei Projekten und Veranstaltungen unterstützt und mit dem Bürgerarbeitskreis einen regelmäßigen Austausch ermöglicht, um die Kommunikation zwischen Bürger, Verwaltung und Politik zu verbessern. Durch die Beteiligung verschiedener Akteure, wie Vereine, Verbände und soziale Träger, erhält die Erneuerung  des Stadtteils eine breite Akzeptanz.

 

 

 

 

 

1.      Ordnungsmaßnahmen

 

1.1   Sanierung Grünfläche Königsberger Straße / Maßnahme G4

Entwicklung früherer Ami-Spielplatz

Die Grünfläche an der Königsberger Straße (Ecke Böhmerwald- und Ernst-Reuter-Str.) soll mit den BürgerInnen neu gestaltet und in eine gemeinsame Entwicklung der Grünflächen in der Siedlung eingebunden werden. Aufgrund der guten Versorgung mit Spielgeräten in der Siedlung-Süd soll der Platz nicht wieder als Spielplatz gestaltet werden. Der Bürgerarbeitskreis hat sich für eine naturnahe Gestaltung mit heimischen Stauden und Gehölzen und einem Karussell ausgesprochen. Im Vordergrund sollen die Begegnung aller Generationen und die Barrierefreiheit stehen. Der Gestaltungsentwurf soll im Rahmen des Grünflächenkonzeptes für die Siedlung bestätigt werden und dann in die Umsetzung gehen.

 

1.2. Neugestaltung Spielplatz Karlsbader Straße

Unter Beteiligung der umliegenden Anwohner soll der Spielplatz neu gestaltet werden: Austausch des Spielgerätes und Überprüfung der Funktionalität des Areals, ggf. Gestaltung der Grünflächen. Ein Gestaltungsentwurf soll im Rahmen des Grünflächenkonzeptes für die Siedlung geschaffen werden und dann umgesetzt werden.

 

1.3. Naherholungsbereich Sickergrund/ Maßnahme G1

Auf Grundlage des zukünftigen Grünflächenkonzeptes für den Sickergrund soll dieser als Naherholungsgebiet für Sport, Freizeit und Familie entwickelt werden. Dazu gehört die möglichst barrierefreie Durchwegung, die Renaturierung des Sickerbaches, die Anlage eines Kräutergartens und weiterer Begegnungsflächen unter Beteiligung der Schulen, Kindergärten und Altenheime zur Stärkung der Gemeinschaft und des ehrenamtlichen Engagements.

 

1.4. Neugestaltung Sickershäuser Straße

Zur Verbesserung der verkehrlichen Situation im Teilabschnitt der Sickershäuser Straße soll zum einen die Neuordnung des ruhenden Verkehrs durch die Neuanlage von 16 Stellplätzen in Schrägaufstellung realisiert werden. Ziel ist es, somit einerseits die Sicherheit beim Ein- und Aussteigen der Kinder des Kindergartens St. Vinzenz zu erhöhen, andererseits zusätzliche Parkmöglichkeiten z. B. für Besucher des SELA-Hauses, die derzeit nicht an anderer Stelle möglich sind, zu schaffen. Zudem soll die Sicherheit für Fußgänger durch die Anlage eines zusätzlichen Gehwegs auf der Südseite erhöht werden.

 

2.      Sonstige Maßnahmen

 

2.1  Verfügungsfonds

       Der Verfügungsfonds ermöglicht die schnelle Durchführung kleinerer sozialer Projekte       zur Aktivierung und Beteiligung der BürgerInnen und ist unverzichtbarer Bestandteil zur          Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung.

 

2.2  Investitionsfonds

       Der Investitionsfonds dient der kurzfristigen Umsetzung kleinerer investiver Projekte zur     Stärkung der Lebensraumqualität. Unter Beteiligung der BürgerInnen kann das             Wohnumfeld dadurch unbürokratisch gestaltet werden.

 

2.3  Neukonzeption des Notwohngebietes/ Maßnahme W6

 

       Im Nordosten der Siedlung befinden sich vier Blocks des sogenannten städtischen             Notwohngebietes, das aufgrund zahlreicher baulicher und sozialer Problemlagen einer         Neukonzeption unterzogen werden soll. Dafür wurde der Auftrag an ein externes Büro        vergeben, das die Kitzinger Obdachlosenfürsorge und das sogenannte Notwohngebiet   in rechtlicher, (städte-) baulicher und sozialer Hinsicht überprüfen und die zukünftige        Vorgehensweise aufzeigen soll. Das Ergebnis soll noch 2019 vorgelegt und im Stadtrat      diskutiert werden.

       Für die Neukonzeption des Notwohngebietes wurde mit Bewilligungsbescheid vom             08.10.2019 für Gesamtkosten von 42.500 € bereits eine Förderung in Höhe von              25.400 € bewilligt.

 

2.4  Grünflächenkonzept Sickergrund/ Maßnahme G1 Entwicklung Sickerpark (Schwerpunkt)             in Verbindung mit Maßnahme G2 Grünachse Rödelbach und Fischteiche und Maß-

       nahme G3 Wegeverbindungen in die Umgebung

Im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes wurde die weitere Entwicklung der Siedlung unter dem Motto Sport, Freizeit und Grün zusammengefasst. Das größte Potenzial liegt im Sickergrund, der schrittweise zu einem Naherholungsgebiet für alle Generationen in der Siedlung und für die Gesamtstadt entwickelt werden soll. Dazu soll ein Konzept für die Entwicklung der Grünflächen im Sickergrund erarbeitet werden, das auch den Bezug zu anderen Grünflächen in der Siedlung herstellt. Für den Sickergrund selbst sollen nach der Eröffnung des Kunstrasenplatzes als Startprojekt die weiteren Maßnahmen eine barrierefreie Durchwegung, die Anlage eines Kräutergartens und die Renaturierung der Bachläufe in Verbindung mit einer Wassererlebnisfläche sein.

Auf Grundlage des am 08.07.2019 eingereichten Zuwendungsantrages hat die Regierung von Unterfranken dem vorzeitigen Maßnahmebeginn bereits zugestimmt.

 

2.5  Quartiersmanagement

       Übergeordnetes Ziel des Integrierten Handlungskonzeptes ist es, durch den Einsatz            eines Quartiersmanagements, den Stadtteil Siedlung in sich zu stärken, die                  Nahversorgungsfunktion zu bewahren und die BewohnerInnen aktiv in die Entwicklung            ihres Stadtteils einzubinden. Das Quartiersmanagement soll die Identifikation der Siedler      mit ihrem Stadtteil stärken, sie aktivieren und Vernetzungsarbeit vor Ort leisten. Zudem    soll die gebietsbezogene Kommunikation aller beteiligten Akteure verbessert werden.    Für die zuwendungsfähigen Kosten des Quartiersmanagements in Höhe von 43.800 €   wurde mit Bescheid vom 19.06.2017 eine Förderung von 26.200 € bewilligt.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt wird für die Haushaltsjahre 2020 - 2023 wie folgt festgesetzt:

 

2020:                                                 225.000 €

2021:                                                 150.000 €

2022:                                                 270.000 €

2023:                                                   50.000 €

Gesamt 2020 - 2023:                        695.000 €

 

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.