hier: Planungs- und Baugrundsätze
Bauleitplanung
Der Stadtrat hat in der Sitzung am
25.07.2019 dem Bebauungsplan „Südlicher Hammerstielweg“ zugestimmt. Nach
Veröffentlichung erlangt dieser Mitte Oktober 2019 Rechtskraft.
Der vorliegenden tiefbautechnischen
Erschließungsplanung wurde der Bebauungsplanentwurf zugrunde gelegt.
Planungs- und
Baugrundsätze - Technische Gestaltung der Baumaßnahme
(Anlage 1, Lageplan)
Trassierung
Die Anbindung des neuen Baugebietes an das örtliche Verkehrsnetz erfolgt
über die Johann-Adam-Kleinschroth-Straße.
Straßen A und B
Gegenüber dem Einmündungsbereich des Frohnbergweges in die
Johann-Adam-Kleinschroth-Straße wird die Zufahrt zum Baugebiet errichtet. Von
hier aus führt die „Straße A“ in nördlicher Richtung ca. 80 m in das Baugebiet
hinein.
Die „Straße B“ wird als Ringstraße mit 2 Wendehämmern ausgebildet und
erschließt die Fläche in west-östlicher Richtung. Sie führt zunächst parallel
zur Johann-Adam-Kleinschroth-Straße, biegt nach ca. 130 m in nördlicher
Richtung ab, um nach weiteren ca. 45 m erneut in westlicher Richtung zu führen.
Hierbei wird die „Straße A“ zweimalig gekreuzt. Die sieben Grundstücke westlich
der „Straße A“ erhalten ihre Zufahrt über die beiden ca. 25 m langen Stichstraßen
mit Wendehämmern an den westlichen Ausbauenden.
Die Höhenlage der Erschließungsstraßen orientiert sich so weit wie
möglich am natürlichen Geländeverlauf, um möglichst wenig Böschungsflächen auf
den angrenzenden Baugrundstücken zu benötigen. Auf Grund der vorhandenen
Geländetopografie (Hanglage und Böschungskanten) werden Steigungen der Straßen
zwischen 2,5% bis maximal 9% erreicht.
Durch die Trassierung der Straßen bedingte Böschungen auf den
zukünftigen Baugrundstücken sind nicht ganz zu vermeiden. Die im Plan
dargestellten Auftrags- und Abtragsböschungen sind jedoch möglichst flach, mit
einer Neigung von 1:3 vorgesehen.
Fußwege
Der Bebauungsplan sieht mehrere Fußwege vor. Die Fußwege schließen am
nördlichen Wendehammer und im Osten der „Straße B“ an deren Kurvenbereiche an.
Von der „Straße B“ aus führen diese 3 Fußwege in westlicher bzw. östlicher
Richtung.
Ein weiterer Fußweg verläuft südlich des Baugebietes, parallel zur
Johann-Adam-Kleinschroth-Straße. Dieser Weg schließt im Westen an die „Straße
A“ an. Im Osten wird er bis zum derzeitigen Ausbauende des dort vorhandenen
Gehweges weitergeführt.
Der letzte neu zu erstellende Fußweg verläuft entlang der östlichen
Baugebietsgrenze und stellt die Verbindung von der
Johann-Adam-Kleinschroth-Straße bis zur nördlich liegenden Max-Fromm-Straße
dar.
Querschnitt
Straßen A und B
Die Ausbaubreite der Erschließungsstraßen „Straße A“ und „Straße B“
richtet sich nach den Vorgaben des Bebauungsplanes. Hier werden durchgehend
4,50 m Fahrbahnbreite für alle Straßen angegeben. Abgesehen von den zwei
westlichen Stichstraßen, schließt überall an die Fahrbahn ein 2 m breiter
Längsparkstreifen an, welcher von Baumpflanzflächen und Zufahrten zu den
Grundstücken unterbrochen wird.
Entlang der „Straße A“, sowie in den beiden in Ost-West-Richtung
verlaufenden Bereichen der „Straße B“, wird hinter dem Parkstreifen ein Gehweg
mit 1,50 m Breite angelegt.
Zur Oberflächenentwässerung werden die Fahrbahnflächen mit einem
Quergefälle von 2,5% bis 4 % hergestellt. Der Parkstreifen und der
anschließende Gehweg werden ebenfalls mit einer Querneigung von 2,5 % versehen
und in Richtung Fahrbahn geneigt.
Zur Wasserführung wird entlang des Fahrbahnrandes eine sogenannte
Homburger Kante mit einem Anschlag von 3 cm eingebaut.
Die Abgrenzungen zwischen Parkplätzen, Zufahrten und Baumstandorten
erfolgen mittels Betoneinzeilern, die anschließenden Gehwege werden über
Tiefbordsteine aus Beton mit einem Anschlag von 5 cm abgegrenzt. Entlang
der Grundstücksgrenzen wird wiederum ein höhengleicher Betoneinzeiler
eingebaut.
Die Fahrbahn wird mit einer Asphaltdecke bituminös im Vollausbau
erstellt.
Die Parkflächen, sowie die Zufahrten zu den Grundstücken und die Gehwege
werden mit Betonpflaster befestigt. Im Bereich der Parkplätze wird zur
Vermeidung von Verdrückungen zusätzlich Drainasphalt unter dem Pflaster
eingebaut.
Die Bemessung des Straßenoberbaus erfolgt auf Grundlage der RStO12. Für
die Berechnung des Straßenoberbaus wurde die Einstufung nach Tabelle 2
vorgenommen. Als typische Entwurfssituation wurde die Fahrbahn als Wohnstraße
mit der Belastungsklasse Bk 0,3 eingeordnet.
Nach RStO 12, Tafel 1 ist folgender Aufbau vorgesehen:
Bauweise mit Asphalt Fahrbahn |
|
Bauweise PP/
Gehweg Pflaster |
||
Belastungsklasse |
Bk0,3 |
|
Belastungsklasse |
Bk0,3 |
Asphaltdeckschicht |
4 cm |
|
Betonpflaster |
10 cm |
Asphaltbinderschicht |
- |
|
Splitt |
4 cm |
Asphalttragschicht |
10 cm |
|
Schottertragschicht |
20 cm |
Frostschutzschicht |
36 cm |
|
Frostschutzschicht |
16 cm |
Gesamtaufbau |
50
cm |
|
Gesamtaufbau |
50 cm |
Bodenverbesserung |
40 cm |
|
Bodenverbesserung |
40 cm |
Der Aufbau ist im Regelquerschnitt A-A
(Anlage 2) und Regelquerschnitt B-B (Anlage 3) dargestellt.
Fußwege
Als Oberflächenbefestigung für die geplanten Fußwege ist eine
wassergebundene Deckschicht vorgesehen.
Die Fußwege innerhalb des Baugebietes werden mittels beidseitigen
Betoneinzeilern von den angrenzenden Grundstücken abgegrenzt.
Folgender Aufbau
wird für die Fußwege angesetzt:
Bauweise Fußwege |
|
Belastungsklasse |
- |
Deckschicht
ohne Bindemittel |
5 cm |
Schottertragschicht |
29 cm |
Frostschutzschicht |
10 cm |
Gesamtaufbau |
44
cm |
Kreuzungen und Einmündungen, Änderungen im
Wegenetz
Die vorhandene Zufahrt gegenüber dem Frohnbergweg (Stichstraße aus
Asphalt) wird komplett zurück gebaut.
Im Zuge des Rückbaus und der Errichtung der neuen Zufahrt zum Baugebiet,
müssen die Fahrbahnränder der Johann-Adam-Kleinschroth-Straße entsprechend angepasst
werden.
Baugrund/Erdarbeiten
Da laut Baugrundgutachten der anstehende
Boden auch nach der Verdichtung nicht die erforderliche Tragfähigkeit aufweisen
wird, ist eine Bodenverbesserung von 40 cm Stärke vorgesehen. Die Wirksamkeit
der Bodenverbesserung sowie die Tragfähigkeit des Planums werden während der
Ausführung mittels Plattendruckversuchen überprüft.
Zur Bodenverbesserung wird das Einfräsen von
Bindemittel mit einem Teil Kalk und zwei Teilen Zement in einer Stärke von 40
cm vorgesehen.
Die Erdarbeiten für die Kanalgräben sind im
Schutze eines Verbaus durchzuführen. Der ausgebaute Boden ist laut dem
Untersuchungsergebnis des Baugrundgutachtens nicht zum Wiedereinbau geeignet.
Daher müssen auch hier Bodenverbesserungsmaßnahmen vorgesehen werden.
Entwässerung
Das Niederschlagswasser wird über die
Querneigung der Verkehrsflächen von im Mittel 2,5% zum Fahrbahnrand hin
abgeleitet. Dort wird das Wasser entlang einer Homburger Kante gesammelt und
abgeführt. Die Rinne besitzt die gleiche Längsneigung wie die Fahrbahn. In den
erforderlichen Abständen (maximal 400 m² angeschlossene Entwässerungsfläche je
Einlauf) und an den Entwässerungstiefpunkten werden Straßeneinläufe angeordnet.
Die Straßeneinläufe 50 x 30 cm werden an den neu zu bauenden Regenwasserkanal
angeschlossen.
Zur Planumsentwässerung wird eine
Drainageleitung eingebaut, welche ebenfalls am Regenwasserkanal angeschlossen
wird.
Straßenausstattung
Die erforderliche Beschilderung erfolgt im
Einvernehmen mit der Verkehrsbehörde, nach Abschluss der Bauarbeiten.
Leitungen
Innerhalb der Fläche des geplanten Baugebietes sind momentan keine
Leitungen vorhanden. Der Anschluss an die Bestandsleitungen erfolgt über die
vorhandenen Leitungen in der Johann-Adam-Kleinschroth-Straße.
Folgende Leitungen sind betroffen:
Sparte |
Netzeigentümer |
Regenwasserkanal |
Stadt Kitzingen |
Schmutzwasserkanal |
Stadt Kitzingen |
Wasserleitung |
LKW Kitzingen |
Gasleitung |
LKW Kitzingen |
Strom- und Beleuchtungskabel |
LKW Kitzingen |
Telefonleitung |
Deutsche Telekom AG |
Gemäß Baugrundgutachten ist der vorhandene Boden nur bedingt zum
Wiedereinbau geeignet. Daher wurden bei den Kanalgräben 30% Bodenaustausch
sowie Bodenverbesserung der restlichen 70% angesetzt.
Regenwasserkanal
Die Entwässerung des Wohngebietes ist im Trennsystem geplant. Der
geplante Regenwasserkanal (DN 250 bis DN 400) verläuft, ausgehend von den
westlichen Wendehämmern, entlang der „Straße B“. Im süd-östlichen Kurvenbereich
der „Straße B“ treffen die beiden Stränge aufeinander und werden im Anschluss
über den Fußweg 1 und den Fußweg Ost in Richtung
Johann-Adam-Kleinschroth-Straße weitergeleitet.
In dieser Straße erfolgt dann der Anschluss an den dort vorhandenen
Regenwasserkanal DN 1000. Hier wird auf der vorhandenen Leitung ein neuer
Schacht DN 1500 erstellt.
Eine Regenrückhaltung ist nicht vorgesehen. Dieses Vorgehen ist mit dem
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg abgestimmt.
Schmutzwasserkanal
Das im Baugebiet anfallende häusliche Schmutzwasser wird in einem
separaten Schmutzwasserkanal gesammelt. Dieser verläuft parallel zum
Regenwasserkanal entlang der „Straße B“ und über die Fußwege in die
Johann-Adam-Kleinschroth-Straße. Dort wird der Kanal an den bestehenden
Mischwasserkanal DN 300 STZ angeschlossen. Auch hier ist ein neuer Schacht DN
1000 auf die vorhandene Mischwasserleitung zu setzen.
Der geplante Schmutzwasserkanal wird in DN 250 STZ ausgeführt.
Kanalhausanschlüsse
Die Hausanschlüsse für Regen- und Schmutzwasser sind in PP DN 160
geplant und werden über Abzweige bzw. Schachtanschlüsse direkt an die neuen
Kanäle angeschlossen. Auf den Grundstücken sind ca. 1,50 m nach der
Grundstücksgrenze Hausanschlussschächte als Kontrollschächte geplant. Diese
Kunststoffschächte mit einer Nennweite von 1,00 m fassen sowohl die
Regenwasser- als auch die Schmutzwasserleitungen. Das Schmutzwasser wird im
offenen Gerinne abgeführt. Das Regenwasser verläuft in einem geschlossenen
Rohr, welches zu Inspektions- oder Wartungszwecken über eine eingebaute
Revisionsöffnung zugänglich ist.
Trinkwasserleitung
Die Planung der Trinkwasserversorgung unterliegt der Licht-, Kraft- und
Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW).
Die Trinkwasserleitung wird größtenteils in derselben Trasse wie die
Kanalisation, mit einer Überdeckung von ca. 1,50 m, verlegt werden.
Der Anschluss an die Bestandsleitung DN 100 PVC erfolgt im Bereich des
bestehenden Schieberkreuzes im geplanten Einmündungsbereich der „Straße A“ in
die Johann-Adam-Kleinschroth-Straße.
Gasleitung
Das Baugebiet wird an die örtliche Gasversorgung angeschlossen. Auch
hier erfolgt die Planung über die LKW Kitzingen.
Die Gasleitung wird voraussichtlich in der gleichen Trasse wie die
Wasserleitung verlegt werden. Auf Grund der notwenigen Bodenverbesserung ist
die Verlegetiefe mit ca. 1,20 m Überdeckung vorgesehen.
Der Anschluss an das Bestandsnetz ist ebenfalls in der
Johann-Adam-Kleinschroth-Straße im Einmündungsbereich der „Straße A“ möglich.
Strom und Beleuchtung
Die Planung und Ausführung der Kabelarbeiten und der Straßenbeleuchtung
erfolgt durch die LKW Kitzingen. Zur Ausführung gelangen, wie im Bebauungsplan
vorgesehen, insektenfreundliche Leuchten mit nach unten abstrahlenden
Leuchtmitteln (LED, warmweißes Licht).
Am westlichen Baugebietsrand wird eine neue Trafostation notwendig.
Die Verlegung der Kabel erfolgt, wo möglich, innerhalb der
Gehwegflächen. Im östlichen Bereich der „Straße B“, wo diese in
Nord-Süd-Richtung verläuft, ist kein Gehweg geplant. Hier sollen die Leitungen
innerhalb des Park-/ Zufahrtstreifens verlegt werden.
Telekommunikation
Für die Erschließung des Baugebietes wurde eine Planung bei der
Deutschen Telekom Technik GmbH angefragt. Diese liegt zum derzeitigen Zeitpunkt
noch nicht vor. Die Erschließung ist Seitens des Versorgers mit Glasfaserkabel
vorgesehen. Die hierfür notwendigen Speednetrohre sollen innerhalb der neuen
Gehwege verlegt werden.
Weiterhin wird ein Standort für einen Netzverteilerschrank benötigt.
Erläuterung
zur Kostenberechnung
Kosten
Für den vorliegenden Entwurf wurde eine Kostenberechnung erstellt. Die
Baukosten wurden auf Grundlage vergleichbarer Baumaßnahmen der jüngeren Zeit
ermittelt.
Laut dieser Berechnung wird sich die Maßnahme auf eine Gesamtsumme von
rund 966.000 € inkl. 19% MwSt. belaufen.
Hinzukommen zusätzlich 20% Baunebenkosten für Vermessung,
Baugrundbeurteilung, Beweissicherung und Bauüberwachung.
Die Kosten für die Maßnahme können wie folgt aufgeteilt werden:
Straßenbau |
524.000 € |
Schmutzwasserkanal Regenwasserkanal |
230.000 € 212.000 € |
Gesamtkosten (brutto) |
966.000 € |
Des Weiteren
fallen Kosten an für:
-
Bepflanzung
(Hochstämme innerhalb des Baugebietes) -
Ausgleichsmaßnahmen -
Straßenbeleuchtung -
Bodenentsorgung,
-deponierung -
Baunebenkosten,
ca. 20 % aus 966.000 € Gesamt: |
30.000 € 35.000 € 35.000 € 70.000 € 190.000 € 1.326.000 € |
Die Kostens sind
haushaltsrechtlich wie folgt zuzuordnen:
Straßenbau (1.6340.9501) mit Bepflanzung, Ausgleichsmaßnahmen, Straßenbeleuchtung, anteilige Bodenentsorgung und anteilige Baunebenkosten Schmutzwasserkanal (1.7012.9535) mit anteiliger Bodenentsorgung und anteiligen Baunebenkosten Regenwasserkanal (1.7012.9530) mit anteiliger Bodenentsorgung und anteiligen Baunebenkosten Gesamt
|
769.000 € 290.000 € 267.000 € 1.326.000 € |
Durchführung der Baumaßnahme
Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen werden,
wie im Bebauungsplan vorgesehen, auf Teilflächen der Fl. Nrn. 1918, 1919 und
1921 angelegt. Diese Flächen liegen in unmittelbarer Nähe zum geplanten
Baugebiet nördlich des vorhandenen Wirtschaftsweges. Hierzu werden ca. 2.600 m²
Blühstreifen, Heckenriegel sowie Erdmulden für Zauneidechsen durch die Stadtgärtnerei
und Bauhof noch in 2019 erstellt.
Dadurch wird die Auflage aus dem
B-Plan Verfahren, wonach „die Ausgleichsmaßnahmen im Winterhalbjahr vor
Baubeginn funktionstüchtig hergestellt werden müssen“ erfüllt.
zeitliche Abwicklung der Baumaßnahme
Nach Zustimmung zum vorliegenden Bauentwurf kann mit der
Ausführungsplanung begonnen werden. Die erforderliche Ausschreibung und
Angebotseinholung soll bis Ende 2019 erfolgen.
Auftragsvergabe im Februar / März 2020; danach Baubeginn.
Die Bauzeit wird mit ca. 5-6 Monaten veranschlagt.
Verkehrsregelung
während der Bauzeit
Für den Anschluss der Zufahrt der „Straße A“ an die
Johann-Adam-Kleinschroth-Straße, ist eine halbseitige Sperrung erforderlich.
Der Anschluss der Kanalleitungen an den Bestand kann nur während einer
Vollsperrung hergestellt werden.
Erschließung der Baustelle, Auswirkung
während der Bauzeit
Die Zufahrt der Baufahrzeuge zur Baustelle kann über den vorhandenen
Asphaltweg von der Johann-Adam-Kleinschroth-Straße erfolgen. Flächen für die
Baustelleneinrichtung sowie die Lagerung des überschüssigen Erdaushubes sind
innerhalb des Baufeldes möglich.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Mit den Planungs- und Baugrundsätzen aus dem Sachvortrag besteht Einverständnis.
3. Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2020 (ff) wie folgt bereitgestellt:
Straßenbau (1.6340.9501) Schmutzwasserkanal (1.7012.9535) Regenwasserkanal (1.7012.9530)
|
769.000 € 290.000 € 267.000 € |