Betreff
Kommunalwahl 2020; Bestellung des Wahlleiters und seines Stellvertreters
Vorlage
2019/237
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Für die Kommunalwahl 2020 sind ein Wahlleiter und dessen Stellvertreter zu berufen.

 

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLkrWG) beruft der Stadtrat den Oberbürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Kommunalwahlen.

Zu den Aufgaben des Wahlleiters gehört unter anderem die persönliche Entgegennahme der Wahlvorschläge und unverzügliche Prüfung und Beseitigung der Mängel. Sich bewerbende Personen sind von diesem Amt ausgeschlossen. Deshalb wird vorgeschlagen, der Wahlsachbearbeiterin, Frau Astrid Haaf, dieses Amt zu übertragen.

 

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG wird aus dem oben genannten Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen. Hier wird vorgeschlagen, die Mitarbeiterin im Wahlamt, Frau Claudia Heinritz, als Stellvertreterin zu berufen.

 

 

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.         Frau Astrid Haaf wird zur  Wahlleiterin für die Kommunalwahl 2020 berufen.

 

3.         Frau Claudia Heinritz wird als stellvertretende Wahlleiterin berufen.