hier: Anpassung des Programmgebietes "Stadtumbau West"
1. Ausgangslage
a) Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat am
07.12.2006 einen Beschluss zur Festlegung von Stadtumbaugebieten mit
planerischem Handlungsbedarf nach § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im
Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau West und Soziale Stadt“
gefasst. (Anlage 2.1 und 2.2)
b) Die Festlegung der Stadtumbaugebiete
erfolgte flächenhaft in groben Zügen und teilweise unter Negierung bestehender
Quartiers- bzw. Parzellenstrukturen.
2. Anpassung der Fördergebiete
Der vollständige Abzug der amerikanischen Streitkräfte 2006 führte im
besonderen Maß zu strukturellen Veränderungen und städtebaulichen
Funktionsverlusten. Für die Behebung der ergebenden Missstände wurde die Stadt
Kitzingen 2006 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“ sowie „Soziale
Stadt“ aufgenommen. Eine Grundlage war das ISEK von 2006. Ein wesentlicher
Schwerpunkt der Erneuerung waren die Gebiete der Militärliegenschaften (Konversionsgebiete).
Seit 2006 haben sich die Rahmenbedingungen entscheidend verändert. Nach
der Privatisierung der Marshall Heights im Jahr 2015 sind alle aufgelassenen
Militärliegenschaften (Konversionsgebiete) in der Entwicklung, teilweise ist
diese Entwicklung bereits abgeschlossen (Richthofen Circle). Einzig das
sogenannte Warehouse (Kühlhaus) ist noch im Besitz der BImA. Fördermaßnahmen
hat es in diesen Gebieten bisher nicht bzw. im begrenzten Rahmen gegeben. Im Wesentlichen
konzentrierten sich die Fördermittel auf Planungsmaßnahmen.
Anders sieht die Situation im Altstadtbereich bzw. im Stadtteil
Etwashausen sowie in der Siedlung aus. Hier besteht weiterhin großer Bedarf an
einer behutsamen Stadtsanierung. Dabei stehen die Erhaltung der historischen
Strukturen, der Rückstau an der Gebäudesanierung und die Erneuerung des
öffentlichen Raumes im besonderen Interesse. Es ist dringend erforderlich, die
Fördergebietskulissen anzupassen. Darüber hinaus ist auf der Grundlage des festgesetzten
Sanierungsgebietes „Kitzingen Altstadt“ die Erneuerung mit Nachdruck auf den
Weg zu bringen. Für den Kernbereich von Etwashausen sollte auch das
Kommunalprogramm (Fassadenprogramm) zur Anwendung kommen. In der Anlage 1 sind
die angepassten Fördergebiete im Programm „Stadtumbau West“ dargestellt.
Zukünftige
Gebiete/ Begründung zur Anpassung
2.1. Larson
Barracks (Innopark), Harvey Barracks (conneKT) inkl. Klosterforst
>>>
Herausnahme dieser Konversionsgebiete aus der Förderkulisse (Stadtumbau West):
Beide Gebiete
sind privatisiert und in der gewerblichen Entwicklung weit vorangeschritten,
wodurch kein Förderbedarf seitens der Stadt besteht. Im Innopark hat die Stadt
Kitzingen kein Eigentum (auch nicht die Erschließungsanlagen). Im
Technologiepark conneKT hingegen werden die ertüchtigten Erschließungsanlagen an
die Stadt übertragen. Darüber hinaus wurde der Flugplatz als Sonderlandeplatz
reaktiviert. Der Klosterforst ist ein reines Waldgebiet in Staatseigentum,
wodurch sich kein Förderbedarf und keine Fördermöglichkeit ergibt.
2.2. Richthofen
Circle und Corlette Circle
>>>
Herausnahme dieser Konversionsgebiete aus der Förderkulisse (Stadtumbau West):
Beide Gebiete
sind privatisiert und in Nutzung. Der Richthofen Circle hat sich zum Wohngebiet
mit Freizeitnutzung (Reitsport) und Hotel inkl. Gastronomie entwickelt, sodass
die Entwicklung nahezu abgeschlossen ist. Der Corlette Circle ist als
Unterkunft für Asylbewerber in Nutzung.
2.3. Innenstadt
>>>
Anpassung der Förderkulisse (Stadtumbau West/I. Innenstadt):
Sinnvoll ist die
Aktualisierung der Abgrenzung im Bereich der südlichen Innenstadt (Neu: I. Innenstadt),
da bisher Grundstücke ohne planerischen Hintergrund geschnitten wurden. Daneben
ist die Aufnahme der Alten Mainbrücke in den Umgriff sinnvoll, damit notwendige
Fördermittel eingesetzt werden können. Darüber hinaus besteht Qualifizierungsbedarf
im Bereich des sog. Schrottplatzes, weil dieses Gebiet ein großes
Entwicklungspotential aufweist. Die Transformation zum innenstädtischen
Wohngebiet in Verbindung mit Gewerbe und Sozialer Infrastruktur sowie dem
Bahnhofsvorbereich wird Ziel der Stadtentwicklung sein.
2.4. Bereich
Etwashausen
>>>
Anpassung der Förderkulisse (Stadtumbau West/II. Etwashausen):
Sinnvoll ist die
Rücknahme der Überschneidung mit dem Fördergebiet der „Sozialen Stadt“ im
süd-östlichen Bereich. Dafür ist die Erweiterung der Förderkulisse Stadtumbau
im Kernbereich von Etwashausen notwendig, um die Sanierung der Gebäude
voranzubringen. Darüber hinaus soll die Anwendung des Kommunalen
Förderprogramms ermöglicht werden. Auch eine Erweiterung um den Bereich
Mondseeinsel ist sinnvoll, um hier ggf. tätig zu werden.
2.5. Marshall
Heights
>>>
Erhalt der Förderkulisse (Stadtumbau West/III Marshall Heights):
Noch ist offen,
ob die Stadt neben den Erschließungsanlagen im Gebiet auch Eigentum (Wohngebäude,
Flächen) erwirbt. Bisher hat die Stadt die KITA-Einrichtung im Zentrum erworben
und realisiert fünf KITA-Gruppen. Der private Eigentümer entwickelt das
Gesamtgebiet unter Berücksichtigung des Bestandes zum Wohngebiet.
2.6. Teilbereich
Klosterforst (ehemaliges Kühlhaus)
>>>
Erhalt der Förderkulisse (Stadtumbau West/IV. Klosterforst Warehouse):
Das Gelände befindet
sich im Eigentum der BImA. Hinsichtlich einer möglichen Nachnutzung gibt es
noch keine Entscheidung.
2.7. Soziale
Stadt
>>>
Erhalt der Förderkulisse (Soziale Stadt):
Der aktuelle
Gebietsumgriff wurde im IHK von 2018 bestätigt.
Im Zusammenhang
mit der Vorbereitenden Untersuchung (VU) Kitzingen Altstadt und der Festlegung
des Sanierungsgebiets (Beschluss vom 15.11.2018, veröffentlicht
am 18.12.2018) wurde das ISEK partiell fortgeschrieben. Dabei wurde bereits auf
die Anpassung der Förderkulissen Bezug genommen.
Die Vertreter der
Regierung von Unterfranken wurden in dem Zuge darüber informiert. Gegenüber der
Stadt wurde signalisiert, den angepassten Fördergebieten zu folgen und diese
Gebiete in das Förderprogramm „Stadtumbau West“ aufzunehmen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt die Anpassung des Programmgebietes „Stadtumbau West“ im
Bereich der gesamten Stadt wie in der Anlage 1 dargestellt.