Betreff
Städtebauförderung
hier: Anpassung des Programmgebietes "Stadtumbau West"
Vorlage
2019/175
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.    Ausgangslage

 

a)    Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat am 07.12.2006 einen Beschluss zur Festlegung von Stadtumbaugebieten mit planerischem Handlungsbedarf nach § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau West und Soziale Stadt“ gefasst. (Anlage 2.1 und 2.2)

 

b)    Die Festlegung der Stadtumbaugebiete erfolgte flächenhaft in groben Zügen und teilweise unter Negierung bestehender Quartiers- bzw. Parzellenstrukturen.

 

 

2.    Anpassung der Fördergebiete

 

Der vollständige Abzug der amerikanischen Streitkräfte 2006 führte im besonderen Maß zu strukturellen Veränderungen und städtebaulichen Funktionsverlusten. Für die Behebung der ergebenden Missstände wurde die Stadt Kitzingen 2006 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“ sowie „Soziale Stadt“ aufgenommen. Eine Grundlage war das ISEK von 2006. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Erneuerung waren die Gebiete der Militärliegenschaften (Konversionsgebiete).

 

Seit 2006 haben sich die Rahmenbedingungen entscheidend verändert. Nach der Privatisierung der Marshall Heights im Jahr 2015 sind alle aufgelassenen Militärliegenschaften (Konversionsgebiete) in der Entwicklung, teilweise ist diese Entwicklung bereits abgeschlossen (Richthofen Circle). Einzig das sogenannte Warehouse (Kühlhaus) ist noch im Besitz der BImA. Fördermaßnahmen hat es in diesen Gebieten bisher nicht bzw. im begrenzten Rahmen gegeben. Im Wesentlichen konzentrierten sich die Fördermittel auf Planungsmaßnahmen.

 

Anders sieht die Situation im Altstadtbereich bzw. im Stadtteil Etwashausen sowie in der Siedlung aus. Hier besteht weiterhin großer Bedarf an einer behutsamen Stadtsanierung. Dabei stehen die Erhaltung der historischen Strukturen, der Rückstau an der Gebäudesanierung und die Erneuerung des öffentlichen Raumes im besonderen Interesse. Es ist dringend erforderlich, die Fördergebietskulissen anzupassen. Darüber hinaus ist auf der Grundlage des festgesetzten Sanierungsgebietes „Kitzingen Altstadt“ die Erneuerung mit Nachdruck auf den Weg zu bringen. Für den Kernbereich von Etwashausen sollte auch das Kommunalprogramm (Fassadenprogramm) zur Anwendung kommen. In der Anlage 1 sind die angepassten Fördergebiete im Programm „Stadtumbau West“ dargestellt.

 

 

Zukünftige Gebiete/ Begründung zur Anpassung

 

2.1. Larson Barracks (Innopark), Harvey Barracks (conneKT) inkl. Klosterforst

 

>>> Herausnahme dieser Konversionsgebiete aus der Förderkulisse (Stadtumbau West):

 

Beide Gebiete sind privatisiert und in der gewerblichen Entwicklung weit vorangeschritten, wodurch kein Förderbedarf seitens der Stadt besteht. Im Innopark hat die Stadt Kitzingen kein Eigentum (auch nicht die Erschließungsanlagen). Im Technologiepark conneKT hingegen werden die ertüchtigten Erschließungsanlagen an die Stadt übertragen. Darüber hinaus wurde der Flugplatz als Sonderlandeplatz reaktiviert. Der Klosterforst ist ein reines Waldgebiet in Staatseigentum, wodurch sich kein Förderbedarf und keine Fördermöglichkeit ergibt.

 

 

 

 

2.2. Richthofen Circle und Corlette Circle

 

>>> Herausnahme dieser Konversionsgebiete aus der Förderkulisse (Stadtumbau West):

 

Beide Gebiete sind privatisiert und in Nutzung. Der Richthofen Circle hat sich zum Wohngebiet mit Freizeitnutzung (Reitsport) und Hotel inkl. Gastronomie entwickelt, sodass die Entwicklung nahezu abgeschlossen ist. Der Corlette Circle ist als Unterkunft für Asylbewerber in Nutzung.

 

 

2.3. Innenstadt

 

>>> Anpassung der Förderkulisse (Stadtumbau West/I. Innenstadt):

 

Sinnvoll ist die Aktualisierung der Abgrenzung im Bereich der südlichen Innenstadt (Neu: I. Innenstadt), da bisher Grundstücke ohne planerischen Hintergrund geschnitten wurden. Daneben ist die Aufnahme der Alten Mainbrücke in den Umgriff sinnvoll, damit notwendige Fördermittel eingesetzt werden können. Darüber hinaus besteht Qualifizierungsbedarf im Bereich des sog. Schrottplatzes, weil dieses Gebiet ein großes Entwicklungspotential aufweist. Die Transformation zum innenstädtischen Wohngebiet in Verbindung mit Gewerbe und Sozialer Infrastruktur sowie dem Bahnhofsvorbereich wird Ziel der Stadtentwicklung sein.

 

 

2.4. Bereich Etwashausen

 

>>> Anpassung der Förderkulisse (Stadtumbau West/II. Etwashausen):

 

Sinnvoll ist die Rücknahme der Überschneidung mit dem Fördergebiet der „Sozialen Stadt“ im süd-östlichen Bereich. Dafür ist die Erweiterung der Förderkulisse Stadtumbau im Kernbereich von Etwashausen notwendig, um die Sanierung der Gebäude voranzubringen. Darüber hinaus soll die Anwendung des Kommunalen Förderprogramms ermöglicht werden. Auch eine Erweiterung um den Bereich Mondseeinsel ist sinnvoll, um hier ggf. tätig zu werden.

 

 

2.5. Marshall Heights

 

>>> Erhalt der Förderkulisse (Stadtumbau West/III Marshall Heights):

 

Noch ist offen, ob die Stadt neben den Erschließungsanlagen im Gebiet auch Eigentum (Wohngebäude, Flächen) erwirbt. Bisher hat die Stadt die KITA-Einrichtung im Zentrum erworben und realisiert fünf KITA-Gruppen. Der private Eigentümer entwickelt das Gesamtgebiet unter Berücksichtigung des Bestandes zum Wohngebiet.

 

 

2.6. Teilbereich Klosterforst (ehemaliges Kühlhaus)

 

>>> Erhalt der Förderkulisse (Stadtumbau West/IV. Klosterforst Warehouse):

 

Das Gelände befindet sich im Eigentum der BImA. Hinsichtlich einer möglichen Nachnutzung gibt es noch keine Entscheidung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.7. Soziale Stadt

 

>>> Erhalt der Förderkulisse (Soziale Stadt):

 

Der aktuelle Gebietsumgriff wurde im IHK von 2018 bestätigt.

 

 

Im Zusammenhang mit der Vorbereitenden Untersuchung (VU) Kitzingen Altstadt und der Festlegung des Sanierungsgebiets (Beschluss vom 15.11.2018, veröffentlicht am 18.12.2018) wurde das ISEK partiell fortgeschrieben. Dabei wurde bereits auf die Anpassung der Förderkulissen Bezug genommen.

 

Die Vertreter der Regierung von Unterfranken wurden in dem Zuge darüber informiert. Gegenüber der Stadt wurde signalisiert, den angepassten Fördergebieten zu folgen und diese Gebiete in das Förderprogramm „Stadtumbau West“ aufzunehmen.

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat beschließt die Anpassung des Programmgebietes „Stadtumbau West“ im

 Bereich der gesamten Stadt wie in der Anlage 1 dargestellt.