Betreff
Weiterführung der Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Kitzingen-Siedlung; Grundschule St. Hedwig; Grundschule Kitzingen-Siedlung
Vorlage
2019/171
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

„JaS - Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe und die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Dadurch sollen deren Chancen auf Teilhabe und eine eigenverantwortliche sowie gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. […] JaS wendet sich an junge Menschen [u. a.] aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist, […].“ (aus der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)

 

Ausgangslage:

 

D.-Paul-Eber-Mittelschule

Seit Januar 2008 wurde im Rahmen der staatlichen Modellförderung eine Ganztagsstelle für die Jugendsozialarbeit an der D.-Paul-Eber-Schule geschaffen. Initiiert wurde die Einrichtung durch die Schulleitung insbesondere mit Blick auf den Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (im Schuljahr 2010 waren es in einigen Klassen um die 65%) sowie deren Bedarf an weitergehenden pädagogischen Hilfen. Mit Finanzausschussbeschluss vom 15.11.2007 sowie Stadtratsbeschluss vom 22.11.2007 wurde für die Tätigkeit der/des Jugendsozialarbeiters/in ab dem Haushaltsjahr 2008 ein jährlicher Sachkostenzuschuss in Höhe von 1300 sowie ein Büroraum unbefristet bereitgestellt.

 

Mittelschule Kitzingen-Siedlung

Seit Januar 2000 werden für die Tätigkeit eines Jugendsozialarbeiters mit einem derzeitigen Stellenumfang von 0,5  in der Mittelschule Kitzingen-Siedlung Mittel zur Verfügung gestellt. Initiiert wurde diese Einrichtung im Rahmen des staatlich geförderten Modellprojekts der Jugendsozialarbeit, dass zunächst auf drei Jahre befristet wurde. Dabei wurde in dem damals vorgelegten Konzept der festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf herausgestellt. Das Modellprojekt wurde durch den Landkreis Kitzingen verlängert. Eine Förderung durch die Stadt Kitzingen in Form eines jährlichen Sachkostenzuschuss von 1.300 € für die Haushaltsjahre 2007 bis einschließlich 2012 mit Stadtratsbeschluss vom 01.06.2006, durch Koppelung an die Gültigkeit der Förderrichtlinie, wurde daraufhin befristet beschlossen. Mit Ablauf dieser Befristung wurde kein gültiger Beschluss zur Verlängerung der Förderung gefasst.

 

Grundschule St. Hedwig

 

Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 wurde an der St.-Hedwig-Grundschule eine Jugendsozialarbeiterin mit einem Stellenumfang von 0,5 eingesetzt. Initiiert wurde diese Einrichtung durch die Schulleitung insbesondere mit Blick auf den Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Um deren Integration adäquat fördern zu können, seien die im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags im Allgemeinen heranziehbaren Möglichkeiten nicht ausreichend. Mit Finanzausschussbeschluss vom 13.02.2014 wurde der Bereitstellung eines jährlichen Sachkostenzuschusses von 650 sowie einer Beteiligung mit 50% an den nach Abzug der staatlichen Fördergelder bleibenden Personalaufwendungen bis Ablauf des Schuljahres 2018/2019 befristet zugesagt.

 

Grundschule Kitzingen-Siedlung

Mit Schreiben vom 29.09.2016 beantragte die Schulleitung der Grundschule Kitzingen-Siedlung Unterstützung durch einen Jugendsozialarbeiter und erhielt zum 01.09.2017 eine beim Landkreis eingerichtete Stelle im Umfang von 0,5. Initiiert wurde die Einrichtung durch die Schulleitung insbesondere mit Blick auf den Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (im Schuljahr 2015/2016 waren es 34,2 %) sowie die zunehmende Anzahl von Kindern, die einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf benötigen. Die Kinder benötigen in zunehmendem Maße eine individuelle Betreuung. Um eine Integration adäquat fördern zu können, seien die im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags im Allgemeinen heranziehbaren Möglichkeiten nicht ausreichend. Mit Finanzausschussbeschluss vom 23.01.2017 wurde der Bereitstellung eines jährlichen Sachkostenzuschusses von 650 sowie einer Beteiligung mit 50 % an den nach Abzug der staatlichen Fördergelder bleibenden Personalaufwendungen bis Ablauf des Schuljahres 2018/2019 befristet zugesagt.

 

Förderrichtlinie:

 

Die derzeit gültige Förderrichtlinie vom 01.01.2013 ist bis 31.12.2019 gültig. Eine neue Förderrichtlinie ist in Bearbeitung und derzeit noch nicht rechtskräftig. Der Entwurf liegt der Stadt Kitzingen jedoch noch nicht vor. Die neue Förderrichtlinie soll für weitere fünf Jahre gelten.

Grundsätzlich obliegt die Gesamtverantwortung dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem Landkreis. Dieser sieht das Anliegen der Schulen auch als prinzipiell gerechtfertigt und den weiteren Bedarf an Jugendsozialarbeitern als gegeben an.

 

Zu fassende Beschlüsse:

 

Mittelschule Kitzingen-Siedlung

Zur Kostentragung durch Weiterführung der Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Kitzingen-Siedlung nach dem Haushaltsjahr 2012 fehlt eine gültige Beschlussfassung. Vor diesem Hintergrund ist ein rückwirkender Beschluss bis zum Haushaltsjahr 2013 notwendig. Analog des Finanzausschussbeschlusses vom 15.11.2007 sowie des Stadtratsbeschlusses vom 22.11.2007 zur Bereitstellung des jährlichen Sachkostenzuschusses in Höhe von 1300 für eine ganze Stelle eines Jugendsozialarbeiters  an der D.-Paul-Eber-Schule Kitzingen ist eine unbefristete Bewilligung auch bei der Mittelschule Kitzingen-Siedlung als unproblematisch zu sehen, da die Aufwendungen konstant bleiben.

Die Verwaltung schlägt daher vor, für die Tätigkeit der/des Jugendsozialarbeiters/in im Umfang einer 0,5 Stelle ab dem Haushaltsjahr 2020 auf unbestimmte Zeit einen jährlichen Sachkostenzuschuss in Höhe von 650 bereitzustellen.

 

Grundschule St. Hedwig und Grundschule Kitzingen-Siedlung

Die Kostenzusagen der Stadt zur Jugendsozialarbeit an der St.-Hedwig-Grundschule mit Beschluss vom 13.02.2014 und der Grundschule Kitzingen-Siedlung mit Beschluss vom 26.01.2017 enden mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019. Das Landratsamt bittet mit Schreiben vom 24.06.2019 um Bestätigung der Stadt zur Mitfinanzierung dieser JaS-Stellen.

Seinerzeit wurde für die JaS-Stellen an der St.-Hedwig-Grundschule sowie an der Grundschule Kitzingen-Siedlung ein Kompromiss erarbeitet, nach welchem der Landkreis die Stelle schafft und sich Stadt und Landkreis die Personalkosten teilen. Ein Büro sollte vom Sachaufwandsträger, also der Stadt, in der Schule zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin wird für die JaS ein Sachkostenzuschuss von 1.300 € (bei einem Stellenumfang von 0,5 - 650 €) geleistet.

Die vom Sachaufwandsträger zu bewilligenden Sachkosten pro Haushaltsjahr belaufen sich bei einem Stellenumfang von 0,5 sowohl bei der St.-Hedwig-Grundschule als auch bei der Grundschule Kitzingen-Siedlung auf derzeit 650 . Die hinzukommenden Personalaufwendungen variieren zwischen den Haushaltsjahren.

Die von der Stadt getragenen Personalkosten an der St.-Hedwig-Grundschule beliefen sich in den zurückliegenden drei Haushaltsjahren auf 12.435,33 € (2016), 12.739,63 € (2017) bzw. 13.366,94 € (2018). Bei der Grundschule Kitzingen-Siedlung beliefen sie sich mit Aufnahme der Tätigkeit am 01.09.2017 auf 3.562,41 (2017) bzw. 10.966,10 (2018).

Angesichts der variablen Kostensituation sollte eine Beschlussfassung daher an die Gültigkeit der Förderrichtlinie gekoppelt werden und nicht unbefristet erfolgen. Da eine neue Förderrichtlinie noch nicht rechtskräftig vorliegt ist mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 eine vorübergehende Beschlussfassung bis zum 31.12.2019 erforderlich.

Die Verwaltung schlägt daher vor, unter Vorbehalt der projektbezogenen Förderung durch den Freistaat Bayern sich sowohl bei der St.-Hedwig-Grundschule als auch bei der Grundschule Kitzingen-Siedlung mit 50 % an den nach Abzug der staatlichen Fördergelder verbleibenden Kosten für eine halbe JaS-Stelle für die Dauer des derzeit geltenden Förderprogramms bis zum 31.12.2019 zu beteiligen und die jeweiligen Räumlichkeiten sowie den jeweiligen Sachkostenzuschuss von 650 € bereitzustellen.

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

Mittelschule Kitzingen-Siedlung

 

2.      An der Mittelschule Kitzingen-Siedlung wird für die Haushaltsjahre 2013 bis 2019 rückwirkend die jährliche Bereitstellung eines Sachkostenzuschusses in Höhe von 650 für die Tätigkeit der/des Jugendsozialarbeiters/in genehmigt.

 

3.      Für die Tätigkeit der/des Jugendsozialarbeiters/in im Umfang einer 0,5 Stelle wird an der Mittelschule Kitzingen-Siedlung ab dem Haushaltsjahr 2020 ein jährlicher Sachkostenzuschuss in Höhe von 650 bereitgestellt.

 

Die Stadt stellt für diesen Zeitraum ein Büro innerhalb der Räumlichkeiten der Mittelschule Kitzingen-Siedlung zur Verfügung.

 

Grundschule St. Hedwig

 

4.      Vorbehaltlich der projektbezogenen Förderung durch den Freistaat Bayern beteiligt sich die Stadt Kitzingen mit 50 % an den nach Abzug der staatlichen Fördergelder verbleibenden Kosten für eine halbe JaS-Stelle an der Grundschule St. Hedwig für die Dauer des derzeit geltenden Förderprogramms bis zum 31.12.2019.

 

Für die Tätigkeit der/des Jugendsozialarbeiters/in im Umfang einer 0,5 Stelle wird an der Grundschule St. Hedwig für diesen Zeitraum ein jährlicher Sachkostenzuschuss in Höhe von 650 € bereitgestellt.

 

Die Stadt Kitzingen stellt für diesen Zeitraum ein Büro innerhalb der Räumlichkeiten der Grundschule St. Hedwig zur Verfügung.

 

Grundschule Kitzingen-Siedlung

 

5.      Vorbehaltlich der projektbezogenen Förderung durch den Freistaat Bayern beteiligt sich die Stadt Kitzingen mit 50 % an den nach Abzug der staatlichen Fördergelder verbleibenden Kosten für eine halbe JaS-Stelle an der Grundschule Kitzingen-Siedlung für die Dauer des derzeit geltenden Förderprogramms bis zum 31.12.2019.

 

Für die Tätigkeit der/des Jugendsozialarbeiters/in im Umfang einer 0,5 Stelle wird an der Grundschule Kitzingen-Siedlung für diesen Zeitraum ein jährlicher Sachkostenzuschuss in Höhe von 650 € bereitgestellt.

 

Die Stadt Kitzingen stellt für diesen Zeitraum ein Büro innerhalb der Räumlichkeiten der Grundschule Kitzingen-Siedlung zur Verfügung.