Betreff
Antrag der KIK-Fraktion Nr. 175 vom 01.06.2019
Wohnraumoffensive und Auflage eines Kitzinger Wohnraumprogrammes
Vorlage
2019/164
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Antrag der KIK-Fraktion vom 01.06.2019.

Siehe Anlage 1.

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

 

Der o.g. Antrag der KIK-Fraktion zielt im Kern auf die Schaffung von 130 neuen Wohnungen im Segment des Sozialen Wohnungsbaus. Begründet wird der Antrag mit dem Bedarf, der sich aus der jahrzehntelangen Zurückhaltung bei der Realisierung entsprechender Wohnungen ergibt.

 

Das für die Stadt Kitzingen vorliegende „Wohnraumkonzept 2030“ (Stand: Dez. 2014) benennt u. a. nur 4 %  des Gesamtwohnungsbestandes als „Sozialen Wohnungsbau“. Diese Angabe und die weiteren Ausführungen des Konzeptes bedürfen vor dem Hintergrund der Entwicklung der Überprüfung und ggf. einer Fortschreibung.

 

Seit Vorliegen des „Wohnraumkonzept 2030“ wurden in Kitzingen ca. 300 Wohneinheiten genehmigt bzw. zum Teil realisiert. Weitere Wohnungen (EFH) werden im Hammerstiel (ca. 30 Bauplätze) bzw. Wilhelmsbühl (ca. 10 Bauplätze) planerisch vorbereitet. In den Marshall Heights gibt es Potenzial für ca. 600 Wohnungen (ca. 100 sogenannte Texashäuser sind bereits wiederbewohnt). Auch wenn diese Wohnungen nicht dem „Sozialen Wohnungsbau“ zugeordnet werden können, ist das Angebot und der Effekt des Nachzuges nicht zu unterschätzen.

 

Frau Hick, Geschäftsführerin der Kitzinger BauGmbH schreibt in Ihrer Zuarbeit zu diesem Antrag u. a. dass die Kitzinger BauGmbH nicht in der Lage ist über die 59 Sozialwohnungen, die sie in den nächsten drei Jahren erstellen wird (Breslauer Straße), weitere Sozialwohnungen ohne finanzieller Unterstützung der Stadt zu bauen. Momentan ist der Anteil der Kitzinger Baugesellschaft 1/3 sozialer Wohnungsbau, 2/3 finanziert. Alle Wohnungen der Kitzinger BauGmbH, die nach 1975 errichtet worden sind, sind öffentlich gefördert.

 

Unter Berücksichtigung der komplexen Thematik empfiehlt die KIK-Fraktion eine Sondersitzung zu diesem Thema durchzuführen. Der Oberbürgermeister steht dem offen gegenüber. Hierbei sollten die beiden Anträge der KIK Fraktion Nr. 175 und 176 Gegenstand der Sondersitzung sein.

 

Vor dem Hintergrund der bekannten personellen Konflikte im Bauamt ist die Vorbereitung einer Sondersitzung durch das Bauamt aktuell nicht möglich. Die personellen Ressourcen, insbesondere in der Stadtplanung, genügen noch nicht um diese Aufgabe zu bewältigen. Sobald sich eine Verbesserung abzeichnet ist eine Vorbereitung der Sondersitzung in der ersten Jahreshälfte 2020 denkbar.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt die Auflage eines Kitzinger Wohnraumprogrammes mit der Zielsetzung bis Ende des Jahres 2026 in den Kategorien „Sozialer Wohnungsbau“ oder „Wohnungen mit Mitpreisbindung“ im Stadtgebiet 130 neue Wohnungen entstehen zu lassen, in Verbindung mit einem effektiven und nachhaltigen Kernstadtmanagement.