Betreff
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019,
das Investitionsprogramm 2018 - 2022 und die Finanzplanung 2018 - 2022
sowie über den Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe
Vorlage
2019/082
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Siehe „Vorlagebericht der Stadtkämmerei zur Haushaltsverabschiedung“ vom …. sowie „Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen“ vom…

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Haushaltssatzung

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung und des § 6 der Satzung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt:

 

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                        56.053.540 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                        19.852.650 €

ab.

 

 

Der Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt:

 

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                                 6.300 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                               22.500 €

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 730.000 € festgesetzt.

 

Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        315 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                  315 v. H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                    360 v.H.

 

 

§ 5

 

1.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

 

2.    Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.

 

 

3.      Haushaltsplan

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2019 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:

 

·         Gesamtplan

·         Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit

Deckungsvermerken und sonstigen Vollzugsbestimmungen

·         Sammelnachweis

·         Stellenplan

 

4.    Finanzplan und Investitionsprogramm

Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2018 bis 2022 mit folgenden Summen.

 

für 2018                                                     74.024.370 €

für 2019                                                     75.906.190 €

für 2020                                                     73.898.330 €

für 2021                                                     73.871.060 €

für 2022                                                     66.581.810 €                                                  

 

 

 

 

 

 

und das der Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm mit folgenden Summen:

 

für 2018                                                     20.531.600 €

für 2019                                                     19.852.650 €

für 2020                                                     18.658.350 €

für 2021                                                     17.795.950 €

für 2022                                                     11.669.250 €

 

 

5.    Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2019 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgenden Summen:

 

Verwaltungshaushalt                                          6.300 €

Vermögenshaushalt                                         22.500 €