das Investitionsprogramm 2018 - 2022 und die Finanzplanung 2018 - 2022
sowie über den Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe
Siehe „Vorlagebericht der Stadtkämmerei zur Haushaltsverabschiedung“ vom …. sowie „Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen“ vom…
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Haushaltssatzung
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung und des § 6 der Satzung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 56.053.540 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.852.650 €
ab.
Der Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.300 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 22.500 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 730.000 € festgesetzt.
Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 315 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 315 v. H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
2. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
3. Haushaltsplan
Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2019 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:
· Gesamtplan
· Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit
Deckungsvermerken und sonstigen Vollzugsbestimmungen
· Sammelnachweis
· Stellenplan
4. Finanzplan und Investitionsprogramm
Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2018 bis 2022 mit folgenden Summen.
für 2018 74.024.370 €
für 2019 75.906.190 €
für 2020 73.898.330 €
für 2021 73.871.060 €
für 2022 66.581.810 €
und das der Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm mit folgenden Summen:
für 2018 20.531.600 €
für 2019 19.852.650 €
für 2020 18.658.350 €
für 2021 17.795.950 €
für 2022 11.669.250 €
5. Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen
Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2019 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgenden Summen:
Verwaltungshaushalt 6.300 €
Vermögenshaushalt 22.500 €