Betreff
„WirKT“ Koordinationszentrum Bürgerschaftliches Engagement
hier: Antrag auf Förderung
Vorlage
2019/076
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf den aktuellen Antrag des Koordinationszentrums Bürgerschaftliches Engagement „WirKT“ vom 19.01.2019 wird verwiesen (Anlage 1).

 

„WirKT“ zeigt in ihrem Antrag nochmals die Entstehung im Jahr 2012, die weitere Entwicklung bis heute sowie die finanzielle Unterstützung verschiedener Träger auf.

 

Aufgrund des Wegfalls der Förderung des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Jahr 2015 beantragte „WirKT“ als Ausgleich der dann fehlenden 12.000,00 € eine Aufstockung des Zuschusses des Landkreises (auf 24.000,00 €) sowie einen Zuschuss der Stadt Kitzingen in Höhe von 6.000,00 €.

 

Zum damaligen Zeitpunkt wurde im Kreisausschuss eine geringere Beteiligung des

Landkreises in Höhe von 15.000,00 € beschlossen. Deshalb erfolgte ein neuer Antrag an

die Stadt Kitzingen zum Ausgleich der fehlenden Förderung und damit zur Erhöhung des Zuschusses auf 15.000,00 €.

Die Beschlussentwürfe zur Förderung von „WirKT“ wurden am 23.04.2015 in der Sitzung des Finanzausschusses abgelehnt (Sitzungsvorlage sowie Auszug als Anlage 2).

 

Im aktuellen Antrag des Koordinationszentrums Bürgerschaftliches Engagement „WirKT“ wird um eine jährliche Unterstützung in Höhe von 10.000,00 € gebeten.

 

In ihrem Antrag wird auch auf die nun bessere Lage und Erreichbarkeit des Büros in der Marktstraße sowie auf das höhere finanzielle Engagement der AWO verwiesen.

 

Nachdem es letztlich die Entscheidung des politischen Gremiums ist, gibt die Verwaltung als Grundlage folgende Anmerkungen:

 

·      Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Koordinationszentrum eine wertvolle Aufgabe für den Landkreis Kitzingen und somit auch für die Stadt Kitzingen übernimmt.

 

·      Für die Stadt Kitzingen stellt dies eine freiwillige Leistung dar.

 

·      Es ist bedenklich, dass der Staat nach einer Anschubfinanzierung nun die Last und somit die Verantwortung auf die Kommunen (Landkreis und Stadt) abwälzt.

 

·      Auch wenn der Schwerpunkt der Arbeit in der Stadt Kitzingen erfolgt, so leistet auch die Stadt, ebenfalls wie alle weiteren Gemeinden, bereits ihren Beitrag über die Kreisumlage.

 

·      Die Stadt Kitzingen fördert für ihren Bereich über das Vereinswesen in hohem Maße ehrenamtliches Engagement.

 

·      In den Jahren 2017 – 2019 wurde eine Finanzierung des Landratsamtes Kitzingen in Höhe von 22.500 € jährlich gewährleistet. Unklar ist, wie diese in Zukunft aussehen wird. Die Stadt Kitzingen beteiligte sich direkt an keinen Kosten.

 

·      Bei einer möglichen Förderung ist das Verhältnis zwischen Landkreis sowie dem Anteil der Stadt Kitzingen zu beachten (in Kitzingen leben 25 % der Landkreisbevölkerung). Ausgehend vom Zuschuss des Landkreises in Höhe von 22.5000,00 € wären dies 5.625,00 €.

 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2019/076 wird Kenntnis genommen.

 

2 a) Es besteht Einverständnis, das Koordinationszentrum Bürgerschaftliches Engagement „WirKT“ für drei Jahre befristet mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zu unterstützen.

 

Alternative

 

 b) Es besteht Einverständnis, das Koordinationszentrum Bürgerschaftliches Engagement  „WirKT“ für drei Jahre befristet mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe

von _____________ zu unterstützen.

 

3.    Die Mittel werden im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung außerplanmäßig bei Haushaltsstelle 4701.7012 im Jahr 2019 bereitgestellt.

 

Alternative

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Antrag auf finanzielle Unterstützung des Koordinationszentrums für Bürgerschaftliches Engagement „WirKT“ wird abgelehnt.