HSt. 2112 6385 - Grundschule Siedlung - Budget;
Kosten der freiwilligen Schülerbeförderung, Schulkinder Hoheim und Sickershausen
HSt. 2132 6795 - Mittelschule Siedlung - Budget;
Innere Verrechnungen Benutzung städt. Schulen und Sportanlagen
HSt. 5500 7093 - Zuschüsse für lfd. Zwecke an Sportverbände und -vereine;
Nutzung städtischer Sportanlagen
HSt. 2112 6385:
Stellungnahme SG 13:
Der Bayerische kommunale Prüfungsverband
(BKPV) hat die Jahre 2011 - 2015 der Stadt Kitzingen geprüft. Bei der
Überprüfung wurde festgestellt, dass bei der Schülerbeförderung für den
Berichtszeitraum Schülerzahlen gemeldet wurden, bei denen die Voraussetzung für
eine Förderung nicht gegeben waren, weil der zurückzulegende Schulweg kürzer
als 2 oder 3 km ist bzw. die besondere Gefährlichkeit des Schulweges nicht mehr
zutraf (Hoheim und Sickershausen).
Für die Schülerbeförderung -sofern sie nach
dem Gesetz notwendig ist-, erhält die Stadt vom Freistaat Bayern eine Zuweisung
gem. Art. 10 a BayFAG von ca. 60 % der Beförderungs-kosten.
Gleichwohl kann eine Kommune eine
Beförderung einrichten wenn sie der Ansicht ist, sie sei aus deren Sicht
notwendig. Diese Beförderung ist dann allerdings nicht zuwendungsfähig und
stellt eine freiwillige Leistung der Kommune dar.
Gem. StR-Beschluss vom 15.03.2018 wird die
Schülerbeförderung von Hoheim und Sickershausen zur Grund- und Mittelschule
Kitzingen Siedlung im bisherigen Umfang geleistet. Für Kinder die keinen
gesetzlichen Beförderungsanspruch haben wird die Schülerbeförderung als
freiwillige Leistung weitergeführt.
Die Kosten für die Hoheimer und
Sickershäuser Schüler wurden bisher als zuwendungs-fähige Ausgaben auf UA 2901
gebucht. Da diese aber Kosten der freiwilligen Schülerbeförderung darstellen,
müssen sie auf einer separaten Haushaltsstelle gebucht werden. Diese
Haushaltsstelle (2112 6385) wurde für 2018 neu angelegt, weshalb eine
Haushaltsüberschreitung für die Ausgaben in Höhe von 40.770,38 € notwendig ist.
HSt. 2132 6795:
Der Verrechnungssatz für die Schulsportstunden ist höher ausgefallen als bei der Ansatzbildung eingeplant war (siehe HSt. 5500 7093).
HSt. 5500 7093:
Der Verrechnungssatz für Vereinssportstunden weicht aufgrund der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen der Sportanlagen vom Haushaltsansatz ab.
Aufgrund von Mehrausgaben u. a. für Betriebs- und Unterhaltskosten der Dreifachsporthalle im Sickergrund, der Freisportanlage Sickergrund und der Florian-Geyer-Halle sowie Mindereinnahmen bei den Vereinsgebühren errechnet sich ein höherer Stundensatz, der durch einen höheren Zuschuss der Stadt Kitzingen ausgeglichen wird.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Haushaltsüberschreitungen für das Rechnungsjahr 2018 bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs- betrag |
VwHh: 2112 6385 2132 6795 5500 7093 |
Grundschule
Siedlung - Budget; Kosten der freiwilligen
Schülerbeförderung, Schulkinder Hoheim
und Sickershausen Mittelschule
Siedlung - Budget; Innere
Verrechnungen Benutzung städt. Schulen und
Sportanlagen Zuschüsse für lfd.
Zwecke an Sportverbände und -vereine; Nutzung
städtischer Sportanlagen |
0 € 32.300 € 110.000 € |
40.771 € 45.625 € 140.313 € |
werden genehmigt.
Die Deckungen erfolgen durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000 0030 - Gewerbesteuer.