Betreff
Teilnahme am Projektaufruf 2018 für das Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur";
Generalsanierung der Dreifachsporthalle im Sickergrund
Vorlage
2018/218
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2016 wurde die Verwaltung beauftragt ein VgV-Verfahren für die Generalsanierung der Dreifachsporthalle im Sickergrund durchzuführen. Das VgV-Verfahren wurde am 21.07.2017 durchgeführt und das Architekturbüro Roth & Partner mit der Planung beauftragt.

 

Es liegt ein grober Kostenüberschlag vom Architekturbüro Roth & Partner in Höhe von derzeit 9.611.000 € für die Generalsanierung der Dreifachsporthalle vor. Da die Maßnahme erst im Jahr 2020 umgesetzt werden soll, wurde bereits eine Kostensteigerung berücksichtigt und der Kostenüberschlag für die Generalsanierung im Jahr 2020 in Höhe von rd. 10.571.000 € angesetzt. Die Gesamtkosten basieren auf einer ersten groben Überschlagsrechnung über pauschale Kostenkennwerte. Es handelt sich um keine Kostenschätzung oder Kostenberechnung. Dies wurde kurzfristig für die Bewerbung zum Projektaufruf 2018 ermittelt. Eine detaillierte Kostenschätzung auf dem Stand der Vorentwurfsplanung soll für die Vorstellung in der Stadtratssitzung im Oktober vorliegen.

 

Die Dreifachsporthalle wird derzeit von Vereinen (Öffentlichkeit) zu 53,03 % und von Schulen zu 46,97 % genutzt.

 

Bei der Regierung von Unterfranken wird eine Förderung für die Generalsanierung beantragt. Die Regierung von Unterfranken fördert jedoch nur den schulisch genutzten Anteil (der Fördersatz nach Art. 10 FAG beträgt zur Zeit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten). Für den öffentlich genutzten Teil der Sporthalle gab es bisher keine Fördermöglichkeit.

 

Mit Schreiben vom 2. August 2018 teilte der Bayerische Gemeindetag mit, dass ein Bundesförderprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen für den öffentlichen Bereich in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Projektaufruf 2018 - aufgelegt wurde. In diesem Förderprogramm wird der öffentlich genutzte Anteil an Sporthallen (Dreifachsporthalle = 53,03 %) mit 45 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert (die Stadt Kitzingen ist bei der Maßnahme vorsteuerabzugsberechtigt). Für dieses Förderprogramm hat der Bund Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für diese Förderung ist eine Bewerbung mit Ratsbeschluss zur Teilnahme am Projektaufruf.

 

Die eingereichten Projekte werden nach folgenden Kriterien ausgewählt:

 

  • besondere regionale oder überregionale Wahrnehmbarkeit
  • begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration in der Kommune
  • erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen
  • Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, lange Nutzbarkeit
  • städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld
  • hohes Innovationspotenzial

 

Die vorgegebenen Fristen der formlosen Anzeige des Antrags bei der Städtebauförderung der Regierung von Unterfranken, der Einreichung der Projektanträge bei easy-Online sowie der Einreichung der Projektskizze in Schriftform an die Regierung von Unterfranken und den Bund wurden eingehalten. Das Fristende für die Nachreichung des Beschlusses ist der 20. September 2018.

 

 

Da die Maßnahme zügig umgesetzt werden soll, erfolgt die Veröffentlichung der ausgewählten Kommunen bereits im Oktober 2018. Für den Fall, dass die Maßnahme der Stadt Kitzingen ausgewählt wird, ist der Zuwendungsantrag bis zum 15. November 2018 einzureichen. Die Erteilung des Zuwendungsbescheids soll noch im Dezember 2018 erfolgen.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadt Kitzingen nimmt am Projektaufruf 2018 des Bundesförderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit folgender Maßnahme teil:

 

„Generalsanierung der Dreifachsporthalle, öffentlicher Nutzungsanteil“