Betreff
Nordtangente BA III b - Umbau Kreuzung Nordtangente/St 2271 zu einer höhenfreien Kreuzung Umbauvereinbarung mit Staatlichem Bauamt
Vorlage
261/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.        Ausgangslage

 

a)        Das Baurecht für den Bau der Nordtangente BA III b wurde mit Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 84 Großlangheimer Straße Nord vom 28.02.2005 erlangt.

 

b)        Mit Grundsatzbeschluss vom 06.12.2007 besteht Einverständnis mit der vorgelegten Entwurfsplanung sowie Zustimmung zu den vorbereitenden Dammschüttungen mit Überschussboden aus dem BA I. Zudem wurde die örtliche Durchführung der Gesamtmaßnahme BA III b auf die Jahre 2012 bis 2013 festgelegt.

 

c)         Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 24.02.2011 wurde der Vorsorgemaßnahme „Verkehrsgerechter Anschluss an die St 2271“ zugestimmt. Die Umsetzung erfolgte bis zur Kleinen Gartenschau.

 

d)        Mit Stadtratsbeschluss vom 17.03.2011 wurde der Grundsatzbeschluss zur Zustimmung des Förderprogramms „Staatsstraßenumfahrung in gemeindlicher Sonderbaulast“ gefasst. 

 

e)        Eine Umbauvereinbarung zwischen Stadt Kitzingen und dem Staatlichen Bauamt seht noch aus.

 

 

 

2.        Umbauvereinbarung

 

In der Stadtratsitzung vom 17.03.2011 wurde folgender Beschluss gefasst:

 

„Die Stadt Kitzingen erklärt sich, unter der Voraussetzung der Aufnahme in das Förderprogramm „Staatsstraßenumfahrung in gemeindlicher Sonderbaulast“, den höhenfreien Knotenpunkt Nordtangente mit St 2271 herzustellen. Eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung wird zwischen der Stadt Kitzingen und dem Freistaat Bayern erstellt.“

 

Die Stadt Kitzingen wurde mittlerweile in das Förderprogramm aufgenommen. Ein entsprechender Zuwendungsantrag für den „Umbau der bestehenden höhengleichen Kreuzung Nordtangente / St 2271 zu einer höhenfreien Kreuzung“ wird derzeit über das Staatliche Bauamt Würzburg an die Regierung von Unterfranken gestellt.

 

Gemäß Forderung der Regierung von Unterfranken ist noch eine Umbauvereinbarung zwischen der Stadt Kitzingen und dem Staatlichen Bauamt abzuschließen. Die Umbauvereinbarung regelt, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, die Durchführung (Baulast) der Baumaßnahme durch die Stadt Kitzingen. Die Unterlagen werden derzeit erstellt. Eine Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Unterzeichnung der Umbauvereinbarung ist erforderlich.

 

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 17.03.2011, Grundsatzbeschluss Zustimmung zum Förderprogramm „Staatsstraßenumfahrungen in gemeindlicher Sonderbaulast“, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, eine Umbauvereinbarung zwischen der Stadt Kitzingen und dem Staatlichen Bauamt abzuschließen.