Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderung - Stadtumbau West - Förderung von Privatmaßnahmen, Sanierung Deutsches Fastnachtsmuseum Luitpoldstr. 4 und Rosenstr. 8/10 Antragsteller: Stiftung Kulturzentrum Fasching-Fastnacht-Karneval
Vorlage
256/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die Stiftung Kulturzentrum Fasching-Fastnacht-Karneval beantragt für den Umbau und die Sanierung des Deutschen Fastnachtsmuseum in der Luitpoldstr. 4 und Rosenstr. 8/10 einen Zuschuss in Höhe von 1.185.000 € aus Städtebaufördermitteln (davon 40 % Stadt Kitzingen und 60 % Regierung von Unterfranken).

 

Nachdem der Falterturm (ca. 300 m² Ausstellungsfläche) aus Brandschutzgründen für Gruppen nicht mehr begehbar ist, sollen die Gebäude Luitpoldstr. 4 und Rosenstr. 8/10 zu einem zentralen Museumsgebäude zusammengefasst werden mit dem städtebaulichen Ziel, das Stadtzentrum mit einer kulturellen und öffentlich zugänglichen Einrichtung zu beleben. Herr Schlereth von der Stiftung Kulturzentrum Fasching-Fastnacht-Karneval wird am 06.10.2011 das Konzept hierzu dem Stadtrat näher erläutern.

 

Die Maßnahme wird in die Bedarfsmitteilung zum Bund-Länder-Städtebauförderungspro-gramm - Stadtumbau West 2012 aufgenommen.

Bisher waren im Haushalt für Brandschutzmaßnahmen im Falterturm insgesamt 325.000 € (50.000 € in 2011 und 275.000 € in Finanzplanungsrest) veranschlagt.

 

 

Die Privatmaßnahme Umbau und Sanierung des Deutschen Fastnachtmuseum in der Luitpoldstraße 4 und Rosenstraße 8/10 durch die Stiftung Kulturzentrum Fasching-Fastnacht-Karneval wird mit einem voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrag in Höhe

von 1.185.000 € gefördert.

 

Der Zuschussanteil der Stadt Kitzingen beträgt maximal 475.000 € (40 %).

Vorbehaltlich der Prüfung und Bewilligung durch die Regierung von Unterfranken zuzüglich eines 60 % Anteils von 710.000 €. In Aussicht gestellte Städtebaufördermittel werden von der Stadt Kitzingen nicht vorfinanziert sondern erst nach Bewilligung und erfolgtem Abruf weitergeleitet. Der Zuschuss der Stadt Kitzingen kann gemäß der Modernisierungsver-einbarung ausbezahlt werden.