1.
Verfahrensstand
(1)
Der Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 „Gewerbegebiet Innopark
Kitzingen“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes (36.
Änderung) wurde am 25.11.2010 in öffentlicher Sitzung vom Stadtrat gefasst.
(2)
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.12.2010
frühzeitig unterrichtet und am Bebauungsplanverfahren beteiligt.
(3)
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 20.12.2010 im Rahmen einer
Bürgerversammlung in der Rathaushalle statt.
(4)
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen wurden am 03.03.2011 in
öffentlicher Stadtratssitzung abgewogen und beschlossen.
(5)
Der Planentwurf wurde am
03.03.2011 im Rahmen der öffentlichen Stadtratssitzung gebilligt.
(6)
Der gebilligte
Planentwurf wurde nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.03.2011 bis
einschließlich 22.04.2011 öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.03.2011 nach
§ 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2
Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
2.
Anlass und Ziel
der Planung, Kostenübernahme
Die
Fläche des ehemaligen Militärgeländes der Larson Barracks wurde von der
Innopark Kitzingen GmbH mit dem Ziel erworben, sie in ein modernes
Gewerbegebiet mit Bildungs-, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
umzuwandeln. Unterstützend soll ein Gründerzentrum geschaffen werden in dem sich
junge Unternehmen aus Zukunftsbranchen ansiedeln können. Die Schaffung von
neuen Arbeitsplätzen steht dabei im Vordergrund, wobei bestehende Gebäude nach
Möglichkeit weitergenutzt werden sollen.
Gleichzeitig
dient die Planung der Wiedernutzung einer militärischen Brachfläche und damit
der Vermeidung der Inanspruchnahme bisher unbebauter Flächen für die
Siedlungsentwicklung.
Der
mittlere Teil der Anlage wurde bereits 1936 für die Wehrmacht errichtet. Die
Übernahme der Kaserne durch die US-Streitkräfte erfolgte 1945. Sie nutzten das
gesamte Areal für militärische Zwecke. In den 1950er Jahren wurden einige
Gebäude als Ergänzung der bereits vorhandenen Bebauung neu errichtet. In den
1980er Jahren wurden insbesondere weitere Lagergebäude im nördlichen und Wohngebäude
im südlichen Teil erbaut. Das Areal wurde 2007 von den US-Streitkräften an die
Bundesrepublik zurückgegeben und stand seitdem unter der Verwaltung der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Mit
dem Grundsatzbeschluss der Stadt Kitzingen vom 10.12.2009 zur Definition der
Entwicklungsrichtung ist die Zielrichtung der gewerblichen Nutzung definiert
worden. Am 25.11.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Kitzingen die
Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes, um die Entwicklung des
Gebietes in die Wege zu leiten.
Die
Innopark Kitzingen GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Standort Larson
Barracks innovativ und nachhaltig gewerblich zu nutzen. Das Unternehmen kümmert
sich sowohl um die planungsrechtlichen Grundlagen als auch um die Verwaltung
und Bewirtschaftung der gesamten Einrichtung.
Die
gesamten Kosten des Planverfahrens trägt der Investor. Hierüber wurde zwischen
ihm und der Stadt Kitzingen ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
3.
Planungsrechtliche
Situation
Für
das Gebiet existiert bislang kein Bebauungsplan, der Flächennutzungsplan stellt
Gemeinbedarfsfläche dar. Daher ist es erforderlich, einen Bebauungsplan
aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Im
Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) aus dem Jahr 2006 wurden den
Larson Barracks noch Wohn- und Erholungsnutzungen zugeschrieben; das
Entwicklungskonzept wird jedoch derzeit fortgeschrieben.
Infolge
des Interesses der Innopark Kitzingen GmbH, den Konversionsstandort als
Gesamtareal zu übernehmen und zu einem Gewerbegebiet mit Bildungs-, Forschungs-
und Entwicklungseinrichtungen zu entwickeln, bietet sich für die Stadt
Kitzingen die Möglichkeit hier neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Region
als Forschungszentrum zu etablieren. In der Fortschreibung des
Entwicklungskonzeptes wird die momentane Entwicklungsrichtung berücksichtigt.
Bei
der Betrachtung der drei großen Konversionsflächen in Kitzingen (Larson
Barracks, Marshall Heights und Harvey Barracks) hat sich das Gelände der Larson
Barracks für die Ansiedlung eines Innovations- und Technologieparks als am
geeignetsten erwiesen. Die Marshall Heights sind überwiegend mit Wohngebäuden
bebaut, die sich für eine kurzfristige gewerbliche Umnutzung nicht eignen,
außerdem weist das Gelände relativ viele geneigte Flächen auf und ist auf
mehreren Seiten von Wohnbebauung umgeben. Bei den Harvey Barracks handelt es
sich zwar um eine ebene Fläche, jedoch ist der überwiegende Teil der noch
unbebauten Flächen als FFH-Gebiet geschützt und daher nicht baulich nutzbar.
Somit bietet auch diese Fläche keine ausreichenden langfristigen
Entwicklungsoptionen.
4.
Größe des
Gebietes, Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 1630 teilweise, 1907
teilweise, 2227, 2228, 2229 teilweise, 2447 teilweise, 2447/3 teilweise,
2447/4, 2526, 2526/3 und 2569 und umfasst ca. 55 ha. Die Grundstücke befinden
sich mit Ausnahme der öffentlichen Erschließungsstraßen (Flurnummern 1630
teilweise, 1907 teilweise, 2228 und 2229 teilweise) und dem Betriebsgelände der
Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (Flurnummer 2228) im Besitz der
Innopark Kitzingen GmbH.
5.
Empfehlung der
Verwaltung
Die
Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen
gemäß beiliegender Abwägungstabelle und die Feststellung des
Flächennutzungsplanes bzw. den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes wurde zwischen dem 21.03.2011 und dem 22.04.2011 durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend den in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung vorgeschlagenen Abwägungsvorschlägen beschlossen.
3. Der Stadtrat stellt die 36. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 03.03.2011 fest und beschließt den Bebauungsplan Nr. 103 „Gewerbegebiet Innopark Kitzingen“ in der Fassung vom 29.09.2011 gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 81 BayBO sowie § 23 GemO als Satzung.
4. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die 36. Änderung des Flächennutzungsplans der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung einzureichen und die Genehmigung anschließend öffentlich bekannt zu machen.
5. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch die Regierung von Unterfranken, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes öffentlich bekannt zu machen.