Siehe zunächst den Antrag der Bayernpartei vom 04.12.2017 (Anlage 1).

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Stadt Kitzingen gewährt bereits seit dem Stadtratsbeschluss vom 21.03.2007 (Anlage 2) einen Rabatt von 10 % auf alle städtischen Baugrundstücke für junge Familien mit mindestens einem Kind bis zu 18 Jahren.

 

Der Familienrabatt wurde zunächst mit Beschluss vom 12.03.2009 (Anlage 3) bis 31.12.2010 verlängert und wird seit dem weiteren Beschluss vom 27.01.2011 (Anlage 4) unbefristet gewährt.

 

Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

 

  1. In den Genuss des Rabatts kommen Familien, in denen zum Zeitpunkt der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages oder innerhalb der Frist von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Beurkundung mindestens ein Kind unter 18 Jahren vorhanden ist.

 

  1. Der Rabatt wird sofort vom Kaufpreis abgezogen.

 

  1. Familien gleichgestellt sind eheähnliche Gemeinschaften gleich welchen Geschlechts und Alleinerziehende.

 

  1. Voraussetzung für die Gewährung des Familienrabatts ist die mindestens 5-jährige Eigennutzung des zu errichtenden Wohngebäudes.

 

  1. Bei einem Verstoß gegen auch nur eine der vorgenannten Regelungen ist der Rabattbetrag an die Stadt nachzuzuzahlen. Der Rabattbetrag wird durch eine Sicherungshypothek im Grundbuch gesichert.

 

Der Rabatt von 10 % auf den reinen Grundstückspreis fördert bauwillige Familien in der Regel höher als ein Preisnachlass von jeweils 12 qm je Kind. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die bewährte Vorgehensweise beizubehalten.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Beschlussentwurf der Bayernpartei:

Familien mit Kindern, welche in Kitzingen städtischen Baugrund erwerben, erhalten einen Preisnachlass von jeweils 12 qm (das entspricht ungefähr der üblichen Größe eines Kinderzimmers) pro Kind.